Datenabgleich von Whatsapp unzulässig
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Hamburg darf Facebook weiterhin keine personenbezogenen Daten deutscher Whatsapp-nutzer erheben, speichern oder an die Us-zentrale weitergeben, selbst wenn die Nutzer dazu ihre Einwilligung gegeben hatten. Damit bestätigen die Richter eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Hintergrund des Streits sind die im Herbst 2016 von der Facebook-tochter Whatsapp veröffentlichten neuen Datenschutzbestimmungen, die vorsehen, dass Facebook Nutzerdaten seines Tochterunternehmens für eigene Zwecke nutzen darf.