Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Mehr Geld für Kinder – und Pflege in fünf Graden
Der 1. Januar ist ein wichtiger Stichtag – alle Jahre wieder ändert sich vieles für Verbraucher, Autofahrer oder Steuerzahler – also uns alle. Eine Auswahl.
Eine gute Nachricht für Verbraucher: Effizienzlabel für Elektrogeräte sollen aussagekräftiger werden, bleiben aber zunächst einmal, wie sie sind, berichtet die Verbraucherzentrale. Zwar soll eine EU-Verordnung zur Reform der Label am 1. Januar 2017 in Kraft treten, doch bis sich das im Handel bemerkbar macht, wird noch viel Zeit vergehen. Vorgesehen ist, dass die Skala künftig wieder auf die Effizienzklassen A bis G beschränkt wird; die Klassen A+ bis A+++ sollen entfallen. Fernsehgeräte bekommen ein geändertes Effizienzlabel mit Klassen von A++ bis E.
Auch das ändert sich im kommenden Jahr, meldet die Verbraucherzentrale: Alle neuen Heizungen, die mit Scheitholz, Pellets oder anderen festen Brennstoffen arbeiten, müssen ab 1. April 2017 Effizienz- und Abgasvorgaben einer Ökodesign-Richtlinie erfüllen. Betroffen sind alle Kessel und Verbundanlagen mit einer Wärmeleistung bis 500 kW. Bis zu einer Leistung von 70 kW erhalten die Geräte zudem ein Effizienzlabel, das die Klassen A+++ bis G ausweist.
Zum 1. Januar tritt die neue Pflegereform in Kraft. Zukünf- tig gelten alle Menschen gleichermaßen als pflegebedürftig, die nicht mehr ohne Hilfe allein leben können. Damit werden die Bedürfnisse von Menschen mit sogenannter eingeschränkter Alltagskompetenz wie etwa Demenzkranke stärker berücksichtigt. Gleichzeitig werden die derzeit geltenden drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt.
Im Jahr 2017 müssen erstmals sogenannte Smart Meter eingebaut werden, erklärt die Verbraucherzentrale – elektronische Stromzähler, die den tatsächlichen Verbrauch sowie Nutzungszeiten anzeigen und automatisch an das Energieversorgungsunternehmen übermitteln. Betroffen sind davon zunächst zwei Gruppen von Haushalten: Alle, die jährlich mehr als 10.000 und weniger als 20.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbrauchen. Und solche, die selbst Strom erzeugende Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Nennleistung betreiben.
Und auch in Sachen Lärmschutz tut sich etwas: Motorräder müssen sauberer, sicherer und leiser sein. Ab dem neuen Jahr werden nur noch Bikes erstmals zugelassen, die die Euro-4-Abgas-Norm erfüllen, über ein Onboard-System verfügen und weniger laut aufheulen.
Wie die Bundessteuerberaterkammer berichtet, müssen sich auch die Steuerzahler im kommenden Jahr auf Veränderungen einstellen. Beispielsweise soll die Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8652 Euro um 168 Euro auf 8820 Euro im Jahr 2017 erfolgen und um weitere 180 Euro auf 9000 Euro dann 2018 vorgenommen werden.
Der Kinderfreibetrag wird von 4608 Euro um 108 Euro auf 4716 Euro aufgestockt. Für 2018 ist eine weitere Erhöhung um 72 Euro auf 4788 Euro vorgesehen. Für das monatliche Kindergeld gilt: Es wird um jeweils zwei Euro in den Jahren 2017 und 2018 angehoben; das heißt konkret, für das 1. und 2. Kind steigt der Betrag von 190 Euro auf 192 Euro und auf 194 Euro im Jahr 2018. Für das 3. Kind erhöht es sich auf 198 Euro im Jahr 2017 und auf 200 Euro im Jahre 2018. Für das vierte und jedes weitere Kind steigt der Betrag von 221 Euro auf 223 Euro (2017) und 225 Euro (2018).
Für das kommenden Jahr hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Nachfrage nach Elektro-Autos anzukurbeln. Reine E-Autos, die bis Ende 2020 gekauft werden, werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Und wer sein Elektro-Auto im Betrieb des Arbeitgebers aufladen darf, kann künftig Geld sparen: Dieser Vorteil ist nun steuerfrei. jme Mehr zu vielem, was sich im kommenden Jahr ändert, lesen Sie auf den folgenden Seiten dieser Ausgabe.