Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Kluges Pipeline-Votum
Da haben die Karlsruher Richter ihren Kollegen vom Oberverwaltungsgericht Münster eine kräftige Watschn verpasst: Das OVG habe nicht ausreichend begründet, warum es die umstrittene CO-Pipeline für verfassungswidrig hält und missachte die Vorgaben für Enteignungen. Das ist ein kluges Votum der Verfassungsrichter. Natürlich kann man die Sorgen der Anwohner verstehen. Kohlenmonoxid ist ein hochgiftiges Gas. Hier ist höchste Sorgfalt angebracht. Was aber nicht geht: dass man Bayer seit nunmehr zehn Jahren schmoren lässt, ob die Pipeline nun laufen darf oder nicht. Diese Hängepartie hat das OVG 2014 verlängert, indem es das Verfahren nach Karlsruhe abgab. Nachsitzen, heißt es jetzt. Covestro und Anwohner verdienen eine rasche Entscheidung. Nach Lage der Dinge wird es das OVG schwer haben, die Pipeline jetzt noch zu verbieten. Antje Höning versität, ist nach der Entscheidung aus Karlsruhe eines klar: „Der Verwirklichung des Projekts stehen jetzt im Grunde keine unüberwindbaren Hindernisse mehr im Wege.“
Die CO-Pipeline-Gegner geben sich nicht geschlagen: „Die Meinung des OVG ist klar: Es hält das Rohrleitungsgesetz für verfassungswidrig. Diese Haltung muss das OVG jetzt konkreter begründen“, sagte Dieter Donner, Koordinator der Bürgerinitiativen im Kreis Mettmann, Solingen und Düsseldorf. Der Hildener ist zuversichtlich, dass die Münsteraner Richter hierzu in der Lage sein werden. Bis dahin setzt der Hildener auf den Zeitgewinn: „Solange das OVG prüft, wird kein Kohlenmonoxid fließen.“