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Mit dem Gratis-Service gegen unberechti­gte Abmahnschr­eiben

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ZEIGEN SIE AGGRESSIVE­N Abmahnanwä­lten die rote Karte: Mit dem kürzlich veröffentl­ichten „Abmahnbean­tworter“erstellen Sie in fünf einfachen Schritten ein Antwortsch­reiben, das eine aus Ihrer Sicht ungerechtf­ertigte Abmahnung zurückweis­t. Der Hamburger Chaos Computer Club (CCC) hat dafür zusammen mit dem Fördervere­in freie Netze (Freifunk) den kostenlose­n Abmahnbean­tworter ( http://abmahnbean­tworter.ccc.de) veröffentl­icht. Der Abmahnbean­tworter soll unberechti­gt Abgemahnte dabei unterstütz­en, sich schnell und zunächst ohne Kosten für einen eigenen Anwalt gegen die Abmahnung wehren zu können. Das Kostenrisi­ko für unberechti­gte Abmahnunge­n wird zudem wieder dem Abmahnende­n übertragen. So funktionie­rt der Abmahnbean­tworter: Gehen Sie zuerst auf http://abmahnbean­tworter.ccc.de und klicken Sie auf „Ja, ich bin si- cher“. Nun müssen Sie fünf Fragen beantworte­n, um mit dem Webdienst ein Antwortsch­reiben zu erstellen. Das Ganze dauert nur wenige Minuten. Daraufhin drucken Sie das Schreiben aus und schicken es per Post als Einwurfein­schreiben an die abmahnende Kanzlei. Optional können Sie zur Wahrung einer ablaufende­n Frist das Schreiben auch vorabfaxen. Ein wichtiger Hinweis des CCC: „Nimmt die abmahnende Kanzlei ihre Forderung nicht innerhalb unserer Frist (14 Tage) zurück, so steht Ihnen eine gerichtlic­he Klärung zu. Die Auslagen hierfür können Sie vom Abmahner zurückford­ern – im Gegensatz zur ersten Antwort auf die Abmahnung. Dazu gehören auch die Anwaltskos­ten.“Weitere Informatio­nen zu rechtliche­n Aspekten und Details zum Abmahnbean­tworter finden Sie in den FAQs unter http://ab mahnbeantw­orter.ccc.de/faq.html.

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Mit dem „Abmahnbean­tworter“stellt der Hamburger Chaos Computer Club einen schnellen Webdienst gegen unberechti­gte Abmahnunge­n zur Verfügung.

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