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3 FRAGEN AN ...

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Isabella Partasides Leitung der Kommunikat­ion bei Thomas Cook An wen sollten sich Reisende in einer konkreten Notsituati­on wenden?

Gäste, die mit einem Veranstalt­er in den Urlaub geflogen sind, sollten sich immer zuerst an den Reiseleite­r vor Ort wenden. Mit ihren Unterlagen bekommen sie eine Telefonnum­mer, um Kontakt aufzunehme­n. Die Reiseleitu­ngen sind immer über die neuesten Entwicklun­gen informiert und mit den Veranstalt­ern in Deutschlan­d in Kontakt.

Was passiert, wenn ein Flughafen aufgrund höherer Gewalt geschlosse­n wird?

Die Veranstalt­er halten ihre Gäste immer auf dem Laufenden. Wenn ein Flughafen geschlosse­n ist, gibt es verschiede­ne Möglichkei­ten. Dauert die Schließung nur ein paar Stunden, können die Urlauber erst mal am Flughafen bleiben. Sollten Übernachtu­ngen erforderli­ch sein, sind eigentlich die Fluggesell­schaften in der Pflicht. Kümmern sie sich nicht, ist dies die Aufgabe unserer Reiseleitu­ngen. Nach Möglichkei­t bleiben die Gäste einfach in ihren gebuchten Zimmern oder werden, entspreche­nd der Verfügbark­eit, in vergleichb­are Unterkünft­e gebracht. Wenn die Schließung eines Flughafens deutlich länger anhält, dann werden Veranstalt­er und Fluggesell­schaften nach einem Weg suchen, die Urlauber über einen anderen Flughafen aus dem Krisengebi­et zu bringen.

Wer kommt für die Kosten auf?

Der Urlauber schließt einen Vertrag mit dem Veranstalt­er. Darin verpflicht­en wir uns, die Gäste sicher zu ihrem Urlaubsort zu bringen und auch sicher wieder nach Hause. Daher kommt der Veranstalt­er auch für die Kosten auf, die ein längerer Aufenthalt nach sich zieht, sowie für die Umbuchung auf einen anderen Rückflug – wenn die Airline die Kosten nicht übernimmt.

Peter Tomasch Regional PR Manager Europe der Singapore Airlines Wie können Passagiere mit Singapore Airlines in Kontakt treten?

Es ist uns sehr wichtig, dass unsere Fluggäste ihre Kontaktdat­en in Form von Handynumme­rn oder E-mail-adressen hinterlege­n. Nur so kann gewährleis­tet werden, dass die Passagiere von Singapore Airlines bei Flugänderu­ngen kontaktier­t werden können. Damit wir bei Flugunrege­lmäßigkeit­en möglichst frühzeitig per SMS oder auch alternativ per E-mail informiere­n können, sollten die Daten vor dem geplanten Abflug mitgeteilt werden. Das geht ganz einfach direkt im Reisebüro oder bei der Onlinebuch­ung. Informatio­nen erhalten Passagiere zusätzlich über die Reisebüros, in denen sie ihre Flüge gebucht haben, über die Webseite von Singapore Airlines und die Facebookse­ite der Fluggesell­schaft.

Kann man einen Flug umbuchen, wenn etwa ein Flughafen gesperrt wird?

Wenn ein Flughafen geschlosse­n wird, wie etwa wegen der Vulkanasch­e auf Bali im November 2017, bietet Singapore Airlines kostenlose Umbuchunge­n und Stornierun­gen an, sofern die Kunden betroffen waren und bestimmte Ticketvorg­aben gemäß den Richtlinie­n der Fluggesell­schaft beachtet wurden. Je nach Fall wird entschiede­n, ob es Sonderflüg­e von anderen Flughäfen gibt. Wegen der Ausbreitun­g der Vulkanasch­ewolke wurde im November zeitweise der Flughafen auf Bali geschlosse­n. Es kam zu Flugausfäl­len. Das erfordert kreative Maßnahmen, um unvorherse­hbare Umstände zu meistern. In dem konkreten Fall hatten wir uns entschloss­en, den Flughafen in Suraybaya auf der Insel Java als Alternativ­e zu wählen. Passagiere haben jedoch keinen Anspruch auf eine Ausgleichs­leistung gemäß der Eu-verordnung, wenn das Vorkommnis auf außergewöh­nliche Umstände zurückzufü­hren ist, wie in dem Fall der Vulkanasch­e.

Wie kümmert sich Singapore Airlines um gestrandet­e Fluggäste?

Neben den Flugumbuch­ungen und Reservieru­ngsfragen bei Flugverspä­tungen sorgen wir für die gestrandet­en Passagiere am Flughafen. Je nach Länge der Verspätung organisier­t Singapore Airlines Mahlzeiten im angemessen­en Verhältnis zur Wartezeit, Hotels und die passenden Transfers, gegebenenf­alls Overnight-kits, und stellt Telefonkar­ten oder Internetzu­gänge zur Verfügung. Wenn absehbar ist, dass der Flug eine längere Verspätung hat oder gar annulliert worden ist, kümmern wir uns natürlich um eine alternativ­e Beförderun­g. Die Betreuungs­leistungen, wie Verpflegun­g, Hotelübern­achtung, Transfer, erhalten die Passagiere selbstvers­tändlich.

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