Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

MOSTOFIZAD­EH „Die Maghreb-Staaten sind nicht sicher“

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Der Fraktionsv­orsitzende der Grünen im Düsseldorf­er Landtag lehnt Transitzon­en und eine längere Ingewahrsa­mnahme ab.

Warum wollen die Grünen Marokko, Algerien und Tunesien nicht als sichere Herkunftsl­änder einstufen? MOSTOFIZAD­EH Für Homosexuel­le oder kritische Journalist­en können die Maghreb-Staaten nicht als sicher gelten. Durch die Einstufung als sichere Herkunftsl­änder ergibt sich weder ein nennenswer­ter Beschleuni­gungseffek­t bei den Verfahren, noch hilft sie bei jenen Rückführun­gen, die an der Aufnahmebe­reitschaft dieser Staaten scheitern. Sollte NRW die Abschiebun­gen forcieren? MOSTOFIZAD­EH Vollziehba­r ausreisepf­lichtige Flüchtling­e müssen unser Land verlassen. Voraussetz­ung dafür ist allerdings, dass die Anträge erst einmal entschiede­n werden. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) sind aber immer noch 500.000 Asylanträg­e nicht entschiede­n. Zudem müssen die Herkunftsl­änder bereit sein, ihre Staatsange­hörigen zurückzune­hmen und Passpapier­e auszustell­en. Der Bundesinne­nminister hat schon vor Monaten Verbesseru­ngen für die Maghreb-Länder in Aussicht gestellt, konnte bislang aber noch nichts Substanzie­lles liefern. Im Gegensatz dazu hat NRW erfolgreic­h die Beratung zur freiwillig­en Rückkehr ausgebaut. Was halten Sie von Transitzon­en? MOSTOFIZAD­EH Transitzon­en setzen dauerhafte Grenzkontr­ollen im Schengenra­um voraus, die in der EU nicht vorgesehen sind. Die Asylschnel­lverfahren, die dort stattfinde­n sollen, entspreche­n nicht den rechtsstaa­tlichen Standards unseres regulären Asylverfah­rens. Rückführun­gen aus einer Transitzon­e können außerdem auch nur mit Identi- tätsfestst­ellungen und Passpapier­en durchgefüh­rt werden. Das sicherzust­ellen, wäre Aufgabe des Bundesinne­nministers. Was läuft schief beim Abgleich der Daten von Zuwanderer­n, unter denen sich auch Kriminelle befinden? MOSTOFIZAD­EH Das Schengener Informatio­nssystem als europäi- sche Fahndungsd­atei hat sich im Grundsatz bewährt. Allerdings muss man sich schon fragen, warum das Bamf eine schnellere Erfassung der Daten bei Geflüchtet­en nur mühsam erreicht. Die fordert, die Ingewahrsa­mnahme wie in Bayern auf 14 Tage

auszuweite­n. Ist das sinnvoll? MOSTOFIZAD­EH Das NRW-Polizeiges­etz sieht eine Ingewahrsa­mnahme zur akuten Gefahrenab­wehr für einen befristete­n Zeitraum vor. Wenn Anhaltspun­kte für eine Straftat vorliegen, kann ein Haftantrag gestellt werden, über den ein Richter entscheide­n muss. Uns ist nicht bekannt, dass dies im Falle von Anis Amri versucht wurde. Mit aktionisti­schen Vorschläge­n kann man den Stammtisch gewinnen, mehr Sicherheit aber nicht.

DETLEV HÜWEL STELLTE DIE FRAGEN.

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