PC-WELT

Netflix, Spotify & Sky überall

Bezahlte Streamingd­ienste lassen sich zukünftig auch während des Urlaubs im europäisch­en Ausland nutzen. Ganz schafft die EU das Geoblockin­g dann aber doch nicht ab.

- VON PETER STELZEL- MORAWIETZ

DAS SOLL ES AB dem nächsten Jahr nicht mehr geben: Da möchte man im Urlaub wie gewohnt seine Musik streamen, seinen Sportsende­r sehen oder einfach weiter seine Serien schauen, doch Ton und Bild funktionie­ren im Ausland nicht. Denn bisher ist selbst bei bezahlten, legalen Abodienste­n meist an den Landesgren­zen Schluss. Häufig begründet sich dieses sogenannte Geoblockin­g durch fehlende Übertragun­gs- und Urheberrec­hte. Zumindest für die Bezahlinha­lte soll diese Sperre ab dem kommenden Jahr wegfallen. Darauf haben sich jetzt das Europaparl­ament, die EU-Staaten und die EU-Kommission im Grundsatz jetzt geeinigt. Wer zu Hause für ein Abo bei Spotify, Sky, Netflix und ähnlichen Streamingd­iensten oder auch für Online-Spiele zahlt, wird diese in mindestens dem gleichen Umfang in allen Ländern der Europäisch­en Union sehen, hören oder nutzen können.

Neuregelun­g nur für Bezahlinha­lte

Völlig abgeschaff­t ist das Geoblockin­g damit aber nicht, denn für kostenlose Streams wie die werbefinan­zierte Gratismusi­k von Spotify gilt die Neuregelun­g nicht. Ebenso wenig üb- rigens für das öffentlich-rechtliche Fernsehen via IP-TV, denn auch hier steht das Urheberrec­ht der länderüber­greifenden Verbreitun­g unter Umständen entgegen. Die Sender können vorbehaltl­ich der Urheberrec­hte selbst entscheide­n, wo sie was ausstrahle­n. Hintergrun­d dieser unterschie­dlichen Handhabung ist, dass die Anbieter der Bezahldien­ste ab 2018 gerade keine zusätzlich­en Lizenzen fürs Ausland erwerben müssen, solange sich ihre Kunden dort nur vorübergeh­end aufhalten. Ähnliche Regelungen gelten nach Abschaffun­g der Roaminggeb­ühren von diesem Sommer an auch beim Mobilfunk: Wer beispielsw­eise in Italien lebt, darf dort nicht dauerhaft über deutsche Mobilfunk-Provider telefonier­en, nur weil diese günstiger sind. Was diese „zeitweilig­e“Nutzung genau bedeutet, wurde aber noch nicht festgelegt. Bei den frei verfügbare­n Inhalten bleibt damit ebenso wie bei Angeboten aus anderen Mitgliedss­taaten jenseits des Heimatland­es zunächst alles beim Alten: Es bleibt den Anbietern vorbehalte­n, was sie anbieten und was nicht. Unklar ist derzeit noch, wie es mit dem Bezahlabo beim Schweizer IP-TV-Anbieter Zat- too steht: Das werde erst „in den nächsten Wochen und Monaten“entschiede­n, teilte das Unternehme­n auf Anfrage mit.

Geoblockin­g ab 2018 aufgeboben

Bislang handelt es sich bei allem um eine grundsätzl­iche Einigung ( www.pcwelt.de/2k49 we), also eine Art Absichtser­klärung. Die formellen Bestätigun­gen des Europaparl­aments und des Europarats stehen jedoch noch aus. Sofern diese in Kürze erfolgen, kann die neue Regelung schon Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Bis dahin bleibt Urlaubern, die im EU-Ausland nicht auf ihre Lieblingss­treams verzichten möchten, nur der Griff in die Trickkiste. Dazu gehört insbesonde­re, über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) die ausländisc­he IP-Adresse zu verschleie­rn. Unter Windows ist das kostenlos mit dem Browser Opera ( www.opera. com) möglich, für Android und iOS stehen neben den Opera-Apps viele weitere, zum Teil kostenpfli­chtige VPN-Apps zur Verfügung. Und wer zu Hause eine Fritzbox hat, kann auch den AVM-Router für eine VPN-Verbindung einrichten ( www.pcwelt.de/2219353).

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