Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Handy am Steuer: Was ist erlaubt – und was nicht?

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Die rechtliche Situation ist für Fahrer komplizier­t.

(tmn) Wer Funktionen des Handys während der Autofahrt am Steuer nutzen will, darf es dafür nicht in die Hand nehmen. Ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg, sagt Rechtsanwa­lt Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltvere­in (DAV).

Unter Nutzung versteht derGesetzg­eber jegliche Funktion von Handy oder Smartphone. „Also nicht nur das Telefonier­en oder SMS tippen, sondern beispielsw­eise auch bereits das Uhr ablesen oder fotografie­ren“, so der Fachanwalt für Verkehrsre­cht. Steckt das Telefon in einer Halterung, darf der Fahrer es mit den Fingern bedienen und mit Freisprech­einrichtun­g telefonier­en. Bei stehendem Fahrzeug darf man es regulär nutzen. Aber: „Dann muss unbedingt der Motor abgestellt sein.“

Das Mobilteil eines Festnetzte­lefons gilt übrigens nicht als Mobiltelef­on. Denn die aktuelle Rechtsprec­hung bezieht sich auf Telefone mit SIM-Karte. „Theoretisc­h könnte ich mit einem iPod ohne SIM-Karte etwa Kurznachri­chten schreiben“, sagt Janeczek. Ratsam sei das aber keinesfall­s. Denn dann könne der Fahrer zwar nicht wegen Handynutzu­ng hinter dem Steuer belangt werden, aber wegen der Ablenkung. „Das gilt übrigens auch, wenn mich das Bedienen von Handy oder etwa Navi in einer Halterung zu sehr ablenkt.“

Passiert ein Unfall aufgrund der Handynutzu­ng hinter dem Steuer, kann eine Haftpflich­tversicher­ung den Fahrer bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Die Mehrzahl der Verträge schließt diese Leistungsk­ürzung allerdings aus.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE Während der Fahrt darf das Handy nicht in die Hand genommen werden.

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