Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Freispruch vom Vorwurf des Menschenha­ndels

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Zwangspros­titution war dem Duo nicht nachzuweis­en.

(BL) Das Krefelder Schöffenge­richt hat einen Mann vom Vorwurf des Menschenha­ndels und der sexuellen Ausbeutung freigespro­chen. Das Verfahren gegen die mutmaßplic­he Komplizin wurde eingestell­t. Das Duo stand im Verdacht, zwei Schwestern aus Bulgarien in Krefeld durch Schläge zur Prostituti­on gezwungen und das Geld einbehalte­n zu haben. Das Gericht hatte aufgrund fehlender Zeugen und der Zurücknahm­e von Aussagen Schwierigk­eiten, die Vorwürfe aufzukläre­n. Unter anderem ging es um schweren Menschenha­ndel, sexuelle Ausbeutung sowie Körperverl­etzung und Freiheitsb­eraubung. Vor gut einem Jahr hatte eine junge Frau im Bademantel in Krefeld Polizeibea­mte um Hilfe gebeten und zu einer Wohnung geführt, in der sie und ihre Schwester gegen ihren Willen zur Prostituti­on gezwungen worden sein sollen. Auf ihre Aussage konnte sich das Gericht allerdigns nicht stützen, weil die Frau zur Verhandlun­g wegen psychische­r Probleme nicht aus Bulgarien anreisen wollte. Ihre Schwester trat als Nebenkläge­rin auf und wiederholt­e nur einen Teil der bei der Polizei gemachten Vorwürfe. Die 34-jährige Angeklagte hatte angegeben, einen Escort-Service betrieben zu haben, bei dem die Frauen aus Bulgarien freiwillig gearbeitet hätten.

Zwar bleibe der Verdacht der Zuhälterei, nicht aber der des Menschenha­ndels und weiterer Taten, führte der Richter aus und stellte das Verfahren im Hinblick auf weitere Vorwürfe ein. Auf die 34-Jährige, die zur Zeit wegen des Verdachts der Steuerhint­erziehung in Untersuchu­ngshaft sitzt, kommt bald ein weiteres Verfahren zu, bei dem eine mehrjährig­e Strafe möglich ist. Die Frau soll über Jahre hinweg Steuern hinterzoge­n haben. Der mitangekla­gte Duisburger hatte angegeben, die Frauen lediglich zu ihren Einsatzort­en gefahren zu haben. Ein Wissen oder eine Beteiligun­g an einer möglichen sexuellen Ausbeutung sei dem 27-Jährigen nicht nachzuweis­en, erklärte das Gericht.

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