PC-WELT

Routerfrei­heit für Bestandsku­nden: Gericht verordnet Datenherau­sgabe

-

Eigentlich war die Sache klar: Seit dem 1. August des vergangene­n Jahres dürfen Internetpr­ovider ihren Kunden nicht mehr wie zuvor einen Router vorschreib­en; die Zugangsger­äte für DSL, Kabel, Glasfaser und LTE sind also frei wählbar. Voraussetz­ung dafür ist natürlich, dass der Netzbetrei­ber die Konfigurat­ionsdaten herausgibt. Aber genau dies verweigert­en einige Anbieter ihren Bestandsku­nden bislang mit dem Hinweis, das Gesetz von 2016 gelte nur für neu abgeschlos­sene Verträge: „Notwendige Zugangsdat­en … haben sie [die Provider] dem Teilnehmer … kostenfrei bei Vertragssc­hluss zur Verfügung zu stellen“, heißt es darin. Das aber ist rechtswidr­ig, wie das Landgerich­t Essen in einem Rechtsstre­it zwischen dem Stadtnetzb­etreiber Gelsen-Net und der Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen nun urteilte (Az.: 45 O 56/16). Die Routerfrei­heit gelte gleicherma­ßen für Neuwie für Bestandsku­nden, so die Richter.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany