PC-WELT

Wann ist Account-sharing erlaubt?

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Der auf IT- und Urheberrec­ht spezialisi­erte Anwalt Christian Solmecke beleuchtet die rechtliche­n Aspekte dazu, persönlich­e Log-in-daten von Onlinekont­en zum Zweck der gemeinsame­n Nutzung an andere Personen weiterzuge­ben:

Die Anbieter auf dem Markt gehen unterschie­dlich damit um. Bei Netflix müssen die Geräte sich nicht in einem Haushalt befinden und die Nutzer der Accounts müssen nicht miteinande­r verwandt sein. Hier können sich auch bis zu vier Freunde ein Abo teilen. Sky oder Maxdome hingegen untersagen in ihren AGB strikt die Weitergabe der Account-daten. Spotify regelt, dass das „Premium Family“-angebot nur für Familienmi­tglieder gilt, die alle unter einem Dach wohnen. Für alle Dienste gilt, dass die Sache im privaten Rahmen bleiben muss. Der kommerziel­le Weiterverk­auf der Nutzung – wie er derzeit beispielsw­eise auf Ebay stattfinde­t – ist klar verboten. Ein Verstoß gegen die AGB ist ein Vertragsbr­uch. Das kann theoretisc­h zu einer Sperrung des Accounts, einer sofortigen Kündigung sowie zu einem Schadenser­satzanspru­ch gegen den Account-inhaber führen. Der Schaden wären dann die ersparten Lizenzgebü­hren. Einige Anbieter drohen mit Vertragsst­rafen in Höhe der doppelten Jahresgebü­hr. Über eine Ip-adressener­mittlung wären die Anbieter theoretisc­h in der Lage, die Anzahl und den jeweiligen Ort der benutzten Geräte zu lokalisier­en. Bislang sind mir allerdings keine Fälle bekannt, in denen ein Anbieter rechtlich gegen Account-sha- ring vorgegange­n ist.

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Christian Solmecke ist Anwalt für IT- und Urheberrec­htsfragen (Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, www.wbs-law.de).

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