Familienkonten sparen viel Geld
Familien müssen ihre digitale Musik, Filme und Serien, E-books und Apps keineswegs mehrfach kaufen, wenn die Inhalte an das Konto einer Person geknüpft sind. Unser Ratgeber erläutert die familienübergreifende Nutzung und weitere Sparpotenziale.
Die familienübergreifende Nutzung digitaler Inhalte
EINE MUSIK-CD, ein Film auf DVD oder ein gedrucktes Buch lassen sich in der Familie gemeinsam nutzen und überdies beliebig weitergeben. Schon der Gedanke, das zweite Kind solle fürs Nutzen noch einmal bezahlen, mutet absurd an. Doch genau so stellte sich die Situation lange Zeit beim Streamen von Musik und Videos sowie beim Kauf digitaler Bücher und Apps dar. Denn praktisch alle kommerziellen Inhalte sind mit einem digitalen Rechtemanagement (DRM) versehen und auf diese Weise einem Onlineaccount zugeordnet.
Nun konnte man sich zwar im vertrauten Kreis dadurch behelfen, sämtliche Inhalte über ein gemeinsames „Familienkonto“zu kaufen, auf das dann alle Zugriff haben. Praktisch hat das allerdings gleich mehrere Nachteile. Zum einen hält es sicher nicht jeder Teenager für eine gute Idee, dass die Eltern einen genauen Überblick über seinen/ihren Musikkonsum haben. Zum anderen spricht die automatische Synchronisation der Inhalte dagegen: Schaltet der Vater abends seinen Ebookreader ein, dann möchte er vermutlich nicht als Erstes „Petterson und Findus“oder dergleichen wegklicken müssen. Des Weiteren erhöht sich die Gefahr unkontrollierter Käufe durch die Kinder. Schon die genannten Beispiele zeigen, dass selbst in der Familie ein Gemeinschaftskonto unpraktisch ist. Außerdem können die Anbieter ihren Kunden kaum vermitteln, warum sie für die mehrfache Benutzung digitaler Inhalte mehrfach bezahlen müssen. Folglich mussten Amazon, Apple, Google, Netflix, Microsoft, Spotify & Co. reagieren und bieten nun immer mehr sogenannte Familienoptionen an, bei denen mehrere Personen – manchmal gegen kleine Aufpreise – Zugriff auf bereits gekaufte oder gemietete Inhalte bekommen.
Genau das ist der Inhalt dieses Ratgebers, denn die Inhalteanbieter machen es ihren Kunden nicht immer leicht, sich in dem Kontenund Rechtewirrwarr zurechtzufinden. So ist die Weitergabe mancher Vorteile längst nicht überall an den Familienstatus gebunden, anderer
„Das Teilen und Weitergeben digitaler Inhalte ist mitunter so kompliziert, dass es viele Menschen abschreckt!“
seits geht es hier ausdrücklich nicht um vielfach verbotenes Accountsharing (Infos zur Rechtslage siehe Seite 70). Manchmal tut auch ein vertrauensvoller Mittelweg gut: So verzichten manche Verlage beim Kauf journalistischer Inhalte auf einen harten Drmschutz, versehen die Dateien jedoch gleichwohl mit einem digitalen Wasserzeichen wie „Persönliches PDF für Person XY aus Ort XY“. Der Nutzer dürfte dies als „freundliche Ermahnung“verstehen, die Texte nicht ohne Genehmigung weiterzugeben. Im Einzelnen gehen wir nachfolgend auf Musik, Filme und Serien, Ebooks, Smartphoneapps und Software, Mobilfunktarife sowie die Weitergabe der Vorteile von Amazon Prime ein.
Familienoption: Anbieter von Musikstreaming machen den Anfang
Es ist gerade mal gut zwei Jahre her, dass Apple im Sommer 2015 sein Musikstreaming startete. Der Zeitpunkt ist hier deshalb von Bedeutung, weil das Usunternehmen das erste war, das neben dem Monatsabo zu einem Preis von knapp zehn Euro eine Familienoption anbot. Dieses Gemeinschaftsabo für monatlich rund 15 Euro ermöglicht bis zu sechs Personen unbegrenztes Hören. Kurze Zeit später zog Google mit gleichen Konditionen nach, inzwischen hat sich das Modell „6 für 15“neben dem Einzelabonnement als feste Option beim Musikstreaming etabliert: Außer bei Apple und Google lässt sich die Familyoption bei Amazon Music Unlimited (nicht „Prime Music“), Spotify, Deezer und Tidal buchen, hier allerdings nur für insgesamt fünf Personen im Haushalt. Juke und Napster bieten derzeit kein Gemeinschaftsabo, das Gleiche gilt für das mit knapp acht Euro pro Monat etwas günstigere Aldi Life Music „Powered by Napster“. Für zwei Personen ist das Musikhören hier zumindest nur minimal teurer als sonst der Familientarif. Apropos Discounter: Wie Aldi Life Music mit Napster kooperiert, so arbeitet Lidl mit Deezer zusammen. Der Spartarif fehlt bei der Buchung über den Discounter jedoch ebenfalls, Familien setzen deshalb besser auf das Original.
Hier stellt sich nun die Frage, was unter „Familie“genau zu verstehen ist, welcher Status also zum vergünstigten Tarif berechtigt. Konkret kommt es auf die AGBS der einzelnen Anbieter an, in denen diese die Bedingungen festlegen. Bei Spotify beispielsweise heißt es: „Hinweis: Alle Nutzer eines Premium Family Abos müssen dieselbe Anschrift haben.“– eine gemeinsame Benutzung im Freundesoder Bekanntenkreis ist demnach nicht zulässig. Ob die adressenbezogene Einschränkung bei einem „Familien“abo rechtlich haltbar ist, sei einmal dahingestellt. Schließlich gibt es gute
Gründe für unterschiedliche Wohnorte, zum Beispiel ein auswärtiges Praktikum oder Studium. Amazon, Apple und Google handhaben es liberaler und verlangen lediglich, dass alle Angehörigen im selben Land leben wie der Abonnent. Auf die Familienfreigaben von Amazon, Apple und Google jenseits des Musikstreamings kommen wir noch zurück.
Hilfe beim Wechsel des Musikanbieters, Sparen bei Videoportalen
Wenn Sie den Streaminganbieter wechseln wollen, weil Ihr bisheriger keine Familienoption offeriert, dann können Sie den alten Dienst in aller Regel mit einem Monat Kündigungsfrist abbestellen. Statt danach beim Neuen die mitunter über einen langen Zeitraum zusammengestellten Playlists neu aufzubauen, bietet sich ein Transferdienst wie Stamp an.
Stamp unterstützt alle wichtigen Musikdienste und überträgt die Songzusammenstellungen von einem Anbieter zum anderen. Die kostenlose Variante mit zehn Songs pro Session eignet sich lediglich zum Ausprobieren, die uneingeschränkte Version kostet je nach Plattform einmalig knapp 9 beziehungsweise 13 Euro (alle Infos hierzu finden Sie unter www.freeyourmu sic.com). Die Familienoptionen beim Videostrea ming sind schnell vorgestellt. Anders als beim Musikpendant existiert hier bislang keine explizite Mehrfachnutzung – obwohl die Anbieter gerne mit dem Slogan „Filme und Serien für die ganze Familie“werben. Der wichtigste Videodienst ist auch hierzulande die Usfirma Netflix, deren verschiedene Abos („Basis“monatlich 7,99 Euro, „Standard“9,99 Euro und „Premium“11,99 Euro) das gleichzeitige Streamen auf einem, zwei beziehungsweise vier Geräten erlauben. Der Begriff „Familie“taucht in den Nutzungsbedingungen (https://help.netflix.com /legal/termsofuse) nicht auf, Netflix nennt jedoch als Bedingung: „…muss der Kontoinhaber immer die Kontrolle über die für den Zugriff auf den Dienst genutzten Netflixkompatiblen Geräte haben und darf das Passwort beziehungsweise die Kontoangaben zur gewählten Zahlungsart nicht mit Dritten teilen“. Kein Parallelstreaming auf mehreren Geräten erlauben Maxdome und Sky Ticket (früher: Sky Online).
Apple- und Google-familienkonto: Apps, Musik, Filme und Bücher
Jenseits der Musikabos bieten Ihnen Apple und Google als die beiden großen Hersteller von Betriebssystemen für Mobilgeräte Familienkonten. Darüber lassen sich (nahezu) alle im App Store beziehungsweise Play Store gekauften Apps, Spiele, Filme, Serien und Bücher ohne weitere Kosten mit maximal fünf weiteren Familienmitgliedern teilen. Dies folgt der eingangs ausgeführten Idee, dass einmal gekaufte physische Gegenstände ja ebenfalls von mehreren Personen im selben Haushalt verwendet werden können.
Im Wesentlichen gleichen sich die Familienmediathek von Google und die Familienfreigabe von Apple hinsichtlich Struktur und Inhalten. Im ersten Schritt richtet der Familienadministrator (Google) oder der Familienorganisator (Apple) die Familiengruppe ein und fügt die übrigen Mitglieder hinzu. Die einzelnen Schrit
te sind einfach und bei beiden Anbietern erläutert (Google: www.pcwelt.de/nrawpa, Apple: www.pcwelt.de/ejmivn). Wichtig ist, als Zahlungsmethode eine Kreditkarte zu hinterlegen, denn Paypal oder Play-store-/itunes-guthabenkarten funktionieren hier nicht. Eine weitere Voraussetzung ist, dass alle Personen wie erwähnt im selben Land leben. Darüber hinaus darf niemand schon Mitglied einer anderen Familiengruppe sein.
Sind die Accounts verbunden, lassen sich viele der bereits gekauften Inhalte mit den anderen Familienmitgliedern teilen, indem man die App, das Buch oder sonst einen Artikel freigibt. Bei Google tragen die teilbaren Inhalte ein kleines Herz-haus-symbol, bei Apple prüfen Sie bereits gekaufte Inhalte folgendermaßen: Öffnen Sie den App Store auf dem iphone oder ipad und tippen Sie daraufhin auf „Updates -> Käufe -> Meine Käufe“. Sofern die Inhalte nicht mit „Kann nicht geteilt werden“gekennzeichnet sind, ist es möglich, diese freizugeben. Bei Google kann der Administrator sämtliche gekaufte Inhalte freigeben oder die Auswahl beschränken. Zudem lassen sich über die Jugendschutzeinstellungen altersgerechte Vorgaben treffen. Was sich hier ein wenig umständlich anhört, ist in der Praxis einfach zu handhaben. Am besten, Sie probieren es einmal aus!
Was genau lässt sich nun generell jenseits der Symbolkennzeichnung in der Familie teilen und was nicht? Im Allgemeinen gilt: das Meiste. Ausnahmen sind bei Google Leihfilme und -serien, In-app-käufe, kostenlose Leseproben, Musik (dafür gibt es die Streamingoption) und journalistische Inhalte im Google Play Kiosk. Apple zählt als nicht teilbar Folgendes auf: Songs, die in itunes Match hinzugefügt, aber nicht im itunes Store gekauft wurden, sowie Klingeltöne. Ansonsten verhält es sich mit Zeitschriften und Zeitungen, In-app-käufen und bestimmten Apps ähnlich wie bei Google. Im Unterschied zu Google existiert bei Apple aber nur die globale Freigabe für alles. Voraussetzung für die Freigabe ist, dass alle Familienmitglieder mit dem gleichen Betriebssystem arbeiten. Bei Google gekaufte Inhalte lassen sich also ebenso wenig unter IOS nutzen wie umgekehrt. Apropos Apps, die Familienoptionen sind keineswegs auf die Mobilapplikationen beschränkt, Mehrfachlizenzen gibt es auch bei Pc-software. Zwei Beispiele dafür sind das günstige Office 365 Home von Microsoft für bis zu fünf Personen sowie die 3- oder 5-Key-lizenzen für Internetsicherheitspakete. Erwähnt sei schließlich noch die Spieleplattform Steam, bei der bis zu sechs Familienmitglieder ihre Spielebibliotheken an die anderen freigeben können.