BGH erlaubt Dashcam-videos als Beweismittel vor Gericht
Filmmaterial, das von sogenannten Dashcams im Auto aufgenommen wurde, darf vor Gericht zur Klärung der Schuldfrage bei Unfällen verwertet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Gleichzeitig bewerteten die Bgh-richter das permanente anlasslose Filmen eigener Fahrten aus Gründen des Datenschutzes aber weiterhin als rechtswidrig. Was widersprüchlich anmutet, erklärte der BGH mit der „besonderen Beweisnot“vieler Haftungsprozesse von Autounfällen vor Gericht – da steht Aussage gegen Aussage. Als Konsequenz aus dem Urteil folgt, dass nur Dashcams erlaubt sein dürften, die erst unmittelbar vor einer drohenden Kollision über Beschleunigungssensoren („G-system“) die Aufnahme starten oder die das aufgezeichnete Material nach kurzer Zeit überschreiben und lediglich die letzten Sequenzen speichern.
Als weitere Konsequenz folgt aus dem Bgh-urteil, dass die Polizei Dashcam-aufnahmen von Unfällen auch beschlagnahmen und damit auch gegen den Eigentümer der Kamera verwenden kann.