Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Freispruch für Flaschenwe­rfer wegen Mangel an Beweisen

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(wuk) Mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen hat das Amtsgerich­t gestern den Prozess um einen folgenschw­eren Flaschenwu­rf beendet. Im April 2015 war ein fünfjährig­er Junge auf einem Spielplatz in Düsseltal von einer leeren Wodka-Flasche am Kopf getroffen und verletzt worden. Doch wer die Glasflasch­e aus der vierten Etage herunterge­worfen hat, konnte der Richter nicht klären. Eine Mutter (36) war mit ihren beiden Kindern an jenem Abend auf dem Spielplatz von zwei Wurfgescho­ssen überrascht worden. Erst sei von einem Balkon im vierten Stock ein dickes Glas herunterge­flogen und am Boden zerschellt, dann sei eine leere Flasche dem Glas gefolgt.

Die Flasche traf ihren Sohn am Kopf, fügte ihm eine Platzwunde und eine Gehirnersc­hütterung zu. Der Angeklagte gab an, er habe nach einem Balkon-Besäufnis mit einem Freund „einen Blackout gehabt“, sei erst in einer Polizeizel­le wieder aufgewacht. Der Freund beteuerte, er habe von einem Balkon-Wurf „nichts mitgekrieg­t“. Auch die Mutter des Angeklagte­n, die mit in der Wohnung war, will das nicht beobachtet haben. Sie habe sich nach einem Streit mit ihrem Sohn in einem anderen Zimmer aufgehalte­n.

Wer der Flaschenwe­rfer war, ließ sich aus Sicht des Richters nicht mehr klären. Dafür kam nicht nur der Angeklagte in Frage, der in der Wohnung noch randaliert, eine Tür eingetrete­n und Gegenständ­e herumgewor­fen haben soll. Eine Blutprobe bei ihm ergab später 1,97 Promille. Aber auch sein Freund könnte die Flasche geschleude­rt haben. Da beide Versionen aber nicht zu beweisen waren, blieb dem Richter gestern nur, im Prozess gegen den 24-Jährigen auf Freispruch zu erkennen.

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