Mit dem Gratis-Service gegen unberechtigte Abmahnschreiben
ZEIGEN SIE AGGRESSIVEN Abmahnanwälten die rote Karte: Mit dem kürzlich veröffentlichten „Abmahnbeantworter“erstellen Sie in fünf einfachen Schritten ein Antwortschreiben, das eine aus Ihrer Sicht ungerechtfertigte Abmahnung zurückweist. Der Hamburger Chaos Computer Club (CCC) hat dafür zusammen mit dem Förderverein freie Netze (Freifunk) den kostenlosen Abmahnbeantworter ( http://abmahnbeantworter.ccc.de) veröffentlicht. Der Abmahnbeantworter soll unberechtigt Abgemahnte dabei unterstützen, sich schnell und zunächst ohne Kosten für einen eigenen Anwalt gegen die Abmahnung wehren zu können. Das Kostenrisiko für unberechtigte Abmahnungen wird zudem wieder dem Abmahnenden übertragen. So funktioniert der Abmahnbeantworter: Gehen Sie zuerst auf http://abmahnbeantworter.ccc.de und klicken Sie auf „Ja, ich bin si- cher“. Nun müssen Sie fünf Fragen beantworten, um mit dem Webdienst ein Antwortschreiben zu erstellen. Das Ganze dauert nur wenige Minuten. Daraufhin drucken Sie das Schreiben aus und schicken es per Post als Einwurfeinschreiben an die abmahnende Kanzlei. Optional können Sie zur Wahrung einer ablaufenden Frist das Schreiben auch vorabfaxen. Ein wichtiger Hinweis des CCC: „Nimmt die abmahnende Kanzlei ihre Forderung nicht innerhalb unserer Frist (14 Tage) zurück, so steht Ihnen eine gerichtliche Klärung zu. Die Auslagen hierfür können Sie vom Abmahner zurückfordern – im Gegensatz zur ersten Antwort auf die Abmahnung. Dazu gehören auch die Anwaltskosten.“Weitere Informationen zu rechtlichen Aspekten und Details zum Abmahnbeantworter finden Sie in den FAQs unter http://ab mahnbeantworter.ccc.de/faq.html.