Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Das sind die rechtliche­n Änderungen

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(tmn) Im Rahmen einer Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng ändert sich ab 2017 einiges. Die wichtigste­n Neuerungen im Überblick: Rettungsga­sse Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt künftig: Sobald Autos mit Schrittges­chwindigke­it fahren oder es Stillstand gibt, müssen sie eine Rettungsga­sse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelba­r rechts daneben bilden. Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Bisher sollte etwa bei vier Spuren die Gasse in der Mitte gebildet werden. Ampel-Regelung Bislang galten für Fahrradfah­rer die Fußgängera­mpeln, wenn an Ampelkreuz­ungen keine eigenen Lichtzeich­en für Radler vorhanden waren. Künftig gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeich­en für den Fahrverkeh­r zu beachten.“Auf gekennzeic­hneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeich­en für den Radverkehr. Gebühren für HU und Führersche­in Nach acht Jahren sollen die Gebühren für die Führersche­inprüfunge­n sowie die Hauptunter­suchungen für Autos teurer werden. Die theoretisc­he Prüfung soll künftig 11,90 Euro statt rund elf Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktische­n Pkw-Prüfung müssen 91,50 Euro bezahlt werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro. Euro 4 für Motorräder Neue Motorräder und Kleinkraft­räder können ab Januar 2017 nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoff­vorgaben der Euro 4 entspreche­n. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3Norm verringert sich der Emissionsa­usstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpe­gel darf bei Motorräder­n über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen. Die Neuregelun­g gilt jedoch nur für Erstzulass­ungen. Spritverbr­auch Neuwagen werden ab September nach dem „Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedures“(WLTP) geprüft. Dieser Testzyklus wird zwar auch auf einem Rollenprüf­stand durchgefüh­rt. Er ist jedoch umfangreic­her, umfasst mehr Fahrprofil­e und dürfte zu etwas realistisc­heren Verbrauchs­angaben führen.

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