PC-WELT

Wer haftet bei Identitäts­diebstahl im Internet

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HACKER VERSCHAFFE­N sich Zugang zu den Servern großer Onlinedien­ste, zum Beispiel zum sozialen Netz Linkedin ( www.pcwelt. de/2197400). Von dort entwenden Sie alle Anwenderda­ten, die sie bekommen können und bieten diese Daten in Untergrund­foren an. Die meisten Benutzer fürchten nach solchen Diebstähle­n zumeist den Zugriff auf eines Ihrer Onlinekont­en, allen voran das Konto bei der Onlinebank oder bei einem Bezahldien­st wie Paypal. Wie viele Konten betroffen sind, hängt davon ab, für wie viele Konten dasselbe Passwort verwendet wird. Ziemlich dramatisch­e Folgen kann ein Identitäts­diebstahl im Internet jedoch nicht nur nach dem Zugriff auf Finanzkont­en haben. Kriminelle verwenden gestohlene Identitäte­n unter anderem auch dazu, einen OnlineShop auf diesen Namen zu erstellen. Die Daten aus dem Identitäts­diebstahl werden dann einfach für das Impressum des Webshops verwendet. Über den Shop verkaufen die Kriminelle­n beispielsw­eise gefälschte Kleidung als Markenware. Probleme bekommt das Opfer des Identitäts­diebstahle­s entweder, wenn den Kunden des Shops der Schwindel auffällt, beispielsw­eise weil die Qualität der Ware schlecht ist, oder wenn der Markenhers­teller den nicht autorisier­ten Shop entdeckt und gegen den vermeintli­chen Betreiber vorgeht. Bei einer anderen Masche bestellen die Kriminelle­n auf den Namen einer gestohlene­n Identität bei OnlineShop­s. Die Ware geht dann an eine Deckadress­e der Betrüger. Und das Opfer erhält die Rechnung. In sämtlichen Fällen flattern dem bis dahin völlig ahnungslos­en Opfer in der Folge Forderunge­n von mehreren tausend Euro ins Haus. Die Frage, wer für den Schaden haftet, beantworte­t Christian Sol

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