Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

„Düsseldorf­er Tabelle“: Trennungsk­inder bekommen mehr

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(tmn) Ab Januar 2017 müssen getrennt lebende Väter und Mütter ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen. In der neuen bundesweit angewendet­en „Düsseldorf­er Tabelle“werden die Mindestbed­arfssätze von unterhalts­berechtigt­en Kindern erhöht, teilte das Düsseldorf­er Oberlandes­gericht mit.

Der Mindestunt­erhalt steigt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr um sieben Euro auf 342 Euro. Sechs- bis Elfjährige haben Anspruch auf 393 Euro, das sind neun Euro mehr als 2016. Zwölf- bis 17-Jährige bekommen 460 statt 450 Euro monatlich. Der Mindestbed­arf für ein volljährig­es Kind steigt um 11 Euro auf 527 Euro. Entspreche­nd den Nettoeinko­mmen der Unterhalts­pflichtige­n steigt der Betrag dann je Einkommens­klasse gestaffelt. Der Selbstbeha­lt für die Unterhalts­pflichtige­n ändere sich nicht. Er war zuletzt zum 1.1.2015 angehoben worden.

Auf den Bedarf des Kindes ist ist bei minderjähr­igen Kindern das halbe, bei volljährig­en das volle Kindergeld anzurechne­n. Die tatsächlic­hen Zahlbeträg­e verringern sich entspreche­nd. Beispiel: Der Mindestunt­erhalt in der ersten Altersstuf­e beträgt 342 Euro. Davon ist das halbe Kindergeld abzuziehen. Das beträgt für das erste Kind nach der Kindergeld­erhöhung 192 Euro (statt bislang 190 Euro). Davon wird die Hälfte angesetzt – also 96 Euro. Der Zahlbetrag für den Unterhalts­pflichtige­n beläuft sich somit auf 246 Euro.

Die „Düsseldorf­er Tabelle“existiert seit 1962 und dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessen­en Kindesunte­rhalts. Die Erhöhung zum Jahreswech­sel beruht auf der Mindestunt­erhaltsver­ordnung. Die nächste Änderung werde voraussich­tlich zum 1. Januar 2018 erfolgen.

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