Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Mehr Rechte für Radler
Rund um den Jahreswechsel gibt es einige Neuerungen im Straßenverkehr. Vor allem radelnde Eltern dürften sich freuen: Sie dürfen ihren Nachwuchs künftig auf dem Fußweg begleiten.
E-Bikes auf Radwegen E-Bikes, die bis Tempo 25 rein elektrisch fahren können, dürfen jetzt auch auf Radwegen rollen. Pedelecs, die Fahrer bis zu diesem Tempo beim Treten unterstützen, durften das auch bislang schon. Kenntlich gemacht werden soll die Regelung mit einem neuen Ver- kehrsschild für E-Bikes. Die schnelleren S-Pedelecs jedoch sind davon ausgenommen, sie müssen weiter auf der Fahrbahn fahren. Für die Praxis auf den Radwegen befürchtet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) jedoch ein Durcheinander. „Leider ist die Definition hier nicht eindeutig genug.“Es sei daher zu befürchten, dass künftig S-Pedelecs auch auf den für E-Bikes freigegebenen Radwegen unterwegs sind, sagt Anja Smetanin vom VCD.
Ampel-Regelung Bislang galten für Fahrradfahrer die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eige- nen Lichtzeichen für Radler vorhanden waren. Ab 2017 gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.“Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.
Radelnde Eltern Bislang mussten radelnde Eltern, die Kinder begleiten, auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während die Kinder mit ihrem Rad den Fußweg nutzen durften. Jetzt dürfen Eltern mit Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr gemeinsam auf dem Gehweg radeln.