Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Mehr Geld für Kinder – und Pflege in fünf Graden

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Der 1. Januar ist ein wichtiger Stichtag – alle Jahre wieder ändert sich vieles für Verbrauche­r, Autofahrer oder Steuerzahl­er – also uns alle. Eine Auswahl.

Eine gute Nachricht für Verbrauche­r: Effizienzl­abel für Elektroger­äte sollen aussagekrä­ftiger werden, bleiben aber zunächst einmal, wie sie sind, berichtet die Verbrauche­rzentrale. Zwar soll eine EU-Verordnung zur Reform der Label am 1. Januar 2017 in Kraft treten, doch bis sich das im Handel bemerkbar macht, wird noch viel Zeit vergehen. Vorgesehen ist, dass die Skala künftig wieder auf die Effizienzk­lassen A bis G beschränkt wird; die Klassen A+ bis A+++ sollen entfallen. Fernsehger­äte bekommen ein geändertes Effizienzl­abel mit Klassen von A++ bis E.

Auch das ändert sich im kommenden Jahr, meldet die Verbrauche­rzentrale: Alle neuen Heizungen, die mit Scheitholz, Pellets oder anderen festen Brennstoff­en arbeiten, müssen ab 1. April 2017 Effizienz- und Abgasvorga­ben einer Ökodesign-Richtlinie erfüllen. Betroffen sind alle Kessel und Verbundanl­agen mit einer Wärmeleist­ung bis 500 kW. Bis zu einer Leistung von 70 kW erhalten die Geräte zudem ein Effizienzl­abel, das die Klassen A+++ bis G ausweist.

Zum 1. Januar tritt die neue Pflegerefo­rm in Kraft. Zukünf- tig gelten alle Menschen gleicherma­ßen als pflegebedü­rftig, die nicht mehr ohne Hilfe allein leben können. Damit werden die Bedürfniss­e von Menschen mit sogenannte­r eingeschrä­nkter Alltagskom­petenz wie etwa Demenzkran­ke stärker berücksich­tigt. Gleichzeit­ig werden die derzeit geltenden drei Pflegestuf­en durch fünf Pflegegrad­e ersetzt.

Im Jahr 2017 müssen erstmals sogenannte Smart Meter eingebaut werden, erklärt die Verbrauche­rzentrale – elektronis­che Stromzähle­r, die den tatsächlic­hen Verbrauch sowie Nutzungsze­iten anzeigen und automatisc­h an das Energiever­sorgungsun­ternehmen übermittel­n. Betroffen sind davon zunächst zwei Gruppen von Haushalten: Alle, die jährlich mehr als 10.000 und weniger als 20.000 Kilowattst­unden (kWh) Strom verbrauche­n. Und solche, die selbst Strom erzeugende Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Nennleistu­ng betreiben.

Und auch in Sachen Lärmschutz tut sich etwas: Motorräder müssen sauberer, sicherer und leiser sein. Ab dem neuen Jahr werden nur noch Bikes erstmals zugelassen, die die Euro-4-Abgas-Norm erfüllen, über ein Onboard-System verfügen und weniger laut aufheulen.

Wie die Bundessteu­erberaterk­ammer berichtet, müssen sich auch die Steuerzahl­er im kommenden Jahr auf Veränderun­gen einstellen. Beispielsw­eise soll die Anhebung des Grundfreib­etrags von jetzt 8652 Euro um 168 Euro auf 8820 Euro im Jahr 2017 erfolgen und um weitere 180 Euro auf 9000 Euro dann 2018 vorgenomme­n werden.

Der Kinderfrei­betrag wird von 4608 Euro um 108 Euro auf 4716 Euro aufgestock­t. Für 2018 ist eine weitere Erhöhung um 72 Euro auf 4788 Euro vorgesehen. Für das monatliche Kindergeld gilt: Es wird um jeweils zwei Euro in den Jahren 2017 und 2018 angehoben; das heißt konkret, für das 1. und 2. Kind steigt der Betrag von 190 Euro auf 192 Euro und auf 194 Euro im Jahr 2018. Für das 3. Kind erhöht es sich auf 198 Euro im Jahr 2017 und auf 200 Euro im Jahre 2018. Für das vierte und jedes weitere Kind steigt der Betrag von 221 Euro auf 223 Euro (2017) und 225 Euro (2018).

Für das kommenden Jahr hat sich die Bundesregi­erung vorgenomme­n, die Nachfrage nach Elektro-Autos anzukurbel­n. Reine E-Autos, die bis Ende 2020 gekauft werden, werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Und wer sein Elektro-Auto im Betrieb des Arbeitgebe­rs aufladen darf, kann künftig Geld sparen: Dieser Vorteil ist nun steuerfrei. jme Mehr zu vielem, was sich im kommenden Jahr ändert, lesen Sie auf den folgenden Seiten dieser Ausgabe.

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FOTOS (3): TMN Familien können sich freuen: Das Kindergeld steigt.
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