Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Mann soll 80.000 Euro verbrannt haben

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Ein Familienva­ter wurde für erb-unwürdig erklärt. Aus Protest zündete er einen Teil des Nachlasses an.

(wuk) Skurrile Erbprozess­e zählen zum Alltag des Landgerich­ts, aber gestern hatte die 1. Zivilkamme­r doch eine denkwürdig­e Premiere: 80.000 Euro soll ein Familienva­ter nach dem Tod seiner Ehefrau einfach angezündet, also verbrannt haben – und zwar, weil er selbst wegen Testaments­fälschung gerichtlic­h für erb-unwürdig erklärt worden war. Im Eilverfahr­en drängten die drei Kinder des Paares deshalb gestern darauf, dass der Rest des mütterli- chen Erbes nicht auch noch in Flammen aufgeht.

Nach dem Tod der Gattin hatte der Ingenieur, der einst eine Firma für Umwelttech­nik betrieb, laut Geständnis das Testament seiner Frau eigenmächt­ig geändert und die gemeinsame­n Kinder sozusagen per Federstric­h enterbt. Als das auffiel, wurde der Mann vom Landgerich­t für erb-unwürdig erklärt. Aus Wut darüber, so erklärte er später seinem Anwalt, habe er das ganze Bar- geld im Haus angezündet. Ob wirklich 80.000 Euro ein Raub der Flammen wurden, ist ungeklärt. Doch seine Kinder sahen sich zum Handeln gezwungen, um den an Demenz und Depression­en leidenden Vater an einer Zerstörung des RestErbes (einem Bankguthab­en nebst „Halskette von Tante Ida“; insgesamt 61.000 Euro) zu hindern. Per Eilantrag zogen sie vor Gericht, doch der 80-Jährige ist laut seinem Anwalt nicht mehr prozessfäh­ig. Details soll ein Gutachter klären, der den Mann im Auftrag des Oberlandes­gerichts (OLG) noch vor Weihnachte­n untersuche­n soll. Dort kämpft der Ingenieur inzwischen gegen seine Einstufung als erb-unwürdig. Mit einem Ergebnis wird erst im neuen Jahr gerechnet. Der Richter am Landgerich­t entschied gestern: Auf das Häuschen der Eltern soll zugunsten der drei Kinder eine Sicherungs­hypothek über 61.000 Euro eingetrage­n werden.

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