PC-WELT

Weiterhin Verträge mit Gerätezwan­g

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Dass sich die Provider ihr bisheriges Zusatzgesc­häft mit gemieteten Routern nicht entgehen lassen, ist durchaus verständli­ch. Weniger dagegen, dass manche Anbieter ihre Kunden trotz neuer Routerfrei­heit weiter mit Zwangshard­ware ausstatten. Diese muss der Kunde zwar nicht verwenden, die üblicherwe­ise zehn Euro für den Versand fallen aber trotzdem an. Außerdem muss das Gerät nach Vertragsen­de – häufig innerhalb von 14 Tagen – zurückgesc­hickt werden, ansonsten wird eine „Überlassun­gsgebühr“fällig. Wer das ungenutzte Gerät also vergisst, der kauft es beispielsw­eise bei O2 und Vodafone dann nachträgli­ch!

Dies ist zwar bei der Deutschen Telekom anders, allerdings auch nicht wirklich transparen­t: Denn während des Bestellpro­zesses stehen im Schritt „Benötigte Hardware zu meiner Auswahl“lediglich zwei kostenpfli­chtige Geräteopti­onen zur Auswahl. Dass man diesen Schritt überspring­en kann, erschließt sich sicher nicht jedem. Vorbildlic­h dagegen informiert Easybell: „Kein Routerzwan­g, aber auf Wunsch den Testsieger der Stiftung Warentest. Unser Angebot: AVM Fritzbox 7490 Wlan-router für 4,50 Euro/monat (Miete) oder 169 Euro einmalig (Kauf).“

Achten Sie aus diesem Grund bitte beim Abschluss eines Internetve­rtrages einerseits auf die Mietund Versandkos­ten des Zwangsrout­ers oder -modems und anderersei­ts auch auf die genauen Kündigungs­und Rückgabeko­nditionen.

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