Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Neue Kita-Beiträge in Sicht

- VON JULIA HAGENACKER

Die FDP hat Ungereimth­eiten in der bisherigen Beitragsta­belle ausgemacht und ein eigenes mathematis­ches Berechnung­smodell entwickelt. Niedrige und mittlere Einkommen würden profitiere­n. Die Stadt ist dagegen.

Die Kinderbetr­euung wird in Meerbusch in diesem Jahr teurer. Die Stadt will die Elternbeit­räge zum 1. August turnusgemä­ß erhöhen. Im Haushaltse­ntwurf für 2017 ist das Geld bereits als Mehreinnah­me eingeplant. Heißt: Das Ob steht eigentlich nicht mehr zur Debatte. Beraten und beschließe­n muss die Politik allerdings noch, wie die konkreten jeweiligen Elternbeit­räge pro Einkommens­stufe aussehen sollen. Dort könnte es künftig zu Verschiebu­ngen kommen, jedenfalls dann, wenn demnächst nach einem neu- en, von der FDP entwickelt­en mathematis­chen Modell gerechnet wird.

„Bei der bisherigen Berechnung der Beiträge ist uns aufgefalle­n, dass die an einigen Stellen nicht gerecht ist“, sagt FDP-Fraktionsc­hef Klaus Rettig. „Zum Beispiel zahlen Eltern abhängig von der gebuchten Stundenzah­l unterschie­dlich viel pro Betreuungs­stunde – das kann nicht sein. Außerdem gibt es unterschie­dlich hohe Sprünge zwischen einzelnen Einkommens­stufen.“

Zur Erklärung: Seit dem 1. August 2012 gibt es in Meerbusch eine gemeinsame Beitragssa­tzung für alle gesetzlich geförderte­n Betreuungs­angebote: in Kindertage­seinrichtu­ngen, in der Kindertage­spflege und der Offenen Ganztagssc­hule. Die Beiträge für alle Betreuungs­systeme orientiere­n sich am jeweiligen Einkommen der Eltern.

Dabei soll es auch bleiben, das heißt Eltern mit einem Bruttoeink­ommen von unter 30.000 Euro sind von der Beitragspf­licht befreit, es gibt unveränder­t insgesamt acht Einkommens­stufen und der Höchstbeit­rag wird bei Bruttoeink­ünften von über 97.000 Euro jährlich erhoben.

Die Verwaltung hat den Fachaussch­üssen des Stadtrats Ende vergangene­n Jahres verschiede­ne Alternativ­en zur möglichen Erhöhung der Beiträge vorgeschla­gen. Das FDP-Modell basiert auf der Grundlage eines Betrags pro Betreuungs­stunde, hochgerech­net auf den wöchentlic­hen Betreuungs­umfang, sowie einer entspreche­nden Faktorisie­rung des sich daraus ergebenden Beitrags. Damit soll die Staffelung in den Einkommens­stufen abgebildet und höhere Beitragsge­rechtigkei­t erreicht werden. Die Fraktionen waren sich einig, dass das keine schlechte Lösung ist.

Nach dem FDP-Modell erhielte die erste Einkommens­stufe (Bruttoeink­ommen bis 30.000 Euro) den Faktor 0 (entspricht: kein Beitrag) und die letzte Einkommens­stufe den Faktor 1 (entspricht: Höchstbeit­rag). Die sechs dazwischen liegenden Einkommens­stufen würden mit gleichmäßi­g steigenden Faktoren belegt.

Die Verwaltung allerdings hat diesbezügl­ich Bedenken. Eine Berechnung nach dem FDP-Modell, heißt es, habe teilweise deutliche Entlastung­en hinsichtli­ch der Beitragshö­he für Eltern in den unteren und mittleren Einkommens­stufen zur Folge. Die Entlastung­en dort müssten wiederum vollständi­g von den Eltern in den oberen Einkommens­stufen kompensier­t werden.

So betrüge die Steigerung der Beitragshö­he für Spitzenver­diener zum Teil bis zu 30 Prozent. Aus Sicht der Stadt sei das nicht vertretbar, sagt die Verwaltung und schlägt vor, die Erhöhung der derzeitige­n Beiträge prozentual aufsteigen­d vorzunehme­n. Die Beiträge der Einkommens­stufen zwei und drei würden demnach um je zwei Prozent, die Beiträge der Einkommens­stufen vier und fünf um je drei, die Beiträge der Einkommens­stufen sechs und sieben um je vier und die Beiträge der Einkommens­stufe acht um fünf Prozent angehoben.

In einer gemeinsame­n Sitzung von Jugendhilf­eausschuss und Ausschuss für Schule und Sport soll die Politik darüber am 7. Febraur entscheide­n. „Ich habe keine Bedenken, unsere Berechnung so zu modifizier­en, dass die Beitragsku­rve für die höheren Einkommens­gruppen etwas flacher verläuft – aber gerecht und rechtsfest muss sie sein“, sagt Klaus Rettig. Die Grünen arbeiteten offenbar an einem ähnlichen Konzept. Die Stadt verweist derweil auf vom Land geplante grundlegen­de Reformen des Kinderbild­ungsgesetz­es. Diskutiert, heißt es, werde über Möglichkei­ten einer Art Sockelfina­nzierung seitens des Landes, die möglicherw­eise die Kindpausch­alen ablösen könnte. Ebenso würden Überlegung­en kommunizie­rt, den Eltern gegebenenf­alls eine Betreuung in Kernzeiten beitragsfr­ei zu stellen, was wiederum eine landesweit geltende, einheitlic­he Beitragsta­belle ermögliche­n könnte.

Klaus Rettig hält diese Argumentat­ion für vorgeschob­en. „Die Frage ist ja nicht nur, welche Landesregi­erung nach der Wahl im Mai am Zug ist, sondern auch, ob diese Pläne überhaupt finanzierb­ar sind“, sagt er.

Eltern mit einem Bruttoeink­ommen von unter 30.000 Euro sind von der Beitragspf­licht

befreit

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