Tipps und Vorsorge zum digitalen Erbe
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, sich schon zu Lebzeiten um den eigenen digitalen Nachlass zu kümmern. Dazu gibt sie folgende Tipps: Kümmern Sie sich schon zu Lebzeiten um Ihren digitalen Nachlass und fertigen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennwörtern an. Speichern Sie die Übersicht am besten auf einem verschlüsselten oder zumindest mit einem Kennwort geschützten USB-Stick, den Sie an einem sicheren Ort deponieren, beispielsweise in einem Tresor oder einem Bankschließfach. Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter und legen Sie in einer Vollmacht für diese Person fest, dass sie sich um Ihr digitales Erbe kümmern soll. Regeln Sie in der Vollmacht detailliert, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll: welche Daten gelöscht werden sollen, wie die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was mit im Netz vorhandenen Fotos passieren soll. Bestimmen Sie ferner, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll. Die Vollmacht müssen Sie handschriftlich verfassen, mit einem Datum versehen und unterschreiben. Unabdingbar ist außerdem, dass sie „über den Tod hinaus“gilt. Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben. Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo Sie die Zugangsdaten zu Ihren Accounts findet, wo Sie zum Beispiel den USB-Stick deponiert haben, und denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell zu halten.