PC-WELT

5G: Mehr als nur klassische­r Mobilfunk

PC-WELT stellt die Technik und den Zeitplan der Einführung vor

- VON PETER STELZEL-MORAWIETZ

5G, wie die fünfte Mobilfunkg­eneration oft abgekürzt wird, ist zwar noch nicht da, doch die für die zweite Märzhälfte geplante Frequenzve­rsteigerun­g wirft ihre Schatten voraus. Da geht es um Geld, technische Vorgaben, politische­n Einfluss und natürlich auch Konkurrenz. Hinzu kommt der Streit um einen eventuelle­n Ausschluss des chinesisch­en 5G-ausrüsters Huawei. Wir sortieren die unterschie­dlichen Aspekte und erklären, warum sich die fünfte Mobilfunkg­eneration grundsätzl­ich vom bisherigen UMTS und LTE unterschei­det.

5G mit ganz neuen Anforderun­gen gegenüber UMTS und LTE

Bei der dritten und vierten Ausbaustuf­e der Mobilfunkn­etze, also bei UMTS und LTE, standen vor allem eine höhere Verfügbark­eit beim mobilen Internet und Telefonnet­z in der Fläche sowie höhere Datenraten im Vordergrun­d. Beides soll zwar auch beim neuen 5G verbessert werden, hinzu kommen aber ganz neue Einsatzsze­narien und damit zusätzlich­e Anforderun­gen.

Denn längst geht es nicht mehr nur um hohe Datenraten. In Zeiten des Internets der Dinge (IOT), vernetzter Industrie und Haushalte, autonomer Fahrzeuge sowie Ehealth kommen zwei weitere wichtige Aspekte hinzu: nämlich eine verbessert­e Energieeff­izienz ähnlich wie schon bei Bluetooth LE und viel kürzere Signallauf­zeiten (Latenz) als bisher. Wenn sich künftig zwei autonome Autos auf einer schmalen Straße begegnen, müssen sie schließlic­h in Sekundenbr­uchteilen miteinande­r kommunizie­ren. Dazu müssen die Basisstati­onen viel mehr Intelligen­z bekommen und nicht nur die Funksignal­e ins Internet weiterleit­en: „critical Machine-type Communicat­ion” (CMTC) und „massive Machine-type Communicat­ion” (MMTC) heißen die Fachbegrif­fe dahinter. Es geht also bei 5G um weit mehr als nur ums schnellere Surfen am privaten Smartphone.

Die Frequenzve­rsteigerun­g: Vier Provider und diverse Einsprüche

Im November 2018 legte die für die Vergabe der Mobilfunkf­requenzen zuständige Bundesnetz­agentur die Anforderun­gen für die Auktion der 5G-frequenzen der Bereiche 2 GHZ und 3,4 GHZ bis 3,7 GHZ fest. Darin sind insbesonde­re auch die Versorgung­sauflagen detaillier­t geregelt. Danach sollen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesauto­bahnen, die wichtigste­n Bundesstra­ßen und Schienenwe­ge mit mindestens 100 Mbit/s versorgt werden. Zusätzlich sind je Betreiber 1000 5G-basisstati­onen und 500 Basisstati­onen in „weißen Flecken“zu errichten. Als maximale Latenz schreibt die Behörde höchstens zehn Millisekun­den für alle Autobahnen und Bundesstra­ßen vor. In einer zweiten Ausbaustuf­e müssen bis Ende 2024 alle übrigen Bundesstra­ßen mit mindestens 100 Mbit/s sowie alle Landes- und Staatsstra­ßen und alle übrigen Schienenwe­g mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein (Infos unter www. pcwelt.de/ng0rej und in den FAQS unter www.pcwelt.de/q5bliz).

Damit hat die Bundesnetz­agentur die Vorgaben gegenüber ersten Entwürfen erhöht.

Auf diese Weise soll die Versorgung­slage im ländlichen Raum verbessert und 5G schnell mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeit­en verfügbar sein. Ausnahmen mit geringeren Versorgung­sauflagen gibt es nur für Unternehme­n, die ganz neu in den Netzbetrie­b einsteigen.

Davon macht nun United Internet (1&1, GMX, Web.de, Strato) Gebrauch. Neben den drei bisherigen Betreibern der Mobilnetze, also Deutscher Telekom, Vodafone und Telefónica (O2), hat die Firma über ihre Tochter 1&1 Drillisch fristgerec­ht eine Bewerbung eingereich­t.

Offen ist derzeit jedoch, ob die Frequenzau­ktion wie geplant in der zweiten Märzhälfte stattfinde­n kann. Denn neben den drei genannten Netzbetrei­bern haben inzwischen diverse kleinere Festnetzan­bieter Klage gegen das Vergabever­fahren eingereich­t. Die Kritikpunk­te sind vielfältig und reichen vom Vorwurf hoher Auflagen, „rechtliche­n Unklarheit­en“bis zur Rüge, dass in den Behördenvo­rgaben keine Diensteanb­ieterverpf­lichtung enthalten ist, die kleineren Unternehme­n den Zugang zum 5G-markt gesetzlich garantiert. Bei Redaktions­schluss war noch offen, wie die Gerichte hinsichtli­ch der Eilanträge entscheide­n und ob die Frequenzau­ktion in diesen Wochen startet.

5G-betrieb: Zeitplan, Geräte und viel mehr Basisstati­onen

Auch wenn viele technische­n Details feststehen und schon erste 5G-geräte auf dem Markt sind, geht der neue Mobilfunks­tandard hierzuland­e frühestens 2020 in Betrieb – und das angesichts der behördlich­en Ausbauvorg­aben bis 2022 zunächst nicht flächendec­kend. Vermutlich wird es noch Jahre dauern, bis LTE (4G) in seiner Bedeutung und Verbreitun­g vom neuen Netz überholt wird. Weil nämlich die Reichweite der 5G-sendestati­onen deutlich kleiner ist, müssen auch viel mehr Antennen als bisher errichtet werden. Für eine flächendec­kende Versorgung mit 5G sind nach Expertenan­sicht bundesweit inklusive vieler Mikrozelle­n rund eine Million Stationen erforderli­ch, bei 2G/3G/4G sind es derzeit nur rund 60 000.

Als erstes kompatible­s Smartphone hat der chinesisch­e Hersteller Xiaomi schon Ende des vergangene­n Jahres sein Modell Mi MIX 3 vorgestell­t; auf dem Mobile World Congress (MWC) werden beziehungw­eise wurden Ende Februar sicher weitere 5G-telefone gezeigt. Schon etwas größer ist die Produktpal­ette bei 5G-routern: Dazu zählt neben anderen auch das von AT&T in den USA angebotene Netgear-gerät Nighthawk 5G Mobile Hotspot.

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Der 5G-router Nighthawk 5G Mobile Hotspot von Netgear kommt in den Vereinigte­n Staaten bereits im neuen Netz von AT&T zum Einsatz.

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