Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Mann soll 80.000 Euro verbrannt haben
Ein Familienvater wurde für erb-unwürdig erklärt. Aus Protest zündete er einen Teil des Nachlasses an.
(wuk) Skurrile Erbprozesse zählen zum Alltag des Landgerichts, aber gestern hatte die 1. Zivilkammer doch eine denkwürdige Premiere: 80.000 Euro soll ein Familienvater nach dem Tod seiner Ehefrau einfach angezündet, also verbrannt haben – und zwar, weil er selbst wegen Testamentsfälschung gerichtlich für erb-unwürdig erklärt worden war. Im Eilverfahren drängten die drei Kinder des Paares deshalb gestern darauf, dass der Rest des mütterli- chen Erbes nicht auch noch in Flammen aufgeht.
Nach dem Tod der Gattin hatte der Ingenieur, der einst eine Firma für Umwelttechnik betrieb, laut Geständnis das Testament seiner Frau eigenmächtig geändert und die gemeinsamen Kinder sozusagen per Federstrich enterbt. Als das auffiel, wurde der Mann vom Landgericht für erb-unwürdig erklärt. Aus Wut darüber, so erklärte er später seinem Anwalt, habe er das ganze Bar- geld im Haus angezündet. Ob wirklich 80.000 Euro ein Raub der Flammen wurden, ist ungeklärt. Doch seine Kinder sahen sich zum Handeln gezwungen, um den an Demenz und Depressionen leidenden Vater an einer Zerstörung des RestErbes (einem Bankguthaben nebst „Halskette von Tante Ida“; insgesamt 61.000 Euro) zu hindern. Per Eilantrag zogen sie vor Gericht, doch der 80-Jährige ist laut seinem Anwalt nicht mehr prozessfähig. Details soll ein Gutachter klären, der den Mann im Auftrag des Oberlandesgerichts (OLG) noch vor Weihnachten untersuchen soll. Dort kämpft der Ingenieur inzwischen gegen seine Einstufung als erb-unwürdig. Mit einem Ergebnis wird erst im neuen Jahr gerechnet. Der Richter am Landgericht entschied gestern: Auf das Häuschen der Eltern soll zugunsten der drei Kinder eine Sicherungshypothek über 61.000 Euro eingetragen werden.