Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Freispruch für Flaschenwerfer wegen Mangel an Beweisen
(wuk) Mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen hat das Amtsgericht gestern den Prozess um einen folgenschweren Flaschenwurf beendet. Im April 2015 war ein fünfjähriger Junge auf einem Spielplatz in Düsseltal von einer leeren Wodka-Flasche am Kopf getroffen und verletzt worden. Doch wer die Glasflasche aus der vierten Etage heruntergeworfen hat, konnte der Richter nicht klären. Eine Mutter (36) war mit ihren beiden Kindern an jenem Abend auf dem Spielplatz von zwei Wurfgeschossen überrascht worden. Erst sei von einem Balkon im vierten Stock ein dickes Glas heruntergeflogen und am Boden zerschellt, dann sei eine leere Flasche dem Glas gefolgt.
Die Flasche traf ihren Sohn am Kopf, fügte ihm eine Platzwunde und eine Gehirnerschütterung zu. Der Angeklagte gab an, er habe nach einem Balkon-Besäufnis mit einem Freund „einen Blackout gehabt“, sei erst in einer Polizeizelle wieder aufgewacht. Der Freund beteuerte, er habe von einem Balkon-Wurf „nichts mitgekriegt“. Auch die Mutter des Angeklagten, die mit in der Wohnung war, will das nicht beobachtet haben. Sie habe sich nach einem Streit mit ihrem Sohn in einem anderen Zimmer aufgehalten.
Wer der Flaschenwerfer war, ließ sich aus Sicht des Richters nicht mehr klären. Dafür kam nicht nur der Angeklagte in Frage, der in der Wohnung noch randaliert, eine Tür eingetreten und Gegenstände herumgeworfen haben soll. Eine Blutprobe bei ihm ergab später 1,97 Promille. Aber auch sein Freund könnte die Flasche geschleudert haben. Da beide Versionen aber nicht zu beweisen waren, blieb dem Richter gestern nur, im Prozess gegen den 24-Jährigen auf Freispruch zu erkennen.