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Niederlage für Studenten: Uni bleibt hart
(RP) Auch in Zukunft darf die Hochschulbibliothek ihre Nutzer von der Ausleihe und Verlängerung ausschließen, wenn ihr Bibliothekskonto nicht ausgeglichen sein sollte. Dies bestätigte der Senat der Hochschule Niederrhein. Wie die JusoHochschulgruppe berichtet, war ein Antrag der Jusos vorausgegangen, die Regelungen zu streichen.
Die nun geltende Regelung sieht vor, dass die Hochschulbibliothek die Nutzerkonten sperrt, wenn ein Nutzer mehr als 30 Euro auf seinem Bibliothekskonto offen hat. Zusätzlich besagt die Regelung, dass zum 1.April und zum 1.Oktober eines Jahres die Hochschulbibliothek allen Nutzern die Konten sperrt, deren Konten nicht ausgeglichen sind – egal wie hoch der Fehlbetrag ist.
Die Jusos protestieren ungebrochen gegen diese Regel. „Wir finden, dass diese Regelung unsere Studierenden massiv einschränkt. Wenn jedem Studierenden, dessen Konto nicht ausgeglichen ist, das Konto gesperrt wird, kann die Person keine Medien mehr entleihen oder verlängern“, egal ob er eine Frist zur Abgabe einer Hausarbeit oder seiner Abschlussarbeit einhalten muss. Zur Sicherstellung, dass die Gebühren bezahlt werden, habe die Hochschule bereits die Möglichkeit, die Ausstellung des Abschlusszeugnisses bis zum Ausgleich des Kontos zu verwehren, so Cristian Delgado, Sprecher der Juso-Hochschulgruppe. Gleichwohl empfiehlt er das immer noch einfachste Mittel, Sanktionen zu entgehen: „Wir möchten unseren Kommilitonen daran erinnern, ihre Konten vor dem 1.April auszugleichen.“