Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Was tun bei der Eigenbedarfskündigung?
Gut in der Wohnung eingelebt, der Arbeitsplatz ist in der Nähe und die Familie fühlt sich wohl. Doch dann der Schock: Kündigung wegen Eigenbedarf. Mieter sind in solche Fällen aber nicht wehrlos.
In der Regel dürfen Vermieter unbefristete Mietverträge nicht einfach kündigen, wenn der Mieter seine Pflichten erfüllt und seine Miete pünktlich zahlt. So steht es zumindest im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, muss der Mieter weichen, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland. Allerdings gibt es für Eigenbedarfskündigungen durchaus Hürden.
Mögliche Gründe für eine Eigenbedarfskündigung: „Die Tochter des Vermieters zieht zum Studium aus und möchte eine Wohngemeinschaft gründen oder der Sohn gründet eine eigene Familie und braucht Platz“, zählt Happ auf. Grundsätzlich darf der Vermieter für sich selbst oder nahe Verwandte wie Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen, Partner, Ehegatten und Schwiegereltern Eigenbedarf anmelden. Für entfernte Angehörige ist das hingegen nicht so einfach möglich.
Was gilt, wenn das AuPair-Mädchen des Vermieters eine eigene Wohnung in der Nähe der Familie bekommen soll? Auch diese Kündigung ist zumindest nach Ansicht des Bundesgerichtshofs gültig (Az.:
Gerold Happ (bü) Mietspiegel Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass auf die Prüfung, ob ein Mietspiegel aus „anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen“erstellt ist – also ob er als ein „qualifizierter“Mietspiegel gilt –, nicht allein deswegen verzichtet werden darf, weil er vom Ersteller als „qualifiziert“bezeichnet wird. Bestreitet ein Mieter das, so muss der Vermieter belegen, dass der Mietspiegel den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Denn die Beweislast dafür habe derjenige, so der BGH, „der sich den Mietspiegel VIII ZR 127/08). Denn auch Haushaltshilfen und Pflegepersonal dürfen Wohnraum zur Verfügung gestellt bekommen. Wird die Wohnung zum Beispiel als Kanzlei, Praxis oder anderweitig gewerblich genutzt, darf der Vermieter auch kündigen, um die Räume beruflich zu nutzen.
Um wirksam zu sein, muss die Eigenbedarfskündigung eine Reihe von Bedingungen erfüllen: Im Kündigungs- zunutze machen will“– in diesem Fall der Mieter, der die Miete erhöhen wollte. (BGH, VIII ZR 46/12) Heizung Stellt ein Mieter fest, dass trotz ausgeschalteter Heizung auch im Winter regelmäßig mehr als 22 Grad Raumtemperatur in seiner Wohnung sind, so kann er die Miete mindern, wenn es nicht möglich ist, zumindest das Schlafzimmer auf 18 Grad herunter zu kühlen. Der Vermieter muss für Abhilfe sorgen, wenn der Raum so warm ist. (AmG Berlin-Lichtenberge, 9 C 274/13) schreiben muss konkret benannt werden, für wen die Räumlichkeiten benötigt werden. „Der Vermieter muss nachvollziehbar begründen, warum gerade die betreffende Wohnung zu dem genannten Zeitpunkt gebraucht wird“, sagt Happ.
Außerdem müssen die Kündigungsfristen gewahrt werden: Drei Monate sind es bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren. Bei einer Mietdauer bis zu acht Jahren haben Mieter sechs Monate Zeit bis zum Auszug. Bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren sind es neun Monate.
„Der Vermieter muss die Kündigung nachvollziehbar
begründen“
Haus und Grund Deutschland
WOHNEN & RECHT