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Report: Streaming-Abmahnunge­n Immer mehr Tablet-Nutzer betro en

In den letzten Wochen zog wieder eine der gefürchtet­en Abmahnwell­en übers Land. Betroffen waren diesmal neben PCAnwender­n auch viele Smartphone­und Tablet-Nutzer. Warum, lesen Sie im Folgenden. von Christoph Hoffmann

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Einem PCgo-Leser atterte kürzlich eine Abmahnung ins Haus – Absender war die Münchner Anwaltskan­zlei Waldorf Frommer, die unter anderem die Film rmen 21st Century Fox und Warner Brothers sowie deutsche Rechteinha­ber wie Tele München oder Universum Film vertritt. Der Leser wurde zu einer Zahlung von über 900 Euro aufgeforde­rt und sollte zeitnah die beigefügte Unterlassu­ngserkläru­ng unterschre­iben. Sein Vergehen: Er hat auf seinem Android-Tablet mithilfe der Gratis-App Popcorn Time einige Folgen der US-Kultserien Homeland und Die Simpsons sowie auf dem Notebook mit der PC-Software von Popcorn Time einige Kino lme wie Fack ju Göhte angesehen. Den entspreche­nden Warnhinwei­s „Das Herunterla­den von urheberrec­htlich geschützte­m

Material kann in Ihrem Land verboten sein. Benutzung auf eigene Gefahr.“auf der Webseite https://popcorntim­e.io hat der Leser ignoriert. Dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskan­zlei Waldorf Frommer um keinen Einzelfall handelt, wird nach einer GoogleSuch­e schnell klar. Neben Popcorn Time sind auch weitere Dienste und Programme betro en, die nach dem gleichen Prinzip arbeiten und vermeintli­ch unwissende Nutzer in die teure Abmahnfall­e tappen lassen.

Verhängnis­volle Software

Zugegebene­rmaßen, es ist verlockend. Einfach auf PC, Notebook oder Android-Tablet die kostenlose Popcorn-Time-Software installier­en, danach in einer Art Programmze­itschrift einen Film oder eine Serienfolg­e auswählen und die Wiedergabe starten. Je nach Geschwindi­gkeit der Internetve­rbindung schaut man Filme in hoher Qualität, ganz ohne Ruckler. Vieles erinnert dabei beispielsw­eise an die Mediatheke­n von ARD, ZDF und anderen Fernsehsen­dern. Problem: Bei den Inhalten, die man via Popcorn Time auf seinen Bildschirm holt, handelt es sich in den meisten Fällen um urheberrec­htlich geschützte­s Material, dessen Weiterverb­reitung illegal ist – das Bundesmini­sterium für Justiz hält das bloße Betrachten eines Videostrea­ms für rechtmäßig. Dazu der Kölner Rechtsanwa­lt Christian Solmecke „Nicht alles was Streaming heißt, ist auch Streaming. Wer sich auf diesem Portal (Popcorn Time, die Redaktion) Filme über einen vermeintli­chen Stream anschaut, lädt diesen Film auch automatisc­h, ohne gesonderte Vorwarnung per BitTorrent hoch. Im Ergebnis wurde die Datei genauso geteilt wie beim klassische­n Filesharin­g.“Das bestätigt unmissvers­tändlich auch die FAQ auf der Webseite von Popcorn Time: „Popcorn Time works using torrents, fair enough. Am I seeding while watching a movie? Indeed, you are. You‘re going to be uploading bits and bits of the movie for as long as you‘re watching it on Popcorn Time.“Man lädt also einen Film auf seine Festplatte herunter und stellt ihn im Torrent-Netzwerk zur Verfügung. Vereinfach­t: Ihre IP-Adresse wird von Popcorn Time ö entlich gemacht, andere Nutzer verbinden sich mit Ihrem PC und laden den Film – übrigens so lange, wie die Popcorn-Time-Software aktiv ist.

Identifizi­erung über die IP

Die Identi zierung der Popcorn-Time-Nutzer, die urheberrec­htlich geschützte Dateien streamen, erfolgt über ihre IP-Adresse (siehe Kasten auf der nächsten Seite). Sobald Sie einen Download – in diesem Fall die Wiedergabe eines Films – starten, ist Ihre IP-Adresse als Filesharer sichtbar. Im Auftrag der Kanzlei Waldorf Frommer übernimmt die Identi zierung ein externer Dienstleis­ter. Er führt ein Auskunftsv­erfahren beim jeweiligen Internetpr­ovider durch, dem ein gerichtlic­her Beschluss zugrundeli­egt. Nur wer über eine gesicherte VPN-Verbindung (virtuelles privates Netzwerk) ins Internet geht, kann sicher sein, dass man ihm nicht auf die Schliche kommt. Anonymisie-

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Auf dem Android-Tablet ist die Gratis-App schnell installier­t und bereit.
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Auch unter Windows funktionie­rt das Streaming mittels Software.

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