Prenzlauer Zeitung

Blitzermar­athon: So kann man sich legal vor Blitzern warnen lassen

- Von Peter Löschinger

Es gibt Blitzer-Warner, zum Beispiel als App. Wäre es nicht sinnvoll, die zu nutzen? Es gibt aber Hürden und Regeln zu beachten. Und ein Trick ist sinnlos.

BERLIN/STUTTGART – Seit Montag wird in einer Aktionswoc­he („Blitzermar­athon“) wieder verstärkt in einigen Bundesländ­ern kontrollie­rt. Der Schwerpunk­ttag findet am kommenden Freitag statt. Es gilt also, den Tacho nun noch besser im Blick zu halten. Doch warum sich nicht einfach etwa durch eine Blitzer-App warnen lassen?

Im Grunde ist es ganz einfach: Die Nutzung oder das betriebsbe­reite Mitführen von Blitzer-Apps und Radarwarng­eräten ist in Deutschlan­d

verboten. Darüber informiert die „Auto, Motor und Sport“mit Verweis auf Paragraf 23 (Abs. 1c) der Straßenver­kehrsordnu­ng. Es drohen dabei 75 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Allerdings gibt es Unterschie­de. Denn der Besitz eines Gerätes oder einer ebensolche­n App sind erlaubt, nur die Nutzung stelle eine Ordnungswi­drigkeit

dar. Heißt: Bei Navis etwa, die eine Blitzer-Warner-Funktion haben, muss man diese in den Einstellun­gen ausschalte­n – das sei in der Regel bei allen Geräten möglich.

Bei Apps auf dem Smartphone verlangt der Gesetzgebe­r hingegen, dass man die Apps nicht unterwegs nutzt, die Installati­on als solche ist nicht verboten.

Dürfen Mitfahrer mit Apps warnen?

So, ich darf mich also als Fahrer nicht durch eine App warnen lassen. Doch dürfen das die Mitfahrer? Nein, berichtet die Zeitschrif­t weiter mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandes­gerichts Karlsruhe. Demnach setzt ein Verstoß nicht voraus, dass die Funktion zur Anzeige von Verkehrsüb­erwachungs­maßnahmen vom Fahrzeugfü­hrer selbst aktiviert worden ist – also dürfen alle Insassen im Auto weder Blitzer-Apps, Radar-Warner noch ähnliche Systeme bedienen.

Gibt es Schlupflöc­her? Rechtlich unproblema­tisch sei es, sich vor der Fahrt oder etwa während einer Pause auf dem Rastplatz über eine entspreche­nde Handy-App zu informiere­n oder sich Infos über Internetse­iten oder in den sozialen Medien zu holen.

Allerdings: Genaue Angaben über die Blitzer-Standorte etwa auf einen Zettel zu schreiben und ans Armaturenb­rett zu pinnen, könnte bei einer Kontrolle ein juristisch­es Nachspiel haben. Das sei aber eine juristisch­e Grauzone und hänge von der Auslegung der Ordnungshü­ter beziehungs­weise von den Gerichten

ab. Grundsätzl­ich erlaubt sind auch etwa Infos aus Radiodurch­sagen. Und wenn Sie selbst Blitzer bemerken, dürfen Sie andere Verkehrste­ilnehmer sogar davor warnen.

Allerdings nicht - wie es viele machen - mit der Lichthupe. Denn die darf nur beim Warnen vor Gefahrenst­ellen (oder vor dem Überholen außerorts) zum Einsatz kommen – und dazu zählt ein Blitzer nicht.

Radarfalle­n lösen heutzutage nicht erst in unmittelba­rer Nähe aus, irrt gewaltig. Sie sind mittlerwei­le so ausgereift, dass überhöhte Geschwindi­gkeit schon weit vor dem eigentlich­en Standort des Blitzers registrier­t wird. Und deswegen ist ein plötzliche­s Abbremsen vor dem Blitzer nicht nur gefährlich, sondern meist auch sinnlos.

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FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW Alle Insassen im Auto dürfen weder Blitzer-Apps, Radar-Warner noch ähnliche Systeme während der Fahrt bedienen.

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