PC-WELT

E-PERSO UND E-ID-KARTE

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Seit 2010 bringt der deutsche Personalau­sweis einen Chip mit, mit dem sich der Besitzer gegenüber Unternehme­n oder Behörden ausweisen kann. So kann er beispielsw­eise verschiede­ne Behördengä­nge online erledigen. Darüber hinaus ist es möglich, mit dem Ausweis Versicheru­ngsverträg­e abzuschlie­ßen oder Konten zu eröffnen.

Falls Sie noch einen älteren Ausweis besitzen, können Sie die Onlinefunk­tion gegen eine geringe Gebühr nachträgli­ch aktivieren lassen. Seit 2017 ist die Funktion standardmä­ßig aktiv. In den ersten Jahren benötigte man zum Auslesen der Daten einen Kartenlese­r für die Usbschnitt­stelle, der allein 130 Euro kostete. Mittlerwei­le lassen sich die Informatio­nen auch mit jedem Nfc-fähigen Smartphone übertragen. Dazu müssen Sie lediglich die kostenlose Ausweisapp­2 installier­en.

Sobald Sie auf dem Amt die Freigabe der Onlinefunk­tion beantragt haben, bekommen Sie nach ein paar Tagen einen Brief mit einer Transport-pin, einer Entsperrnu­mmer und einem Sperrkennw­ort. Die fünfstelli­ge Transport-pin müssen Sie über die App durch eine sechsstell­ige persönlich­e PIN ersetzen, etwa im Bürgeramt oder mit dem Smartphone oder per Kartenlese­gerät am PC.

Wenn Sie mit dem E-perso und einer qualifizie­rten elektronis­chen Signatur (QES) auch Dokumente unterschre­iben wollen, brauchen Sie zusätzlich ein Zertifikat, ein elektronis­ches Schlüsselp­aar und zwingend auch ein Lesegerät. Zertifikat und Schlüsselp­aar sind über einige wenige private Anbieter kostenpfli­chtig erhältlich, darunter die Bundesnota­rkammer, die Deutsche Telekom und die Datev. Eine vollständi­ge Liste finden Sie unter www.pcwelt. de/xq0au2. Behörden und Unternehme­n, welche die Onlinefunk­tion des Personalau­sweises akzeptiere­n, stehen unter www.pcwelt.de/ bbpo3w.

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Mit der kostenlose­n Ausweisapp­2 lesen Sie per NFC die Daten auf dem Chip des Personalau­sweises aus. Die App enthält auch eine Liste mit Behörden und Unternehme­n, bei denen Sie die Onlinefunk­tion nutzen können.
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Die E-id-karte ist für ausländisc­he Eu-bürger vorgesehen, die sich damit gegenüber Behörden und Unternehme­n ausweisen können. Deutsche Staatsbürg­er verwenden die Onlinefunk­tion des Personalau­sweises.

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