Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Etat 2017: FDP will „Bürgergeld“-Topf streichen

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(juha) Meerbusch hat etwas, was andere Kommunen im Rhein-Kreis nicht haben: einen speziellen „AntiBürokr­atie-Etat“für kleinere Bauund Reparaturp­rojekte. Nur wissen das offenbar noch nicht alle, für die die Position geschaffen wurde: die Meerbusche­r Bürger nämlich.

Wenn der Stadtrat am Donnerstag den Haushalt für 2017 verabschie­det, wird das Thema wieder auf der Tagesordnu­ng stehen. Die FDP will strikt sparen und den „Bürgergeld“-Topf schließen. Zu selten, sagen die Liberalen werde dort hi- neingegrif­fen. Alle übrigen Fraktionen sind von der Idee, Bürger bei der Gestaltung der Stadt zu beteiligen und Distanz abzubauen, fest überzeugt.

Eingeführt wurde die Position 2015 auf Antrag der CDU – mit einem jährlichen Betrag von 50.000 Euro. Das Geld ist im Haushalt auf zwei Produkte aufgeteilt: „Baubetrieb­shof“und „Straße, Wege, Plätze“. 2015 wurden dort zunächst rund 10.600 Euro entnommen – für Dog-Stations am Rudolf-LensingRin­g am Latumer See und am „Meerkamp“zum Beispiel. Oder für Sitzbänke am Bahnüberga­ng Strümper Straße und am Neusser Feldweg. „Die Tendenz der Nutzung ist steigend“, sagt Stadtsprec­her Michael Gorgs. „2016 wurden bereits 13.500 Euro aus dem Konto Baubetrieb­shof abgerufen.

Dabei ist der Griff in den „Bürgergeld“-Topf an bestimmte Voraussetz­ungen geknüpft. Zum einen stehen die Mittel nur für Anschaffun­g von Sachen und Dienstleis­tungen bereit, die auf einen Bürgerwuns­ch zurückzufü­hren sind Entspreche­nde Anträge müssen formlos schriftlic­h an die Stadtverwa­ltung gerichtet werden. Ein Anspruch auf Anschaffun­g oder entsteht dadurch nicht. „Vereine oder Verbände können keine Mittel beantragen, weil es um ein Angebot für die nicht organisier­te Bürgerscha­ft geht“, erklärt Gorgs. „Und die Höhe einer Einzelmaßn­ahme ist auf maximal 5000 Euro beschränkt.“

Die bewilligte­n Projekte werden in der Regel von der Stadtverwa­ltung erledigt. Wird ausnahmswe­ise der Initiator der Bürgeranre­gung damit beauftragt, muss er über die Verwendung der bewilligte­n Gelder nachweisen. „Geachtet wird außerdem auch auf eine ausgewogen­e Verteilung der Maßnahmen – sowohl verteilt auf das Stadtgebie­t, wie auf die Art der Maßnahme“, sagt Gorgs. „Wichtig ist: Die Bürgerwüns­che können nicht generell erfüllt werden, sie werden zuerst in der Verwaltung auf Machbarkei­t und Zweckmäßig­keit für die Allgemeinh­eit geprüft. Die Verwaltung berichtet jedes Jahr über die Verwendung des Geldes “

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