Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Mehr Wohnen im Denkmal?

-

In drei Fällen entscheide­t der Meerbusche­r Planungsau­sschuss im Februar über eine Um- und Anbauerlau­bnis in historisch­en Gebäuden nach dem Denkmalsch­utzgesetz: Haus Kierst, Tafelgut Nauen und Haus Gripswald.

entscheide­t der Ausschuss für Planung und Liegenscha­ften am 14. Februar über die denkmalrec­htliche Erlaubnis nach Paragraf 9 Denkmalsch­utzgesetz NRW.

Fall eins hat Ende vergangene­n Jahres für Wirbel gesorgt. Das Denkmal „Haus Kierst“– der frühere Reiterhof von Heike und Franz-Josef Münker – liegt in unmittelba­rer Nähe zur Kirche St. Martin. Am 10. Dezember 1981 wurde die vierflügel­ige Hofanlage in die Denkmallis­te der Stadt Meerbusch eingetrage­n. Das Wohnhaus ist an der Fassade zur Straße verputzt worden, die Seiten wurden mit Backstein verkleidet. Die übrigen Hofgebäude, in ihrer städtebaul­ichen Figur als Vierkantho­fanlage, seien in ihrer geschlosse­nen Form erhaltensw­ert, sagt die Stadt. Insbesonde­re der nördliche Wirtschaft­strakt könne nicht ins 18. Jahrhunder­t datiert werden. Dabei handele es sich vermutlich um ein Gebäude, das in den 1960er Jahren errichtet wurde, so dass die Substanz nicht als schützensw­ert beurteilt wird.

Neben der Hofanlage an der Langster Straße soll jetzt ein Doppelwohn­haus mit seitlichen Garagen errichtet werden. „Bei der überarbeit­eten Planung wurde bewusst auf die Anbindung des Doppelhaus­es an die denkmalges­chützte Hofanlage verzichtet“, erklärt Assenmache­r. „Aus denkmalpfl­egerischer

Michael Assenmache­r Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Baumaßnahm­e.“

Den ebenfalls geplanten und vom Ausschuss abgelehnte­n Neubau eines modernen Mehrfamili­enhauses mit zehn Wohneinhei­ten und zwölf Parkplätze­n auf der anderen Seite des historisch­en Haupthause­s betrifft das nicht. „Diesbezügl­ich gibt es noch keine Lösung, wir befinden uns mit dem Investor in Abstim- mungsgespr­ächen“, sagt Assenmache­r.

Fall zwei: das ehemalige „Tafelgut Nauen“im Nordwesten von LankLatum. Zur Anlage des eingeschos­sigen Wohn- und Stallgebäu­des gehört auch ein ehemaliges Remisengeb­äude, das bereits auf historisch­en Karten verzeichne­t ist. Geplant sei, die Remise, die zurzeit als Unterstell­möglichkei­t für den Rasenmäher­traktor dient, in eine Wohneinhei­t umzunutzen, sagt Assenmache­r. Das ehemalige Remisengeb­äude sei zwar nicht vom Denkmalsch­utz erfasst, aber bereits in historisch­en Karten von 18011828 verzeichne­t und daher aus kulturland­schaftlich­er Sicht erhaltensw­ert.

Lediglich im rückwärtig­en Teil des Gebäudes soll deshalb ein Teil der Dachfläche durch eine langgezoge­ne Gaube angehoben werden. Diese, heißt es, solle sich durch moderne Materialie­n von der historisch­en Substanz absetzen. Die prägnante Silhouette des Haupthause­s bleibe unveränder­t erhalten. Die Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpfl­ege im Rheinland sei erfolgt, aus denkmalpfl­egerischer Sicht gebe es keine Bedenken.

Fall drei: Haus Gripswald in Ossum. Das Herrenhaus liegt am Rande des Herrenbusc­h. In seiner heutigen Form ist Haus Gripswald eine vierflügel­ige Backsteinh­ofanlage, bestehend aus einem zweigescho­ssigen, rechteckig­en Wohngebäud­e mit einem Rundturman­bau und einem Treppentur­manbau sowie einem dreiflügel­igen Wirtschaft­sgebäude. Das Nebengebäu­de des Herrenhaus­es – der ehemalige Bullenstal­l –, das zurzeit leer steht, soll zu einer Wohneinhei­t ausgebaut werden, um weiterhin generation­sübergreif­endes Wohnen auf dem Hof zu ermögliche­n. Zur Parkseite sei ein Wintergart­en geplant, um den Wohnraum an den Platzbedar­f der Großfamili­e anzupassen, sagt Assenmache­r. Der gläserne Anbau füge sich ein. Die Materialie­n werden so gewählt, dass das neue Bauteil eindeutig als „neu“erkennbar bleibt.

„Aus denkmalpfl­egerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen

die Baumaßnahm­e“

Technische­r Dezernent

 ?? FOTO: TETRIS L ?? Im Nebengebäu­de des Herrenhaus­es Gripswald soll generation­sübergreif­endes Wohnen entstehen.
FOTO: TETRIS L Im Nebengebäu­de des Herrenhaus­es Gripswald soll generation­sübergreif­endes Wohnen entstehen.
 ?? FOTO: RP ?? Der Vierkantho­f „Haus Kierst“in Langst-Kierst gehörte zuletzt Heike und Franz-Josef Münker.
FOTO: RP Der Vierkantho­f „Haus Kierst“in Langst-Kierst gehörte zuletzt Heike und Franz-Josef Münker.
 ?? FOTO: UD ?? Das ehemalige Remisengeb­äude des Tafelgut Nauen ist aus kulturland­schaftlich­er Sicht erhaltensw­ert.
FOTO: UD Das ehemalige Remisengeb­äude des Tafelgut Nauen ist aus kulturland­schaftlich­er Sicht erhaltensw­ert.

Newspapers in German

Newspapers from Germany