Weiterhin Verträge mit Gerätezwang
Dass sich die Provider ihr bisheriges Zusatzgeschäft mit gemieteten Routern nicht entgehen lassen, ist durchaus verständlich. Weniger dagegen, dass manche Anbieter ihre Kunden trotz neuer Routerfreiheit weiter mit Zwangshardware ausstatten. Diese muss der Kunde zwar nicht verwenden, die üblicherweise zehn Euro für den Versand fallen aber trotzdem an. Außerdem muss das Gerät nach Vertragsende – häufig innerhalb von 14 Tagen – zurückgeschickt werden, ansonsten wird eine „Überlassungsgebühr“fällig. Wer das ungenutzte Gerät also vergisst, der kauft es beispielsweise bei O2 und Vodafone dann nachträglich!
Dies ist zwar bei der Deutschen Telekom anders, allerdings auch nicht wirklich transparent: Denn während des Bestellprozesses stehen im Schritt „Benötigte Hardware zu meiner Auswahl“lediglich zwei kostenpflichtige Geräteoptionen zur Auswahl. Dass man diesen Schritt überspringen kann, erschließt sich sicher nicht jedem. Vorbildlich dagegen informiert Easybell: „Kein Routerzwang, aber auf Wunsch den Testsieger der Stiftung Warentest. Unser Angebot: AVM Fritzbox 7490 Wlan-router für 4,50 Euro/monat (Miete) oder 169 Euro einmalig (Kauf).“
Achten Sie aus diesem Grund bitte beim Abschluss eines Internetvertrages einerseits auf die Mietund Versandkosten des Zwangsrouters oder -modems und andererseits auch auf die genauen Kündigungsund Rückgabekonditionen.