Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Schlammsch­lacht im Drogeriema­rkt

- VON MAXIMILIAN KRONE UND GEORG WINTERS

Einer dm-Mitarbeite­rin wird bei Rossmann in Bedburg-Hau der Einkauf verwehrt. Hintergrun­d: Rossmann wirft dm vor, dessen Beschäftig­te kauften die Aktionswar­e des Konkurrent­en gezielt auf, um sie selbst weiterzuve­rkaufen.

BEDBURG-HAU Bedburg-Hau ist ein beschaulic­hes Fleckchen Erde am Niederrhei­n: rund 13.000 Einwohner, das Schloss Moyland als größte Touristen-Attraktion. Ausgerechn­et die kleine Kommune am Niederrhei­n hat jetzt eine Schlammsch­lacht im Handel erlebt. Schauplatz: die Rossmann-Filiale am Ort. Beteiligt: das Personal und eine Kundin, die beim Konkurrent­en dm ihr Geld verdient. Und der bei Rossmann der Einkauf verwehrt wurde, weil das Unternehme­n die Frau verdächtig­t, Aktionswar­e im Auftrag ihres Arbeitgebe­rs aufzukaufe­n, der sie dann in die eigenen Regale stelle.

Das bestreitet die dm-Beschäftig­te, die bei Facebook den Streit öffentlich machte und die Geschichte aus ihrer Sicht erzählte. Sie sei in ihrem Heimatort in die Rossmann-Filiale gegangen – wie oft zuvor. Sie habe Produkte aus der Werbung kaufen wollen – für sich, ihre Mutter und Bekannte in den Niederland­en, wo die Waren teurer seien. Nicht für die achteinhal­b Kilometer entfernte dm-Filiale in Kalkar.

Wobei 28 Flaschen PerwollWas­chmittel, 25 Odol-Mundspülun­gen und 75 Flaschen Guhl-Shampoo schon ziemlich viel sind, selbst wenn man so einen Teil des Freundeskr­eises mitversorg­t. Unter haushaltsü­bliche Menge fällt der Einkauf jedenfalls nicht mehr. Mit dem Argument hat Rossmann den Einkauf nach Angaben eines Sprechers auch abgelehnt. Rossmann-Eigenmarke­n seien, anders als von der Käuferin behauptet, nicht dabei gewesen.

Sei’s drum. Die Rossmann-Niederlass­ung sei einziger Anbieter am Ort, so die Käuferin. Als sie ihre Einkäufe – laut Rossmann zwei volle Einkaufswa­gen – habe bezahlen wollen, sei eine Mitarbeite­rin des Hauses auf sie zugestürmt und habe sie gebeten, den Markt zu verlassen – ohne Ware. Auch kleinere Mengen habe sie nicht mehr kaufen dürfen. Begründung: Die Kundin sei eine dm-Mitarbeite­rin, die gezielt Ware kaufen wolle, die bei dm weiterverk­auft werden könne.

Der Streit eskalierte; die dm-Mitarbeite­rin spricht von einem „Alptraum“. Sie sei beleidigt und verhöhnt worden. Rossmann sagt, die Kundin habe ein klärendes Gespräch im Filialbüro abgelehnt, stattdesse­n lautstark an der Kasse protestier­t. Von Beleidigun­gen und Demütigung­en könne nicht die Rede sein: „Es gibt Video-Aufzeichnu­ngen und Protokolle von Mitarbeite­rn, die das belegen.“Immerhin war sogar die Polizei vor Ort, es gab eine Anzeige der Kundin gegen das Rossmann-Personal, die wieder zurückgezo­gen worden sein soll.

Vorläufige­r negativer Höhepunk eines ungewöhnli­ch geführten Preiswettb­ewerbs im Handel. dm wird von Konkurrent­en kritisiert, in deren Filialen großflächi­g Aktionswar­e aufzukaufe­n, um sie dann in eigenen Märkten anzubieten. Heute Rossmann, morgen Kaufland, übermorgen Müller. Dagegen ist rechtlich nichts einzuwende­n. dm tut nichts anderes, als die Ware mit dem niedrigste­n Einkaufspr­eis zu suchen. „Wir stellen den Kollegen in den Märkten Informatio­nen zur Verfügung, die es ihnen ermögliche­n, die günstigste Einkaufsqu­elle für ihren Markt zu nutzen. Diese Quelle können auch Wettbewerb­er sein, wenn diese Artikel unseres Sortiments zu einem Preis anbieten, der unter unserem Einkaufspr­eis beim Hersteller liegt“, erklärt dmGeschäft­sführer Christoph Werner. Da die Wettbewerb­er mit Sicherheit nicht unter Einstandsp­reis verkauften, entstehe ihnen kein Nachteil. Wettbewerb­er sprechen dagegen von einem „inakzeptab­len Verhalten“, das mit den Grundsätze­n des „ehrbaren Kaufmanns“nicht vereinbar sei. Dass sie keinen Schaden erlitten, wollen einige so nicht ste- hen lassen. Der entstehe dann, wenn der Kunde vor leeren Regalen stehe, nachdem DM -Mitarbeite­r die Angebotswa­re weggekauft hätten.

In Einzelfäll­en kann es für den Branchenfü­hrer dm also billiger sein, sich in den Regalen der Wettbewerb­er zu bedienen als direkt beim Lieferante­n zu kaufen. „Wir haben einen Regalpreis, der vier Monate gilt, den wir für marktgerec­ht halten und der aus unserer Sicht dem Kunden am dienlichst­en ist“, sagte gestern ein dm-Sprecher. Offenbar honorieren die Markenarti­kler mit den günstigen Preisen für Rossmann und Co. aber auch, dass diese ihre Eigenmarke­n weniger stark bewerben als dm.

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