Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Endspurt für die Wirtschaftsprüfer
Heute endet für die meisten Firmen das Geschäftsjahr 2016. Daher haben Inventurhelfer und Bilanzbuchhalter bis zum letzten Tag des Jahres noch Hochkonjunktur. Ein Wirtschaftsprüfer erzählt, wie es abläuft.
Für die meisten Berufe ist die Zeit, die man „zwischen den Jahren“nennt, eine Zeit der Ruhe und Besinnlichkeit. Für eine Berufsgruppe allerdings sind die Tage vor Silvester die „Rush Hour“des Arbeitsjahres: die Wirtschaftsprüfer. Denn weil es der Gesetzgeber so will, müssen alle Unternehmen grundsätzlich am 31. Dezember jedes Jahres ihren Jahresabschluss, verkürzt auch Bilanz genannt, aufstellen. Und ab einer bestimmten Größe eines Unternehmens braucht man dafür das Testat eines Wirtschaftsprüfers. „Das Testat heißt auch Bestätigungsvermerk und ist das Gesamturteil eines Abschlussprüfers nach der Prüfung eines Jahresabschlusses. Darin beurteilt der Prüfer die Übereinstimmung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes mit den für das Unternehmen geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Es wird nur beurteilt, ob die Lage des Unternehmens zutreffend abgebildet wurde. Ein positives Testat sagt aber nichts über die allgemeine Überlebensfähigkeit des Unternehmens aus“, erklärt Uwe Rittmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Standortleiter von PricewaterhouseCoopers (PwC) Düsseldorf, eine der „BigFour“genannten vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Entsprechend ist in der Branche und in Düsseldorf als Hochburg der Prüfer, viel zu tun. Bilanzstichtag Grundlage des Ganzen ist der Paragraf 242 des Handelsgesetzbuches (HGB). Der besagt: „Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen.“Aber warum nun gerade zum Jahreswechsel, und nicht an einem beliebigen anderen Tag? „Die Handelsbilanz könnte man auch an einem anderen Tag aufstellen. Allerdings ist das Steuerjahr immer gleich mit dem Kalenderjahr, und um nicht zwei Abschlüsse zu erstellen, ist es einfacher, beides zeitgleich aufzustellen.“, sagt Experte Rittmann. Bilanzstichtag Dennoch weichen bestimmte Branchen von dem Jahresende als Bilanzstichtag ab. „Wir selbst etwa bilanzieren zum 30. Juni, weil wir zum Jahreswechsel unserem eigenen Geschäft nachgehen und überhaupt keine Zeit haben“, sagt Rittmann. Ähnliches gilt etwa für Skibetriebe oder in der Landwirtschaft, wo auf die Erntesaison Rücksicht genommen wird. Inventar Um überhaupt eine Bilanz aufstellen zu können, müssen Firmen also zum Jahreswechsel ein so genanntes Inventar aufstellen. „Das Inventar weist alle Vermögensgegenstände und Schulden einzeln nach Art, Menge und Wert aus und summiert die Einzelposten. Die Summen sind maßgeblich für die Werte der Bilanzposten“, sagt Rittmann. Geregelt ist alles in Paragraf 240 des HGB. Das Inventar ist also eine ausführliche, die Bilanz eine kurzgefasste Darstellung der Vermögenswerte und Schulden. Inventur Um zum Inventar zu kommen, muss ein Unternehmer zum Jahresende eine Inventur machen, also alles zählen, was zum Unternehmen gehört. Und sofern es keine permanente Inventur, wie etwa in einem Hochregallager gibt, heißt das: zählen, jede Schraube, jeden Vorrat der zum Unternehmen gehört. Das ist Hochsaison für Studenten und Schüler, die sich als Inventur-Helfer zum Jahreswechsel etwas dazuverdienen. Und natürlich für die Wirtschaftsprüfer, die stichprobenartig die Inventur überwachen müssen. Bilanzgestaltung Der Bilanzstichtag ist auch wichtig, um den Jahresabschluss noch zu gestalten. „Lief es schlecht, kann es etwa Sinn machen, einen Bagger zu verschrotten und den Schrottgewinn mitzunehmen. In jedem Fall macht es dagegen Sinn, nochmals darüber nachzudenken, ob alle Risiken berücksichtigt wurden. Vergisst man diese zu bilanzieren, so ist nicht nur der Abschluss falsch, sondern man zahlt auch noch zu viel Steuern“, erklärt Wirtschaftsprüfer Uwe Rittmann anhand zweier Beispiele.