Report: Streaming-Abmahnungen Immer mehr Tablet-Nutzer betro en
In den letzten Wochen zog wieder eine der gefürchteten Abmahnwellen übers Land. Betroffen waren diesmal neben PCAnwendern auch viele Smartphoneund Tablet-Nutzer. Warum, lesen Sie im Folgenden. von Christoph Hoffmann
Einem PCgo-Leser atterte kürzlich eine Abmahnung ins Haus – Absender war die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer, die unter anderem die Film rmen 21st Century Fox und Warner Brothers sowie deutsche Rechteinhaber wie Tele München oder Universum Film vertritt. Der Leser wurde zu einer Zahlung von über 900 Euro aufgefordert und sollte zeitnah die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Sein Vergehen: Er hat auf seinem Android-Tablet mithilfe der Gratis-App Popcorn Time einige Folgen der US-Kultserien Homeland und Die Simpsons sowie auf dem Notebook mit der PC-Software von Popcorn Time einige Kino lme wie Fack ju Göhte angesehen. Den entsprechenden Warnhinweis „Das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem
Material kann in Ihrem Land verboten sein. Benutzung auf eigene Gefahr.“auf der Webseite https://popcorntime.io hat der Leser ignoriert. Dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer um keinen Einzelfall handelt, wird nach einer GoogleSuche schnell klar. Neben Popcorn Time sind auch weitere Dienste und Programme betro en, die nach dem gleichen Prinzip arbeiten und vermeintlich unwissende Nutzer in die teure Abmahnfalle tappen lassen.
Verhängnisvolle Software
Zugegebenermaßen, es ist verlockend. Einfach auf PC, Notebook oder Android-Tablet die kostenlose Popcorn-Time-Software installieren, danach in einer Art Programmzeitschrift einen Film oder eine Serienfolge auswählen und die Wiedergabe starten. Je nach Geschwindigkeit der Internetverbindung schaut man Filme in hoher Qualität, ganz ohne Ruckler. Vieles erinnert dabei beispielsweise an die Mediatheken von ARD, ZDF und anderen Fernsehsendern. Problem: Bei den Inhalten, die man via Popcorn Time auf seinen Bildschirm holt, handelt es sich in den meisten Fällen um urheberrechtlich geschütztes Material, dessen Weiterverbreitung illegal ist – das Bundesministerium für Justiz hält das bloße Betrachten eines Videostreams für rechtmäßig. Dazu der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke „Nicht alles was Streaming heißt, ist auch Streaming. Wer sich auf diesem Portal (Popcorn Time, die Redaktion) Filme über einen vermeintlichen Stream anschaut, lädt diesen Film auch automatisch, ohne gesonderte Vorwarnung per BitTorrent hoch. Im Ergebnis wurde die Datei genauso geteilt wie beim klassischen Filesharing.“Das bestätigt unmissverständlich auch die FAQ auf der Webseite von Popcorn Time: „Popcorn Time works using torrents, fair enough. Am I seeding while watching a movie? Indeed, you are. You‘re going to be uploading bits and bits of the movie for as long as you‘re watching it on Popcorn Time.“Man lädt also einen Film auf seine Festplatte herunter und stellt ihn im Torrent-Netzwerk zur Verfügung. Vereinfacht: Ihre IP-Adresse wird von Popcorn Time ö entlich gemacht, andere Nutzer verbinden sich mit Ihrem PC und laden den Film – übrigens so lange, wie die Popcorn-Time-Software aktiv ist.
Identifizierung über die IP
Die Identi zierung der Popcorn-Time-Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Dateien streamen, erfolgt über ihre IP-Adresse (siehe Kasten auf der nächsten Seite). Sobald Sie einen Download – in diesem Fall die Wiedergabe eines Films – starten, ist Ihre IP-Adresse als Filesharer sichtbar. Im Auftrag der Kanzlei Waldorf Frommer übernimmt die Identi zierung ein externer Dienstleister. Er führt ein Auskunftsverfahren beim jeweiligen Internetprovider durch, dem ein gerichtlicher Beschluss zugrundeliegt. Nur wer über eine gesicherte VPN-Verbindung (virtuelles privates Netzwerk) ins Internet geht, kann sicher sein, dass man ihm nicht auf die Schliche kommt. Anonymisie-