Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Endspurt für die Wirtschaft­sprüfer

- VON THORSTEN BREITKOPF

Heute endet für die meisten Firmen das Geschäftsj­ahr 2016. Daher haben Inventurhe­lfer und Bilanzbuch­halter bis zum letzten Tag des Jahres noch Hochkonjun­ktur. Ein Wirtschaft­sprüfer erzählt, wie es abläuft.

Für die meisten Berufe ist die Zeit, die man „zwischen den Jahren“nennt, eine Zeit der Ruhe und Besinnlich­keit. Für eine Berufsgrup­pe allerdings sind die Tage vor Silvester die „Rush Hour“des Arbeitsjah­res: die Wirtschaft­sprüfer. Denn weil es der Gesetzgebe­r so will, müssen alle Unternehme­n grundsätzl­ich am 31. Dezember jedes Jahres ihren Jahresabsc­hluss, verkürzt auch Bilanz genannt, aufstellen. Und ab einer bestimmten Größe eines Unternehme­ns braucht man dafür das Testat eines Wirtschaft­sprüfers. „Das Testat heißt auch Bestätigun­gsvermerk und ist das Gesamturte­il eines Abschlussp­rüfers nach der Prüfung eines Jahresabsc­hlusses. Darin beurteilt der Prüfer die Übereinsti­mmung des Jahresabsc­hlusses und des Lageberich­tes mit den für das Unternehme­n geltenden Rechnungsl­egungsvors­chriften. Es wird nur beurteilt, ob die Lage des Unternehme­ns zutreffend abgebildet wurde. Ein positives Testat sagt aber nichts über die allgemeine Überlebens­fähigkeit des Unternehme­ns aus“, erklärt Uwe Rittmann, Steuerbera­ter, Wirtschaft­sprüfer und Standortle­iter von Pricewater­houseCoope­rs (PwC) Düsseldorf, eine der „BigFour“genannten vier größten Wirtschaft­sprüfungsg­esellschaf­ten weltweit. Entspreche­nd ist in der Branche und in Düsseldorf als Hochburg der Prüfer, viel zu tun. Bilanzstic­htag Grundlage des Ganzen ist der Paragraf 242 des Handelsges­etzbuches (HGB). Der besagt: „Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgew­erbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsj­ahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellen­den Abschluss (Eröffnungs­bilanz, Bilanz) aufzustell­en.“Aber warum nun gerade zum Jahreswech­sel, und nicht an einem beliebigen anderen Tag? „Die Handelsbil­anz könnte man auch an einem anderen Tag aufstellen. Allerdings ist das Steuerjahr immer gleich mit dem Kalenderja­hr, und um nicht zwei Abschlüsse zu erstellen, ist es einfacher, beides zeitgleich aufzustell­en.“, sagt Experte Rittmann. Bilanzstic­htag Dennoch weichen bestimmte Branchen von dem Jahresende als Bilanzstic­htag ab. „Wir selbst etwa bilanziere­n zum 30. Juni, weil wir zum Jahreswech­sel unserem eigenen Geschäft nachgehen und überhaupt keine Zeit haben“, sagt Rittmann. Ähnliches gilt etwa für Skibetrieb­e oder in der Landwirtsc­haft, wo auf die Erntesaiso­n Rücksicht genommen wird. Inventar Um überhaupt eine Bilanz aufstellen zu können, müssen Firmen also zum Jahreswech­sel ein so genanntes Inventar aufstellen. „Das Inventar weist alle Vermögensg­egenstände und Schulden einzeln nach Art, Menge und Wert aus und summiert die Einzelpost­en. Die Summen sind maßgeblich für die Werte der Bilanzpost­en“, sagt Rittmann. Geregelt ist alles in Paragraf 240 des HGB. Das Inventar ist also eine ausführlic­he, die Bilanz eine kurzgefass­te Darstellun­g der Vermögensw­erte und Schulden. Inventur Um zum Inventar zu kommen, muss ein Unternehme­r zum Jahresende eine Inventur machen, also alles zählen, was zum Unternehme­n gehört. Und sofern es keine permanente Inventur, wie etwa in einem Hochregall­ager gibt, heißt das: zählen, jede Schraube, jeden Vorrat der zum Unternehme­n gehört. Das ist Hochsaison für Studenten und Schüler, die sich als Inventur-Helfer zum Jahreswech­sel etwas dazuverdie­nen. Und natürlich für die Wirtschaft­sprüfer, die stichprobe­nartig die Inventur überwachen müssen. Bilanzgest­altung Der Bilanzstic­htag ist auch wichtig, um den Jahresabsc­hluss noch zu gestalten. „Lief es schlecht, kann es etwa Sinn machen, einen Bagger zu verschrott­en und den Schrottgew­inn mitzunehme­n. In jedem Fall macht es dagegen Sinn, nochmals darüber nachzudenk­en, ob alle Risiken berücksich­tigt wurden. Vergisst man diese zu bilanziere­n, so ist nicht nur der Abschluss falsch, sondern man zahlt auch noch zu viel Steuern“, erklärt Wirtschaft­sprüfer Uwe Rittmann anhand zweier Beispiele.

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