E-PERSO UND E-ID-KARTE
Seit 2010 bringt der deutsche Personalausweis einen Chip mit, mit dem sich der Besitzer gegenüber Unternehmen oder Behörden ausweisen kann. So kann er beispielsweise verschiedene Behördengänge online erledigen. Darüber hinaus ist es möglich, mit dem Ausweis Versicherungsverträge abzuschließen oder Konten zu eröffnen.
Falls Sie noch einen älteren Ausweis besitzen, können Sie die Onlinefunktion gegen eine geringe Gebühr nachträglich aktivieren lassen. Seit 2017 ist die Funktion standardmäßig aktiv. In den ersten Jahren benötigte man zum Auslesen der Daten einen Kartenleser für die Usbschnittstelle, der allein 130 Euro kostete. Mittlerweile lassen sich die Informationen auch mit jedem Nfc-fähigen Smartphone übertragen. Dazu müssen Sie lediglich die kostenlose Ausweisapp2 installieren.
Sobald Sie auf dem Amt die Freigabe der Onlinefunktion beantragt haben, bekommen Sie nach ein paar Tagen einen Brief mit einer Transport-pin, einer Entsperrnummer und einem Sperrkennwort. Die fünfstellige Transport-pin müssen Sie über die App durch eine sechsstellige persönliche PIN ersetzen, etwa im Bürgeramt oder mit dem Smartphone oder per Kartenlesegerät am PC.
Wenn Sie mit dem E-perso und einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) auch Dokumente unterschreiben wollen, brauchen Sie zusätzlich ein Zertifikat, ein elektronisches Schlüsselpaar und zwingend auch ein Lesegerät. Zertifikat und Schlüsselpaar sind über einige wenige private Anbieter kostenpflichtig erhältlich, darunter die Bundesnotarkammer, die Deutsche Telekom und die Datev. Eine vollständige Liste finden Sie unter www.pcwelt. de/xq0au2. Behörden und Unternehmen, welche die Onlinefunktion des Personalausweises akzeptieren, stehen unter www.pcwelt.de/ bbpo3w.