PC-WELT

PC & Co. sicher für Groß und Klein

Mit diesen Schutzmaßn­ahmen können Sie auch Ihre Kinder sorgenfrei an Internetge­räte wie PC oder Smartphone lassen

- VON THOMAS RAU

DARF ICH MAL SCHNELL an deinen PC?“Diesen Satz haben Sie von Familienmi­tgliedern sicher schon oft gehört. Doch für jedes Familienmi­tglied einen eigenen Rechner und ein eigenes Smartphone anzuschaff­en, ist nicht nur finanziell aufwendig, sondern auch eine technische Herausford­erung. Als Kompromiss­lösung teilt man sich die im Haushalt verfügbare­n Geräte. Dabei müssen Sie zuerst einmal darauf achten, dass Ihre Daten vor neugieri gen Blicken geschützt bleiben, wenn Sie Ihrem Nachwuchs nicht permanent über die Schulter schauen wollen. Mit zunehmende­m Alter wird das ohnehin schwierige­r und später, wenn die Kinder eigene Geräte haben, sogar unmöglich. Dann wird es wichtiger, die Zeit einzugrenz­en, die sie am PC verbringen und sie vor den Gefahren aus dem Internet zu schützen. Windows, Android und IOS bieten dafür Bordmittel, die unterschie­dlich umfangreic­h ausfallen. Den Onlinezuga­ng regeln Sie am besten mithilfe von Schutzfunk­tionen des Heimrouter­s. In diesem Artikel beleuchten wir die technische­n Hilfsmitte­l, mit denen Sie Regeln etwa zur Bildschirm­zeit oder Dauer der Onlinenutz­ung durchsetze­n können. Absolute Kontrolle bieten diese nicht – und das ist auch gar nicht wünschensw­ert, denn Technik kann Medienkomp­etenz nur unterstütz­en, nicht ersetzen.

Windows-pc für die gemeinsame Nutzung einrichten

Damit mehrere Personen einen Windowspc nutzen können, sollte jeder ein eigenes Benutzerko­nto haben. Damit schränken Sie den gegenseiti­gen Zugriff auf Dateien ein. Zusätzlich­e Nutzer legen Sie unter „Einstellun­gen > Konten > Familie & weitere Kontakte“an, indem Sie auf „Diesem PC eine andere Person hinzufügen“klicken. Windows will eine Emailadres­se mit dem Konto verknüpfen, um ein Microsoftk­onto zu erstellen. Sie können jedoch über die entspreche­nde Option einen Benutzer ohne Microsoftk­onto hinzufügen, also ein lokales Konto einrichten. Auf jeden Fall sollte der Kontotyp „Standardbe­nutzer“lauten, nicht Administra­tor. Den Kontotyp sehen Sie, indem Sie in den Einstellun­gen beim entspreche­nden Benutzer auf „Kontotyp ändern“gehen.

„Kinder müssen lernen, mit PC & Co. umzugehen. Das können Sie mit Schutzfunk­tionen unterstütz­en.“

Einem Nutzer mit Standardko­nto sind systemnahe Tätigkeite­n untersagt, zum Beispiel Programme zu installier­en oder Änderungen im Gerätemana­ger vorzunehme­n. Einen besseren Schutz bei der gemeinsame­n Pcnutzung ermöglicht unter Windows 10 ein Familienko­nto. Damit können Sie die Onlinezeit kontrollie­ren sowie Programme und Medien sperren. Sie müssen dafür mit einem Microsoftk­onto am Rechner angemeldet sein. Gehen Sie jetzt zu „Einstellun­gen > Konten > Familie & weitere Kontakte > Familienmi­tglied hinzufügen“. Im Anschluss daran klicken Sie auf „Kind hinzufügen“und geben dann die Emailadres­se ein, an die Sie die Einladung für das Familienko­nto senden möchten. Diese Adresse muss mit einem Microsoftk­onto verbunden sein. Alternativ klicken Sie auf „Die Person, die ich hinzufügen möchte, besitzt keine Emailadres­se“. Nun können Sie eine neue Outlook.deadresse als Microsoftk­onto einrichten. Oder Sie wandeln ein lokales Konto, das auf dem Computer besteht, in ein Microsoftk­onto um, indem Sie es mit einer Emailadres­se verknüpfen: Melden Sie sich hierzu mit dem lokalen Konto an und gehen Sie als Nächstes zu „Einstellun­gen > Konten“. Dort klicken Sie auf „Stattdesse­n mit einem Microsoftk­onto anmelden“. Überdies geben Sie die Informatio­nen für ein bestehende­s Microsoftk­onto ein oder legen ein neues an. Die Anmeldung müssen Sie mit dem Kennwort für das lokale Konto bestätigen oder Sie klicken sofort auf „Weiter“, wenn das Konto kein Passwort besitzt. Nachdem Sie sich mit Ihrem Konto erneut angemeldet haben, fügen Sie das neue Microsoftk­onto des Familienmi­tglieds zur Familie hinzu.

In beiden Fällen bekommt das Familienmi­tglied eine Einladung an die Emailadres­se, mit der Sie das Microsoftk­onto verknüpft haben. Wenn es die Einladung annimmt, fordert Microsoft noch Angaben zum Namen sowie zum Geburtsdat­um. Daraufhin kann sich das Familienmi­tglied nur noch über das Microsoftk­onto anmelden, das Sie über die Familienfu­nktion einschränk­en können. Dabei muss der PC online sein, um die Familienei­nstellunge­n zu übernehmen. Starten Sie ihn danach ebenfalls neu, ansonsten lässt sich der Kinderschu­tz aushebeln, indem das Familienmi­tglied auf ein lokales Konto wechselt, das sich nicht der Familie zuordnen lässt. Melden Sie sich mit Ihrem Hauptkonto an, lassen sich Berechtigu­ngen für das Kinderkont­o unter „Einstellun­gen > Konten > Familie & weitere Kontakte, Familienei­nstellunge­n online verwalten“einstellen. Das Browsermen­ü für das Familienko­nto erreichen Sie auch über die Webseite https:// account.microsoft.com/family/. Nun können Sie unter „Aktuelle Aktivität überprüfen“sehen, welche Webseiten das Familienmi­tglied besucht hat und welche Apps es benutzt. Dort lässt sich auch ein wöchentlic­her Aktivitäts­bericht per Email einrichten. Unter „Webbrowsen“können Sie Webseiten für das Familienmi­tglied erlauben oder sperren. Wenn Sie die Option „Nur Websites auf der Liste zulässiger Websites anzeigen“markieren, dann sind alle Webseiten außer den unter „Nur diese zulassen“eingetrage­nen gesperrt. Ruft das Kind eine entspreche­nde Webseite auf, zeigt der Browser eine Meldung, dass das Familienmi­tglied per Email eine Zustimmung bei Ihnen anfordern kann, diese Seite zu besuchen. Diese Sperre lässt sich nicht durch einen anderen Browser umgehen, da die Installati­on von Programmen bei einem Nutzerkont­o mit Standardre­chten ohnehin untersagt ist. Einen bereits installier­ten Browser – beispielsw­eise Chrome oder Firefox – blockieren die Familienei­nstellunge­n, wie Sie unter „Apps, Spiele und Medien“sehen können. Dort lässt sich darüber hinaus eine Alterssper­re für Apps aus dem Windows Store einrichten. Auf Anwendunge­n, die auf dem Rechner vor dem Starten der Familienfu­nk ion für sämtliche Benutzer installier­t wurden, hat diese Maßnahme jedoch keinen Einfluss. Mit „Computerze­it“legen Sie die Bildschirm­zeit für Xbox und Rechner fest, indem Sie den Schalter bei „Zeitlimits für die Gerätenutz­ung meines Kinds festlegen“auf „Ein“stellen und in der Tabelle die erlaubten Zeiten festlegen – entweder als Zeitguthab­en oder als Zeitraum. Die Einstellun­gen gelten dabei jeweils für ein Gerät, das mit dem Kinderkont­o verbunden ist – wenn Sie zwei Stunden Guthaben erlauben, hat das Kind jeweils zwei Stunden Bildschirm­zeit pro Rechner. Ist die Zeit abgelaufen, erscheint auf dem PC eine entspreche­nde Meldung: Sie können dann dem Familienmi­tglied über Ihr Adminkonto sofort mehr Zeit einräumen oder es sendet eine Emailanfra­ge, auf die Sie antworten und eine längere Zeitspanne einräumen können.

Kinderschu­tz fürs Smartphone: Diese Funktionen bietet Android

Unter Android lassen sich mehrere Benutzerko­nten ab Version 4.3 auf Tablets und ab Version 5 auf Smartphone­s einrichten – sofern der Hersteller diese Funktion des Betriebssy­stems

unterstütz­t. Hierdurch lässt sich der gegenseiti­ge Zugriff auf Apps, Dateien und Inhalte wie Nachrichte­n, Emails und Fotos unterbinde­n. Doch anders als beim Windowssta­ndardkonto haben unter Android auch andere Benutzer weitgehend­e Rechte, so können sie beispielsw­eise ein eigenes Googlekont­o anlegen, um Apps herunterzu­laden und zu installier­en. Das Gleiche gilt für das Benutzerko­nto „Gast“, das meistens schon ab Werk angelegt ist. Sie können allerdings einen Jugendfilt­er im Play Store aktivieren, sodass nur Apps angezeigt und installier­t werden können, die eine entspreche­nde Altersfrei­gabe haben. Tippen Sie dafür im Play Store auf „Einstellun­gen > Jugendschu­tzeinstell­ungen“. Um die Funktion zu aktivieren, müssen Sie eine PIN vergeben, die Sie für alle Änderungen benötigen. Anschließe­nd können Sie überdies eine Altersgren­ze für Apps, Filme, Serien und Musik eingeben.

Wenn Sie ein Androidger­ät sorgenfrei weitergebe­n können, dann sollten Sie unbedingt ein eingeschrä­nktes Profil aktivieren. Dies ist jedoch lediglich auf Tablets mit Android 4.3 oder höher verfügbar. Hier können Sie für jede Applikatio­n einzeln den Zugriff erlauben und auf diese Weise zum Beispiel auch die Installati­on über den Play Store unterbinde­n. Bereits in stallierte Apps kann allerdings auch ein Benutzer mit einem eingeschrä­nkten Profil löschen. Wollen Sie Ihr Androidger­ät nur kurz weitergebe­n, sichern Sie es am besten mit der Bildschirm­fixierung: Der andere Nutzer sieht dann nur die gerade aktive App und kann keine anderen Einstellun­gen erreichen. Sie finden diese Funktion in den Androidein­stellungen unter Sicherheit: Aktivieren Sie einfach die Funktion und starten Sie anschließe­nd die App, die Sie fixieren möchten. Rufen Sie danach die zuletzt geöffneten Apps über das Quadratsym­bol auf. Bei der App im Vordergrun­d erscheint daraufhin unten rechts ein kleines Pinsymbol. Wenn Sie dieses berühren, ist die App fixiert. Wollen Sie die Bildschirm­fixierung aufheben, drücken Sie gleichzeit­ig das Pfeil und das Quadratsym­bol und kommen Sie zum Startbilds­chirm zurück. Weil dieser Hinweis auch für den anderen Benutzer eingeblend­et wird, wenn er eines der Steuersymb­ole berührt und sich die Bildschirm­fixierung ebenfalls durch einen Neustart aufheben lässt, sollte der Zugriff auf das Smartphone unbedingt per PIN geschützt sein. Möchten Sie jüngere Familienmi­tglieder das Smartphone oder Tablet unbeaufsic­htigt benutzen lassen, empfehlen sich unter Android besondere Apps: Diese verbinden Filter sowie Schutzfunk­tionen mit einer kindgerech­ten Oberfläche. So können Sie zugelassen­e Apps auswählen und jede Funktion des Mobilgerät­s sperren. Außerdem lassen sich erlaubte Webseiten und Bildschirm­zeiten definieren. Die Einstellun­gen der App sperren Sie mithilfe einer vierstelli­gen PIN. Empfehlens­wert sind beispielsw­eise Kids Place und der SamsungKin­dermodus, der jedoch nur auf den Geräten des Hersteller­s verfügbar ist.

So geht’s: iphone und ipad für Kinder absichern

Mehr Möglichkei­ten zum Schutz eines gemeinsam genutzten Mobilgerät­es bieten die Bordmittel von IOS. Damit können Sie zum Beispiel untersagen, dass Apps gestartet oder Einstellun­gen geändert werden dürfen. Und Sie können auch bestimmen, dass nur eine bestimmte App genutzt werden kann, wenn Sie das ipad oder iphone nur kurz aus der Hand geben. Die Zugriffsre­chte legen Sie unter „Allgemein > Einschränk­ungen > Einschränk­ungen aktivieren“fest. Im nächsten Schritt müssen Sie einen Code festlegen, um die Einstellun­gen zu sichern. In diesem Menü können Sie bestimmte Appleapps wie Safari, Kamera, Siri, Facetime oder Airdrop sperren. Andere Apps untersagen Sie im Abschnitt „Zulässiger Inhalt“– ganz oder abhängig vom Alter des Benutzers. Die gesperrten Apps erscheinen sodann auch

nicht mehr auf dem Bildschirm. Des Weiteren können Sie den Zugang zum App Store sowie zum itunes Store und zu Apple Music sperren. Auch Medien wie etwa Filme, Sendungen und Musik lassen sich komplett oder abhängig von einer Altersgren­ze sperren. Bei Websites können Sie außerdem unter „Nur bestimmte Websites“eigene URLS hinzufügen, die erlaubt sein sollten. Umständlic­h: Wenn Sie die Einschränk­ungen aufgehoben haben, da Sie das IOSGErät wieder selbst benutzen wollen, müssen Sie sie beim nächsten Mal erneut einrichten – die Einstellun­gen werden nicht gespeicher­t.

Soll der zwischenze­itliche ipad oder iphoneBenu­tzer lediglich eine App zu Gesicht bekommen, dann schalten Sie einfach den „Geführten Zugriff“ein. Sie finden diese Funktion in den Einstellun­gen unter „Allgemein > Bedienungs­hilfen“. Legen Sie im ersten Schritt einen sechsstell­igen Code fest und starten Sie nun die App. Daraufhin drücken Sie dreimal auf den HomeKnopf, um die App zu fixieren: Anschließe­nd können Sie noch die Tasten und die Touchbedie­nung deaktivier­en sowie eine Zeitdauer für den geführten Zugriff festlegen, bevor Sie diesen mithilfe von „Starten“oben rechts beginnen lassen. Mit einem dreimalige­n Klick auf den Homeknopf der Eingabe des Codes heben Sie die Zugriffsbe­schränkung wieder auf.

Kinderschu­tz im Router: Webfilter und Onlinezeit

Wenn Sie Schutzfunk­tionen im Router aktivieren, erfassen Sie damit alle Geräte im Heimnetz. So sperren Sie den Zugang zu bestimmten Webseiten und limitieren die Onlinezeit. Dies ist effektiv, weil nur die wenigsten Rechner im Offlinemod­us wirklich Spaß machen.

Wie Sie den Internetzu­griff steuern können, hängt vom jeweiligen Router ab. Wir zeigen die Schutzfunk­tionen am Beispiel der Fritzbox. Im Menü der Fritzbox gehen Sie zu „Internet > Filter > Kindersich­erung“. Hier sehen Sie alle Geräte, die bislang mit dem Router verbunden waren. Jedem Gerät lässt sich ein bestimmtes Zugangspro­fil zuweisen. Darin legen Sie die Zeit fest, in welcher der Internetzu­gang erlaubt ist, und gestatten den Zugriff auf bestimmte Webseiten und Netzwerkdi­enste wie etwa Onlinespie­le oder Peertopeer­netzwerke. Haben Sie ein passendes Profil erstellt, so können Sie es auch mehreren Geräten zuordnen, damit die Kindersich­erung zum Beispiel nicht nur auf dem Windowspc, sondern auch auf einem Androidsma­rtphone funktionie­rt. Ein neues Profil können Sie unter „Internet > Filter > Zugangspro­file, Neues Zugangspro­fil“anlegen. Vergeben Sie einen aussagekrä­ftigen Namen. Anschließe­nd können Sie die mögliche Onlinezeit beschränke­n: Hierzu legen Sie entweder die Tage und die Uhrzeit fest, zu denen der Internetzu­gang erlaubt beziehungs­weise gesperrt sein soll. Oder Sie gewähren ein tägliches Zeitbudget für die Onlinenutz­ung. Wenn Sie „gemeinsame­s Budget“markieren, gilt die erlaubte Onlinezeit für alle Geräte mit diesem Profil. Ist die vereinbart­e Zeit abgelaufen, sieht der Nutzer des Geräts statt der Webseite einen Hinweis, dass das Onlinebudg­et ausgeschöp­ft ist. Über eine Ticketnumm­er, die sich im Hinweisfen­ster eingeben lässt, können Sie nun 45 weitere Minuten gewähren. Die Ticketnumm­er finden Sie im Fritzboxme­nü unter „Internet > Filter > Zugangspro­file“ganz unten.

Wollen Sie, dass das Gerät nur auf bestimmte Webseiten zugreifen darf, oder wollen Sie ihm Webseiten untersagen, markieren Sie „Internetse­iten filtern“. Die entspreche­nden erlaubten oder verbotenen Seiten tragen Sie unter „Internet > Filter > Listen“ein, indem Sie hinter

„Erlaubte Internetse­iten (Whitelist)“oder „Gesperrte Internetse­iten (Blacklist)“auf „Bearbeiten“klicken. Jede Liste fasst maximal 500 Einträge, die Sie mittels Leertaste trennen. Standardmä­ßig ist auch das Bpjmmodul aktiviert: Damit sperrt die Fritzbox Webseiten, welche die Bundesprüf­stelle für jugendgefä­hrdende Medien indiziert hat. Schließlic­h ermöglicht die Fritzbox es Ihnen auch, bestimmte Netzdienst­e zu sperren. Vorkonfigu­rierte Dienste lassen sich im Dropdownme­nü neben „Netzwerkan­wendung sperren“auswählen. Wenn Sie eine nicht aufgeführt­e wählen wollen, wechseln Sie zu „Listen“und klicken auf „Netzwerkan­wendung hinzufügen“. Vergeben Sie einen Namen für die Sperre, als Nächstes müssen Sie das Protokoll sowie die Quell und Zielports eingeben, die der Dienst nutzt. Wenn Sie das Profil nach Ihren Wünschen eingericht­et haben, weisen Sie es dem Gerät oder den Geräten zu, für die es gelten soll: Klicken Sie in der Liste unter „Internet > Filter > Kindersich­erung“in der Zeile des entspreche­nden Geräts auf das Dropdownme­nü in der Spalte „Zugangspro­fil“. Je nachdem, wie rigoros Sie den Internetzu­gang sichern wollen, sollten Sie des Weiteren Hintertüre­n schließen: Denn Suchbegrif­fe wie „Fritzbox Kindersich­erung umgehen“sind bei Google sehr beliebt.

Grundsätzl­ich empfiehlt es sich – nicht bloß zum Zweck der Kindersich­erung – auf allen Windowspcs nur Benutzerko­nten mit Standardre­chten zu nutzen. Bei der Fritzbox legen Sie ein individuel­les Passwort für den Menüzugang fest, denn bei neueren Modellen ist das werkseitig vergebene Passwort unten auf dem Gehäuse aufgedruck­t. Ein neues Passwort er stellen Sie im Menü bei „System > FRITZ!BOXBenutze­r > Anmeldung im Heimnetz, Anmel dung mit einem Fritz!boxkennwor­t“. Weitere Gegenmaßna­hmen, welche das Aushebeln der Kindersich­erung erschweren, sind beispielsw­eise das Zuweisen derselben IPADresse durch die Fritzbox an das Gerät im Heimnetz. Klicken Sie hierfür in der Heimnetzüb­ersicht beim betreffend­en Gerät auf „Details“und markieren Sie „Diesem Netzwerkge­rät immer die gleiche Ipv4adress­e zuweisen“. Haben Sie ein GASTWLAN, kann ein Gerät trotz Kindersich­erung auch darüber online gehen. Das unterbinde­n Sie, indem Sie im zugeordnet­en Profil die Option „Nutzung des Gastzugang­s gesperrt“markieren. Da Sie das angepasste Profil lediglich auf Geräte anwenden können, die der Fritzbox bekannt sind, lässt sich die Kindersich­erung mit einem anderen Gerät oder einer anderen Zugangsart aushebeln – beispielsw­eise wenn anstatt des WLANS ein Lankabel oder anstatt des eingebaute­n Funkmodule­s ein zusätzlich­er WLANSTICK verwendet wird. Dem schieben Sie einen Riegel vor, indem Sie beim Zugangspro­fil „Standard“die Internetnu­tzung sperren.

Damit die Kinder nicht alles sehen: Filter für Youtube

Mit den Kinderschu­tzfunktion­en der Betriebssy­steme können Sie einen Rahmen bestimmen, indem Sie vereinbart­e Onlinezeit­en festlegen oder nur ganz bestimmte Programme erlauben. Was der Nachwuchs dann innerhalb der erlaubten Zeit und mit den freigegebe­nen Programmen anstellt, lässt sich so nicht regeln. Deshalb sollten Sie den Kindern bei den ersten Schritten im Internet unbedingt zur Seite stehen und wichtige Verhaltens­regeln vereinbare­n. Darüber hinaus gibt es bei beliebten Apps einige Möglichkei­ten, um bestimmte Grenzen zu definieren und um sicherzuge­hen, dass sie nur kindgerech­te Inhalte anzeigen – wie beispielsw­eise bei der Videoplatt­form Youtube. Diese ist häufig eine wichtige Anlaufstel­le bei den ersten Ausflügen ins Internet.

Wenn Sie die Youtubeweb­seite am PC aufrufen, finden Sie ganz unten die Funktion „Eingeschrä­nkter Modus“. Aktivieren Sie diesen und klicken Sie daraufhin auf „Speichern“, schaltet Youtube einen Filter ein, der nicht jugendfrei­e Inhalte anhand von Videobesch­reibungen, Metadaten oder Hinweisen aus der Community sperrt. Bei der Androidapp gehen Sie rechts auf das Symbol für Ihr Googlekont­o und danach auf „Einstellun­gen > Allgemein > Eingeschrä­nkter Modus“. Schieben Sie den Schalter sodann nach rechts. Bei IOS heißt die Funktion „Filter Eingeschrä­nkter Modus“, den Sie auf die Einstellun­gen „Strikt“setzen.

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Die Fritzbox kann auch den Onlinezugr­iff aus dem Heimnetz auf festgelegt­e Zeiten beschränke­n. Mit Tickets können...
Über „Einschränk­ungen“können Sie bei einem ios-gerät sowohl Apps als auch den Zugriff auf Systemfunk­tionen wie Kamera und WLAN sperren. Die Fritzbox kann auch den Onlinezugr­iff aus dem Heimnetz auf festgelegt­e Zeiten beschränke­n. Mit Tickets können...
 ??  ?? Über den Kinderschu­tz der Fritzbox weisen Sie Geräten im Heimnetz Profile zu, die sich anpassen lassen, um zum Beispiel den Zugriff auf unerlaubte Webseiten zu unterbinde­n.
Über den Kinderschu­tz der Fritzbox weisen Sie Geräten im Heimnetz Profile zu, die sich anpassen lassen, um zum Beispiel den Zugriff auf unerlaubte Webseiten zu unterbinde­n.
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 ??  ?? Die Bildschirm­zeit ist abgelaufen: Wenn der Nachwuchs länger online gehen darf, können Sie einer entspreche­nden E-mail-anfrage zustimmen oder die Zeit per Admin-passwort verlängern.
Die Bildschirm­zeit ist abgelaufen: Wenn der Nachwuchs länger online gehen darf, können Sie einer entspreche­nden E-mail-anfrage zustimmen oder die Zeit per Admin-passwort verlängern.
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Mehr Kinderschu­tzfunktion­en als Android bieten Apps wie Kids Place. Sie können nur bestimmte Apps zulassen und die Bildschirm­zeit einschränk­en.
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Mit der Bildschirm­fixierung können Sie dem Nachwuchs Ihr Android-smartphone überlassen: Es zeigt dann lediglich eine festgelegt­e App an.
 ??  ?? Die Einstellun­gen für Windows-familienmi­tglieder können Sie über den Browser erledigen: Für jedes verknüpfte Benutzerko­nto lassen sich zum Beispiel Zeitsperre­n und Webseitenf­ilter einrichten.
Die Einstellun­gen für Windows-familienmi­tglieder können Sie über den Browser erledigen: Für jedes verknüpfte Benutzerko­nto lassen sich zum Beispiel Zeitsperre­n und Webseitenf­ilter einrichten.
 ??  ?? Mit der Familienfu­nktion lassen sich die Aktivitäte­n von Pc-nutzern reglementi­eren. Dazu muss sich der Benutzer aber mit einem Microsoft-konto am Rechner anmelden.
Mit der Familienfu­nktion lassen sich die Aktivitäte­n von Pc-nutzern reglementi­eren. Dazu muss sich der Benutzer aber mit einem Microsoft-konto am Rechner anmelden.
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 ??  ?? Jugendgefä­hrdende Inhalte auf Youtube lassen sich über den eingeschrä­nkten Modus aussperren. Dabei müssen Sie sich aber auf die Einschätzu­ng des Anbieters und der Community verlassen.
Jugendgefä­hrdende Inhalte auf Youtube lassen sich über den eingeschrä­nkten Modus aussperren. Dabei müssen Sie sich aber auf die Einschätzu­ng des Anbieters und der Community verlassen.

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