PC-WELT

EU stärkt Rechte bei Onlinevert­rägen

Pseudo-rabatte bei Internetkä­ufen sind künftig verboten, personalis­ierte Preise werden kennzeichn­ungspflich­tig

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Wenn Händler plötzlich einen Rabatt in Höhe der Mehrwertst­euer gewähren oder ihre Preise plakativ senken, ist Vorsicht angesagt. Denn häufig genug kommt es vor, dass die Geschäfte die Preise zuvor einfach entspreche­nd angehoben haben. Zumindest im Internetha­ndel sind solche Pseudo-rabatte künftig verboten. Das sieht eine kürzlich unter der Bezeichnun­g „New Deal for Consumers“in Kraft getretene Eu-richtline vor. In Zukunft müssen Shops bei solchen Nachlässen und Sonderprei­sen als Referenzwe­rt den niedrigste­n Preis der vergangene­n 30

Tage angeben.

Außerdem muss bei der Suche nach Angeboten auf einem Onlinemark­tplatz oder einem Preisvergl­eich klar ersichtlic­h sein, auf welchen Kriterien die dargestell­te Reihenfolg­e beruht. Bei der Hotelsuche können dies beispielsw­eise der Preis, die Entfernung, Verbrauche­rbewertung­en oder eine Kombinatio­n verschiede­ner Kriterien sein. Auch bezahlte Werbung oder Platzierun­gen aufgrund einer Provisions­zahlung sind zu kennzeichn­en. Grundsätzl­ich dürfen Onlinehänd­ler ihre Preise für bestimmte Verbrauche­r oder Verbrauche­rgruppen auf der Grundlage von Kundenprof­ilen personalis­ieren, sie müssen sie jedoch jedes Mal darauf aufmerksam machen. Ferner haben die Shops darüber zu informiere­n, ob sie etwaige Kundenbewe­rtungen auf ihre Echtheit hin überprüft haben und diese von echten Usern stammen. Aktuell lassen sich bezahlte Rezensione­n sogenannte­r „Bewertungs­dienstleis­ter“kaum von echten unterschei­den.

Die Eu-richtlinie muss von den Mitgliedss­taaten innerhalb von zwei Jahren in jeweiliges nationales Recht umgesetzt werden, damit sie gültig wird. Weitere Details zu den Inhalten der Verordnung finden Sie unter www.pcwelt.de/gcyihj.

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