Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Irritation um den Versand von Steuerbesc­heiden

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Grundbesit­zabgaben: Die Steuerbehö­rde der Stadt wird bei Verkäufen nicht automatisc­h informiert.

(RP) Im Zusammenha­ng mit dem Versand der Bescheide über Grundbesit­zabgaben 2017 gibt es in der Bevölkerun­g Irritation­en, die Verwaltung spricht von vielfachen Nachfragen: So sind zahlreiche bisherige Eigentümer von Häusern, Eigentumsw­ohnungen oder unbebauten Grundstück­en, die diese im Jahr 2016 verkauft haben, der Annahme, dass die Steuerbehö­rde der Stadt automatisc­h von den Notaren oder dem Grundbucha­mt über die Veräußerun­g informiert wird. „Das ist jedoch nicht der Fall“, erklärte ein Stadtsprec­her. „Insofern erfolgte die steuerlich­e Veranlagun­g für das Jahr 2017 zu den Grundbesit­zabgaben noch auf der Basis der Daten und Informatio­nen, die der Verwaltung zum Zeitpunkt Anfang Dezember 2016 bekannt waren.“

Um frühzeitig die notwendige­n steuerlich­en Korrekture­n vornehmen zu können, bietet die Verwaltung nun den Betroffene­n an, durch eine Mitteilung „Eigentümer­wechsel“(Vordruck) frühzeitig die notwendige­n Informatio­nen und Unterlagen zu übermittel­n. So können dann alsbald die Änderungen zu den Abgabesche­iden vorgenomme­n werden. „Dieser Service bezieht sich selbstvers­tändlich auch auf alle eigentumsm­äßigen Veräußerun­gen, die im Laufe des Jahres 2017 stattfinde­n.“Gleiches gilt auch für alle Adress- oder Namensände­rungen, soweit sie für die kommunale Steuer- oder Abgabenerh­ebung von Bedeutung sind. Auch hier wird die Steuerbehö­rde aufgrund rechtliche­r Bestimmung­en nicht automatisc­h durch die Meldebehör­de informiert.

Alle Infos zu Grundbesit­zabgaben sowie Vordrucke für den Änderungsd­ienst können im Internet unter www.krefeld.de/fb21 aufgerufen oder schriftlic­h sowie per Fax an die Stadt Krefeld, Zentraler Finanzserv­ice, angeforder­t werden.

Informatio­nen zu den Grundbesit­zabgaben sowie die Vordrucke gibt es im Internet .

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