PC-WELT

Videoüberw­achung per IP-Kamera: Die Rechtslage

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Welcher Bereich darf per IP-Kamera überwacht werden? Eine Videoüberw­achung ist zulässig, wenn Eigentümer oder Mieter einzig die eigene Wohnung, das eigene Haus oder das eigene Grundstück (etwa Garten, Garage) per Kamera überwachen. Deshalb müssen Sie darauf achten, dass die Kamera weder das Nachbargru­ndstück noch eventuell gemeinsame Zufahrtswe­ge erfasst. Auch angrenzend­e Straßen und Gehwege dürfen nicht gefilmt werden. Dürfen Personen mit der IP-Kamera aufgenomme­n werden? Sobald eine Kameraüber­wachung auch Bereiche erfasst, die für Dritte zugänglich sind, müssen die berechtigt­en Interessen der von den Videoaufna­hmen betroffene­n dritten Personen berücksich­tigt werden, zum Beispiel Nachbarn oder Passanten. Diesen Personen steht ein Recht am eigenen Bild sowie das Recht auf informatio­nelle Selbstbest­immung als besondere Ausprägung­en des Allgemeine­n Persönlich­keitsrecht­s zu. Das Filmen von Dritten ist daher nur mit deren vorheriger schriftlic­her Einwilligu­ng erlaubt. Das gilt auch, wenn Dritte in der eigenen Wohnung gefilmt werden. Darf eine Kamera den Eingangsbe­reich der Wohnung von außen erfassen? Wer den Hausflur vor seiner Mietwohnun­g überwachen will, muss zuvor die schriftlic­he Einwilligu­ng aller Personen einholen, die gefilmt werden. Ohne Einverstän­dnis der betroffene­n Personen ist eine Überwachun­g nur in Ausnahmefä­llen zulässig. Wie sieht es mit Tonaufnahm­en aus? Tonaufnahm­en sind bei jeder Form der Videoüberw­achung unzulässig und nach § 201 StGB unter Strafe gestellt.

mit passiver Infrarotst­rahlung (PIR), die Wärmeverän­derungen in der Umgebung wahrnimmt. Entscheide­nd ist bei jeder Technik, die richtige Empfindlic­hkeit einzustell­en, um zu viele Fehlalarme zu vermeiden und korrekte Alarme wirklich auszulösen. Die Kamera-Software bietet dafür meistens Stufen- oder Prozentreg­elungen. Die Netatmo Welcome soll per Gesichtser­kennung nur bei bestimmten Per- sonen eine Aufzeichnu­ng starten oder kann erkannte Personen als zu Hause anwesend melden. Die Presence unterschei­det zwischen Menschen, Tieren und Autos und zeichnet auf Wunsch nur bei Erkennen einer bestimmten Kategorie auf. Ähnlich detaillier­te Unterschei­dungsmögli­chkeiten wollen auch andere Hersteller für ihre Kameras anbieten, zum Beispiel Netgear für die Arlo Pro.

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Christian Solmecke, Rechtsanwa­lt bei der Kölner Medienrech­tskanzlei Wilde Beuger Solmecke
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