Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Eklat um NRW-Verdienstorden
Aktivistin lehnt höchsten NRW-Orden wegen Afghanen-Abschiebung ab.
DÜSSELDORF Die umstrittene Abschiebung von zehn Afghanen aus NRW in das von einem Bürgerkrieg gezeichnete Land zieht auch zwei Wochen später noch Kreise. Aus Protest will die international mehrfach ausgezeichnete Friedensaktivistin Barbara Gladysch aus Düsseldorf nun die Annahme des „Landesverdienstordens NRW“verweigern.
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) wollte der 76-Jährigen, die sich seit Jahrzehnten für Flüchtlinge einsetzt, den Verdienstorden eigentlich im Januar verleihen. Der Verdienstorden ist neben dem Staatspreis die höchste Auszeichnung des Landes NRW.
In einem Brief an Kraft und NRWInnenminister Ralf Jäger (SPD), der unserer Redaktion vorliegt und der gestern in der Staatskanzlei einging, schreibt Gladysch: „Der Krieg ist Wirklichkeit in Afghanistan, und Ihre Entscheidung, Flüchtlinge dorthin zu schicken, ist unanständig und für eine SPD/Grüne-Landesregierung nicht akzeptabel! Es ist geplant, mir den Landesverdienstorden zu überreichen. Ich verweigere die Annahme aus Protest gegen die Entscheidung des NRW-Innenministers Ralf Jäger, die Sammelabschiebungen nach Afghanistan mitzutragen.“
Vor rund zwei Wochen hatte das Bundesinnenministerium erstmals eine Sammelabschiebung nach Afghanistan organisiert. Mit an Bord waren mit Duldung der NRW-Landesregierung auch zehn Afghanen aus NRW. Die Sammelabschiebung hatte bundesweit Proteste ausgelöst, dennoch soll schon im Januar eine weitere organisiert werden. In NRW gab die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Monika Düker, aus Protest ihr Amt auf und löste damit eine Koalitionskrise aus.
Auch die Kirchen protestieren. In einer gemeinsamen Erklärung der Evangelischen Kirche im Rheinland und von Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hieß es: „Es muss sichergestellt sein, dass Personen, die abgeschoben werden, in ihrem Heimatland keine Menschenrechtsverletzungen drohen. Bei Abschiebungen in das Bürgerkriegsland Afghanistan ist dieser Schutz nach unserer Auffassung nicht gegeben.“