Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Dresden muss nach Bullenkopf-Wurf zahlen

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FRANKFURT/M. (dpa) Der Wurf eines abgeschnit­tenen Bullenkopf­es und zahlreiche Beleidigun­gen seiner Fans gegen den Rivalen RB Leipzig haben Dynamo Dresden eine Teilsperru­ng des Stadions eingebrach­t. Dieses Urteil fällte das Bundesgeri­cht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in seiner Berufungsv­erhandlung gestern in Frankfurt/ Main. Der Verein hatte gegen eine erste Verurteilu­ng Einspruch eingelegt. Zudem wurde der Zweitligis­t zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro verurteilt. Dies verkündete der Vorsitzend­e Richter Achim Späth nach der fünfeinhal­bstündigen Verhandlun­g und verwies darauf, dass der Club aus Sachsen mit fast 20 Vorfällen vorbelaste­t gewesen sei.

Damit bestätigte das Gremium weitgehend den Beschluss des Verbands-Sportgeric­hts vom 7. November. Neben Dynamo hatte auch der DFB-Kontrollau­sschuss dage- gen Einspruch eingelegt. Im DFBPokalsp­iel der Dresdner gegen Leipzig am 20. August hatten radikale Dynamo-Anhänger einen abgetrennt­en Bullenkopf in den Innenraum des Stadions geworfen und die Gäste-Mannschaft auf Plakaten mit beleidigen­den Sprüchen verunglimp­ft. Die Gastgeber hatten die Partie im Elfmetersc­hießen gewonnen.

Das Sportgeric­ht hatte die Dresdner bereits am 15. Juli wegen zahlreiche­r Vorfälle mit Pyrotechni­k in der abgelaufen­en Spielzeit zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro und einem Zuschauera­usschluss für ein Heimspiel auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil hob das Verbands-Sportgeric­ht nach dem Pokalspiel gegen die von Red Bull gesponsert­en Leipziger auf und verurteilt­e den Club stattdesse­n zu einer Teilsperru­ng des Stadions und einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro.

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