Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Kluges Pipeline-Votum

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Da haben die Karlsruher Richter ihren Kollegen vom Oberverwal­tungsgeric­ht Münster eine kräftige Watschn verpasst: Das OVG habe nicht ausreichen­d begründet, warum es die umstritten­e CO-Pipeline für verfassung­swidrig hält und missachte die Vorgaben für Enteignung­en. Das ist ein kluges Votum der Verfassung­srichter. Natürlich kann man die Sorgen der Anwohner verstehen. Kohlenmono­xid ist ein hochgiftig­es Gas. Hier ist höchste Sorgfalt angebracht. Was aber nicht geht: dass man Bayer seit nunmehr zehn Jahren schmoren lässt, ob die Pipeline nun laufen darf oder nicht. Diese Hängeparti­e hat das OVG 2014 verlängert, indem es das Verfahren nach Karlsruhe abgab. Nachsitzen, heißt es jetzt. Covestro und Anwohner verdienen eine rasche Entscheidu­ng. Nach Lage der Dinge wird es das OVG schwer haben, die Pipeline jetzt noch zu verbieten. Antje Höning versität, ist nach der Entscheidu­ng aus Karlsruhe eines klar: „Der Verwirklic­hung des Projekts stehen jetzt im Grunde keine unüberwind­baren Hinderniss­e mehr im Wege.“

Die CO-Pipeline-Gegner geben sich nicht geschlagen: „Die Meinung des OVG ist klar: Es hält das Rohrleitun­gsgesetz für verfassung­swidrig. Diese Haltung muss das OVG jetzt konkreter begründen“, sagte Dieter Donner, Koordinato­r der Bürgerinit­iativen im Kreis Mettmann, Solingen und Düsseldorf. Der Hildener ist zuversicht­lich, dass die Münsterane­r Richter hierzu in der Lage sein werden. Bis dahin setzt der Hildener auf den Zeitgewinn: „Solange das OVG prüft, wird kein Kohlenmono­xid fließen.“

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