5G: Mehr als nur klassischer Mobilfunk
PC-WELT stellt die Technik und den Zeitplan der Einführung vor
5G, wie die fünfte Mobilfunkgeneration oft abgekürzt wird, ist zwar noch nicht da, doch die für die zweite Märzhälfte geplante Frequenzversteigerung wirft ihre Schatten voraus. Da geht es um Geld, technische Vorgaben, politischen Einfluss und natürlich auch Konkurrenz. Hinzu kommt der Streit um einen eventuellen Ausschluss des chinesischen 5G-ausrüsters Huawei. Wir sortieren die unterschiedlichen Aspekte und erklären, warum sich die fünfte Mobilfunkgeneration grundsätzlich vom bisherigen UMTS und LTE unterscheidet.
5G mit ganz neuen Anforderungen gegenüber UMTS und LTE
Bei der dritten und vierten Ausbaustufe der Mobilfunknetze, also bei UMTS und LTE, standen vor allem eine höhere Verfügbarkeit beim mobilen Internet und Telefonnetz in der Fläche sowie höhere Datenraten im Vordergrund. Beides soll zwar auch beim neuen 5G verbessert werden, hinzu kommen aber ganz neue Einsatzszenarien und damit zusätzliche Anforderungen.
Denn längst geht es nicht mehr nur um hohe Datenraten. In Zeiten des Internets der Dinge (IOT), vernetzter Industrie und Haushalte, autonomer Fahrzeuge sowie Ehealth kommen zwei weitere wichtige Aspekte hinzu: nämlich eine verbesserte Energieeffizienz ähnlich wie schon bei Bluetooth LE und viel kürzere Signallaufzeiten (Latenz) als bisher. Wenn sich künftig zwei autonome Autos auf einer schmalen Straße begegnen, müssen sie schließlich in Sekundenbruchteilen miteinander kommunizieren. Dazu müssen die Basisstationen viel mehr Intelligenz bekommen und nicht nur die Funksignale ins Internet weiterleiten: „critical Machine-type Communication” (CMTC) und „massive Machine-type Communication” (MMTC) heißen die Fachbegriffe dahinter. Es geht also bei 5G um weit mehr als nur ums schnellere Surfen am privaten Smartphone.
Die Frequenzversteigerung: Vier Provider und diverse Einsprüche
Im November 2018 legte die für die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen zuständige Bundesnetzagentur die Anforderungen für die Auktion der 5G-frequenzen der Bereiche 2 GHZ und 3,4 GHZ bis 3,7 GHZ fest. Darin sind insbesondere auch die Versorgungsauflagen detailliert geregelt. Danach sollen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s versorgt werden. Zusätzlich sind je Betreiber 1000 5G-basisstationen und 500 Basisstationen in „weißen Flecken“zu errichten. Als maximale Latenz schreibt die Behörde höchstens zehn Millisekunden für alle Autobahnen und Bundesstraßen vor. In einer zweiten Ausbaustufe müssen bis Ende 2024 alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s sowie alle Landes- und Staatsstraßen und alle übrigen Schienenweg mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein (Infos unter www. pcwelt.de/ng0rej und in den FAQS unter www.pcwelt.de/q5bliz).
Damit hat die Bundesnetzagentur die Vorgaben gegenüber ersten Entwürfen erhöht.
Auf diese Weise soll die Versorgungslage im ländlichen Raum verbessert und 5G schnell mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten verfügbar sein. Ausnahmen mit geringeren Versorgungsauflagen gibt es nur für Unternehmen, die ganz neu in den Netzbetrieb einsteigen.
Davon macht nun United Internet (1&1, GMX, Web.de, Strato) Gebrauch. Neben den drei bisherigen Betreibern der Mobilnetze, also Deutscher Telekom, Vodafone und Telefónica (O2), hat die Firma über ihre Tochter 1&1 Drillisch fristgerecht eine Bewerbung eingereicht.
Offen ist derzeit jedoch, ob die Frequenzauktion wie geplant in der zweiten Märzhälfte stattfinden kann. Denn neben den drei genannten Netzbetreibern haben inzwischen diverse kleinere Festnetzanbieter Klage gegen das Vergabeverfahren eingereicht. Die Kritikpunkte sind vielfältig und reichen vom Vorwurf hoher Auflagen, „rechtlichen Unklarheiten“bis zur Rüge, dass in den Behördenvorgaben keine Diensteanbieterverpflichtung enthalten ist, die kleineren Unternehmen den Zugang zum 5G-markt gesetzlich garantiert. Bei Redaktionsschluss war noch offen, wie die Gerichte hinsichtlich der Eilanträge entscheiden und ob die Frequenzauktion in diesen Wochen startet.
5G-betrieb: Zeitplan, Geräte und viel mehr Basisstationen
Auch wenn viele technischen Details feststehen und schon erste 5G-geräte auf dem Markt sind, geht der neue Mobilfunkstandard hierzulande frühestens 2020 in Betrieb – und das angesichts der behördlichen Ausbauvorgaben bis 2022 zunächst nicht flächendeckend. Vermutlich wird es noch Jahre dauern, bis LTE (4G) in seiner Bedeutung und Verbreitung vom neuen Netz überholt wird. Weil nämlich die Reichweite der 5G-sendestationen deutlich kleiner ist, müssen auch viel mehr Antennen als bisher errichtet werden. Für eine flächendeckende Versorgung mit 5G sind nach Expertenansicht bundesweit inklusive vieler Mikrozellen rund eine Million Stationen erforderlich, bei 2G/3G/4G sind es derzeit nur rund 60 000.
Als erstes kompatibles Smartphone hat der chinesische Hersteller Xiaomi schon Ende des vergangenen Jahres sein Modell Mi MIX 3 vorgestellt; auf dem Mobile World Congress (MWC) werden beziehungweise wurden Ende Februar sicher weitere 5G-telefone gezeigt. Schon etwas größer ist die Produktpalette bei 5G-routern: Dazu zählt neben anderen auch das von AT&T in den USA angebotene Netgear-gerät Nighthawk 5G Mobile Hotspot.