Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Mehr Wohnen im Denkmal?
In drei Fällen entscheidet der Meerbuscher Planungsausschuss im Februar über eine Um- und Anbauerlaubnis in historischen Gebäuden nach dem Denkmalschutzgesetz: Haus Kierst, Tafelgut Nauen und Haus Gripswald.
entscheidet der Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 14. Februar über die denkmalrechtliche Erlaubnis nach Paragraf 9 Denkmalschutzgesetz NRW.
Fall eins hat Ende vergangenen Jahres für Wirbel gesorgt. Das Denkmal „Haus Kierst“– der frühere Reiterhof von Heike und Franz-Josef Münker – liegt in unmittelbarer Nähe zur Kirche St. Martin. Am 10. Dezember 1981 wurde die vierflügelige Hofanlage in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen. Das Wohnhaus ist an der Fassade zur Straße verputzt worden, die Seiten wurden mit Backstein verkleidet. Die übrigen Hofgebäude, in ihrer städtebaulichen Figur als Vierkanthofanlage, seien in ihrer geschlossenen Form erhaltenswert, sagt die Stadt. Insbesondere der nördliche Wirtschaftstrakt könne nicht ins 18. Jahrhundert datiert werden. Dabei handele es sich vermutlich um ein Gebäude, das in den 1960er Jahren errichtet wurde, so dass die Substanz nicht als schützenswert beurteilt wird.
Neben der Hofanlage an der Langster Straße soll jetzt ein Doppelwohnhaus mit seitlichen Garagen errichtet werden. „Bei der überarbeiteten Planung wurde bewusst auf die Anbindung des Doppelhauses an die denkmalgeschützte Hofanlage verzichtet“, erklärt Assenmacher. „Aus denkmalpflegerischer
Michael Assenmacher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Baumaßnahme.“
Den ebenfalls geplanten und vom Ausschuss abgelehnten Neubau eines modernen Mehrfamilienhauses mit zehn Wohneinheiten und zwölf Parkplätzen auf der anderen Seite des historischen Haupthauses betrifft das nicht. „Diesbezüglich gibt es noch keine Lösung, wir befinden uns mit dem Investor in Abstim- mungsgesprächen“, sagt Assenmacher.
Fall zwei: das ehemalige „Tafelgut Nauen“im Nordwesten von LankLatum. Zur Anlage des eingeschossigen Wohn- und Stallgebäudes gehört auch ein ehemaliges Remisengebäude, das bereits auf historischen Karten verzeichnet ist. Geplant sei, die Remise, die zurzeit als Unterstellmöglichkeit für den Rasenmähertraktor dient, in eine Wohneinheit umzunutzen, sagt Assenmacher. Das ehemalige Remisengebäude sei zwar nicht vom Denkmalschutz erfasst, aber bereits in historischen Karten von 18011828 verzeichnet und daher aus kulturlandschaftlicher Sicht erhaltenswert.
Lediglich im rückwärtigen Teil des Gebäudes soll deshalb ein Teil der Dachfläche durch eine langgezogene Gaube angehoben werden. Diese, heißt es, solle sich durch moderne Materialien von der historischen Substanz absetzen. Die prägnante Silhouette des Haupthauses bleibe unverändert erhalten. Die Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland sei erfolgt, aus denkmalpflegerischer Sicht gebe es keine Bedenken.
Fall drei: Haus Gripswald in Ossum. Das Herrenhaus liegt am Rande des Herrenbusch. In seiner heutigen Form ist Haus Gripswald eine vierflügelige Backsteinhofanlage, bestehend aus einem zweigeschossigen, rechteckigen Wohngebäude mit einem Rundturmanbau und einem Treppenturmanbau sowie einem dreiflügeligen Wirtschaftsgebäude. Das Nebengebäude des Herrenhauses – der ehemalige Bullenstall –, das zurzeit leer steht, soll zu einer Wohneinheit ausgebaut werden, um weiterhin generationsübergreifendes Wohnen auf dem Hof zu ermöglichen. Zur Parkseite sei ein Wintergarten geplant, um den Wohnraum an den Platzbedarf der Großfamilie anzupassen, sagt Assenmacher. Der gläserne Anbau füge sich ein. Die Materialien werden so gewählt, dass das neue Bauteil eindeutig als „neu“erkennbar bleibt.
„Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen
die Baumaßnahme“
Technischer Dezernent