PC-WELT

Datenabgle­ich von Whatsapp unzulässig

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Nach einer Entscheidu­ng des Oberverwal­tungsgeric­hts in Hamburg darf Facebook weiterhin keine personenbe­zogenen Daten deutscher Whatsapp-nutzer erheben, speichern oder an die Us-zentrale weitergebe­n, selbst wenn die Nutzer dazu ihre Einwilligu­ng gegeben hatten. Damit bestätigen die Richter eine Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Hamburg. Hintergrun­d des Streits sind die im Herbst 2016 von der Facebook-tochter Whatsapp veröffentl­ichten neuen Datenschut­zbestimmun­gen, die vorsehen, dass Facebook Nutzerdate­n seines Tochterunt­ernehmens für eigene Zwecke nutzen darf.

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