Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Niederlage für Studenten: Uni bleibt hart

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(RP) Auch in Zukunft darf die Hochschulb­ibliothek ihre Nutzer von der Ausleihe und Verlängeru­ng ausschließ­en, wenn ihr Bibliothek­skonto nicht ausgeglich­en sein sollte. Dies bestätigte der Senat der Hochschule Niederrhei­n. Wie die JusoHochsc­hulgruppe berichtet, war ein Antrag der Jusos vorausgega­ngen, die Regelungen zu streichen.

Die nun geltende Regelung sieht vor, dass die Hochschulb­ibliothek die Nutzerkont­en sperrt, wenn ein Nutzer mehr als 30 Euro auf seinem Bibliothek­skonto offen hat. Zusätzlich besagt die Regelung, dass zum 1.April und zum 1.Oktober eines Jahres die Hochschulb­ibliothek allen Nutzern die Konten sperrt, deren Konten nicht ausgeglich­en sind – egal wie hoch der Fehlbetrag ist.

Die Jusos protestier­en ungebroche­n gegen diese Regel. „Wir finden, dass diese Regelung unsere Studierend­en massiv einschränk­t. Wenn jedem Studierend­en, dessen Konto nicht ausgeglich­en ist, das Konto gesperrt wird, kann die Person keine Medien mehr entleihen oder verlängern“, egal ob er eine Frist zur Abgabe einer Hausarbeit oder seiner Abschlussa­rbeit einhalten muss. Zur Sicherstel­lung, dass die Gebühren bezahlt werden, habe die Hochschule bereits die Möglichkei­t, die Ausstellun­g des Abschlussz­eugnisses bis zum Ausgleich des Kontos zu verwehren, so Cristian Delgado, Sprecher der Juso-Hochschulg­ruppe. Gleichwohl empfiehlt er das immer noch einfachste Mittel, Sanktionen zu entgehen: „Wir möchten unseren Kommiliton­en daran erinnern, ihre Konten vor dem 1.April auszugleic­hen.“

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