Routerfreiheit für Bestandskunden: Gericht verordnet Datenherausgabe
Eigentlich war die Sache klar: Seit dem 1. August des vergangenen Jahres dürfen Internetprovider ihren Kunden nicht mehr wie zuvor einen Router vorschreiben; die Zugangsgeräte für DSL, Kabel, Glasfaser und LTE sind also frei wählbar. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Netzbetreiber die Konfigurationsdaten herausgibt. Aber genau dies verweigerten einige Anbieter ihren Bestandskunden bislang mit dem Hinweis, das Gesetz von 2016 gelte nur für neu abgeschlossene Verträge: „Notwendige Zugangsdaten … haben sie [die Provider] dem Teilnehmer … kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen“, heißt es darin. Das aber ist rechtswidrig, wie das Landgericht Essen in einem Rechtsstreit zwischen dem Stadtnetzbetreiber Gelsen-Net und der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen nun urteilte (Az.: 45 O 56/16). Die Routerfreiheit gelte gleichermaßen für Neuwie für Bestandskunden, so die Richter.