Wer haftet bei Identitätsdiebstahl im Internet
HACKER VERSCHAFFEN sich Zugang zu den Servern großer Onlinedienste, zum Beispiel zum sozialen Netz Linkedin ( www.pcwelt. de/2197400). Von dort entwenden Sie alle Anwenderdaten, die sie bekommen können und bieten diese Daten in Untergrundforen an. Die meisten Benutzer fürchten nach solchen Diebstählen zumeist den Zugriff auf eines Ihrer Onlinekonten, allen voran das Konto bei der Onlinebank oder bei einem Bezahldienst wie Paypal. Wie viele Konten betroffen sind, hängt davon ab, für wie viele Konten dasselbe Passwort verwendet wird. Ziemlich dramatische Folgen kann ein Identitätsdiebstahl im Internet jedoch nicht nur nach dem Zugriff auf Finanzkonten haben. Kriminelle verwenden gestohlene Identitäten unter anderem auch dazu, einen OnlineShop auf diesen Namen zu erstellen. Die Daten aus dem Identitätsdiebstahl werden dann einfach für das Impressum des Webshops verwendet. Über den Shop verkaufen die Kriminellen beispielsweise gefälschte Kleidung als Markenware. Probleme bekommt das Opfer des Identitätsdiebstahles entweder, wenn den Kunden des Shops der Schwindel auffällt, beispielsweise weil die Qualität der Ware schlecht ist, oder wenn der Markenhersteller den nicht autorisierten Shop entdeckt und gegen den vermeintlichen Betreiber vorgeht. Bei einer anderen Masche bestellen die Kriminellen auf den Namen einer gestohlenen Identität bei OnlineShops. Die Ware geht dann an eine Deckadresse der Betrüger. Und das Opfer erhält die Rechnung. In sämtlichen Fällen flattern dem bis dahin völlig ahnungslosen Opfer in der Folge Forderungen von mehreren tausend Euro ins Haus. Die Frage, wer für den Schaden haftet, beantwortet Christian Sol