Wann ist Account-sharing erlaubt?
Der auf IT- und Urheberrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke beleuchtet die rechtlichen Aspekte dazu, persönliche Log-in-daten von Onlinekonten zum Zweck der gemeinsamen Nutzung an andere Personen weiterzugeben:
Die Anbieter auf dem Markt gehen unterschiedlich damit um. Bei Netflix müssen die Geräte sich nicht in einem Haushalt befinden und die Nutzer der Accounts müssen nicht miteinander verwandt sein. Hier können sich auch bis zu vier Freunde ein Abo teilen. Sky oder Maxdome hingegen untersagen in ihren AGB strikt die Weitergabe der Account-daten. Spotify regelt, dass das „Premium Family“-angebot nur für Familienmitglieder gilt, die alle unter einem Dach wohnen. Für alle Dienste gilt, dass die Sache im privaten Rahmen bleiben muss. Der kommerzielle Weiterverkauf der Nutzung – wie er derzeit beispielsweise auf Ebay stattfindet – ist klar verboten. Ein Verstoß gegen die AGB ist ein Vertragsbruch. Das kann theoretisch zu einer Sperrung des Accounts, einer sofortigen Kündigung sowie zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Account-inhaber führen. Der Schaden wären dann die ersparten Lizenzgebühren. Einige Anbieter drohen mit Vertragsstrafen in Höhe der doppelten Jahresgebühr. Über eine Ip-adressenermittlung wären die Anbieter theoretisch in der Lage, die Anzahl und den jeweiligen Ort der benutzten Geräte zu lokalisieren. Bislang sind mir allerdings keine Fälle bekannt, in denen ein Anbieter rechtlich gegen Account-sha- ring vorgegangen ist.