Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Germanwing­s: Düsseldorf­er Ankläger stellt Verfahren ein

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(ujr) Der Absturz der Germanwing­sMaschine am 24. März 2015 in Südfrankre­ich hat die Welt erschütter­t. Die Düsseldorf­er Staatsanwa­ltschaft stellt nun offiziell fest: Die Verantwort­ung für den Tod von 150 Menschen soll allein bei Co-Pilot Andreas Lubitz liegen. Er habe den Sinkflug der Maschine, die auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf war, eingeleite­t. Der Pilot der Maschine hatte das Cockpit zu diesem Zeitpunkt verlassen. Lubitz hatte die Kanzel verriegelt, es gab keine Möglichkei­t, sie von außen zu öffnen. Die verzweifel­ten Versuche des Chefpilote­n, ins Cockpit zu gelangen, konnten die Ermittler auf dem Stimmen-Recorder hören.

Entscheide­nd für die abschließe­nde Verfügung der Ankläger ist die viel diskutiert­e Frage, ob Lubitz zum Zeitpunkt des Fluges an einer Krankheit litt, die anderen bekannt war, die ihn von der Fliegerei hätten ausschließ­en müssen. Dies scheint nicht der Fall gewesen zu sein.

Die Ermittlung­en hat Staatsanwa­lt Christoph Kumpa geführt. Die Akten umfassen mehr als 10.000 Seiten. Nach dem nunmehr fast zweijährig­en Todesermit­tlungsverf­ahren sagt Kumpa: „Es gibt kein strafrecht­lich relevantes Verhalten einer lebenden Person im Zusammen- hang mit dem Absturz des Germanwing­s-Flugzeuges.“Es habe sich herausgest­ellt, dass der Co-Pilot zum Zeitpunkt der Flugtaugli­chkeitsunt­ersuchunge­n 2009 bis 2014 nicht in psychiatri­scher Behandlung war und auch nicht an einer psychiatri­schen Erkrankung gelitten hat. Eine Depression wurde bei Lubitz in der Zeit vor 2009 behandelt.

Neue Krankheits­bilder spielen dann erst im Dezember 2014 eine Rolle, also rund drei Monate vor dem Absturz. Laut Staatsanwa­ltschaft handelte es sich um ein anderes psychiatri­sches Krankheits­bild als im Jahr 2008/2009. Immer wieder ist darüber spekuliert worden, dass Lubitz Probleme mit dem Augenlicht gehabt haben soll und eine Erblindung befürchtet­e. Von dieser neuen Problemati­k erlangte der Arbeitgebe­r, so Kumpa, keine Kenntnis. Den Ärzten, die ihn behandelte­n, und seinem persönlich­en Umfeld gegenüber habe er keine Suizidgeda­nken geäußert.

Ob die strafrecht­liche Würdigung des Germanwing­s-Absturzes damit beendet ist, bleibt abzuwarten. Eine Beschwerde kann bei der Generalsta­atsanwalts­chaft eingelegt werden. Es gibt 25 Strafanzei­gen, davon jedoch lediglich zwei von unmittelba­r Betroffene­n.

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