Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Dresden muss nach Bullenkopf-Wurf zahlen
FRANKFURT/M. (dpa) Der Wurf eines abgeschnittenen Bullenkopfes und zahlreiche Beleidigungen seiner Fans gegen den Rivalen RB Leipzig haben Dynamo Dresden eine Teilsperrung des Stadions eingebracht. Dieses Urteil fällte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in seiner Berufungsverhandlung gestern in Frankfurt/ Main. Der Verein hatte gegen eine erste Verurteilung Einspruch eingelegt. Zudem wurde der Zweitligist zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro verurteilt. Dies verkündete der Vorsitzende Richter Achim Späth nach der fünfeinhalbstündigen Verhandlung und verwies darauf, dass der Club aus Sachsen mit fast 20 Vorfällen vorbelastet gewesen sei.
Damit bestätigte das Gremium weitgehend den Beschluss des Verbands-Sportgerichts vom 7. November. Neben Dynamo hatte auch der DFB-Kontrollausschuss dage- gen Einspruch eingelegt. Im DFBPokalspiel der Dresdner gegen Leipzig am 20. August hatten radikale Dynamo-Anhänger einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum des Stadions geworfen und die Gäste-Mannschaft auf Plakaten mit beleidigenden Sprüchen verunglimpft. Die Gastgeber hatten die Partie im Elfmeterschießen gewonnen.
Das Sportgericht hatte die Dresdner bereits am 15. Juli wegen zahlreicher Vorfälle mit Pyrotechnik in der abgelaufenen Spielzeit zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro und einem Zuschauerausschluss für ein Heimspiel auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil hob das Verbands-Sportgericht nach dem Pokalspiel gegen die von Red Bull gesponserten Leipziger auf und verurteilte den Club stattdessen zu einer Teilsperrung des Stadions und einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro.