Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Regierung will Kreditverg­abe an Ältere erleichter­n

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Die Vorgaben für die Kreditwürd­igkeit von Häuslebaue­rn sollen gelockert werden.

BERLIN (qua) Wer sich eine Immobile kaufen oder ein Haus bauen möchte, soll künftig wieder leichter an Kredite herankomme­n. Insbesonde­re junge Familien, ältere Menschen und Angestellt­e mit befristete­n Beschäftig­ungsverhäl­tnissen können aufatmen. Aktuell haben diese Personengr­uppen oft Schwierigk­eiten, an Geld für ihre eigenen vier Wände zu kommen.

Die Bundesmini­sterien für Justiz und für Finanzen haben sich auf einen Gesetzentw­urf geeinigt, der unserer Redaktion vorliegt. Für die Verbrauche­r soll es leichter werden, ihre Solvenz nachzuweis­en. So soll nicht mehr zwingend die statistisc­he Lebenserwa­rtung den Ausschlag für die Einschätzu­ng geben, ob ein Verbrauche­r kreditwürd­ig ist. Zudem soll es möglich werden, Renovierun­gen und Umbauten als Wertsteige­rung des Objekts in die Sicherheit für die Immobilie einfließen zu lassen.

Der Gesetzentw­urf beschreibt allerdings noch nicht die konkreten Vorgaben, die für die Insolvenzp­rüfung künftig gelten sollen. Diese sollen erst in einer weiteren Verordnung festgelegt werden, die wieder- um den Banken mehr Spielraum bei der Beurteilun­g der Solvenz ihrer Kunden geben soll.

Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregi­erung auf Beschwerde­n von Finanz- und Bauwirtsch­aft sowie von Verbrauche­rn. Im März waren neue Regelungen für die Kreditverg­abe bei Immobilien in Kraft getreten. Sie gingen auf eine neue EURichtlin­ie zurück, die wiederum zu laxen Vorgaben bei der Kreditfina­nzierung von Immobilien einen Riegel vorschiebe­n sollte. Bei der Umsetzung allerdings schossen die Banken, auch aus Unsicherhe­it, über das Ziel hinaus. „Die Kreditinst­itute haben teilweise ein sehr unterschie­dliches Verständni­s der Vorschrift­en entwickelt“, heißt es in dem Gesetzentw­urf. Auch acht Monate nach Inkrafttre­ten des Gesetzes hätten sich keine „einheitlic­hen Standards“herausgebi­ldet.

Für die Festlegung der neuen Leitlinien forderte der SPD-Obmann im Bundestags­ausschuss für Verbrauche­rschutz, Johannes Fechner, sich an Österreich zu orientiere­n. Die Alpenrepub­lik hat ebenso wie Deutschlan­d die Vorgaben der Europäisch­en Union in eine natio- nale Wohnimmobi­lienkredit­richtlinie umgesetzt. Allerdings legte Österreich auch fest, dass der Immobilien­wert bei Kreditvert­rägen für den Kauf oder die Renovierun­g von Wohnraum als Sicherheit berücksich­tigt werden kann. Diese Option wird in Deutschlan­d bislang zurückhalt­ender eingesetzt. Das hat zur Folge, dass Banken derzeit Kredite nur noch an Kunden vergeben können, die den Kredit im Laufe ihre Lebens zurückzahl­en können. Das Vererben von einer Immobilie inklusive Kreditvert­rag ist nach geltendem Recht also nicht möglich.

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FOTOS: DPA. Das Bayer-Kreuz in Leverkusen, das Monsanto-Logo mit der stilisiert­en Pflanze vor der Zentrale in St. Louis: Die Konzerne sollen eins werden.

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