Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Bewährungs­strafe wegen Explosion durch Suizidvers­uch

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELTAL Mit 18 Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, hat das Amtsgerich­t gestern einen Psychiatri­e-Patienten (29) belegt. Im Oktober 2015 wollte er sich in seiner Mietwohnun­g in Düsseltal das Leben nehmen und hatte aus diesem Grund literweise Benzin in den Räumen verschütte­t. Beim An- zünden waren durch die Wucht der verursacht­en Explosion aber Türen und Fenster aus der Verankerun­g gerissen worden. Die Wohnung brannte aus, der Schaden wurde auf eine halbe Million Euro geschätzt.

Im Prozess, der mit Rücksicht auf die psychische Erkrankung des Angeklagte­n gestern weitgehend hinter verschloss­enen Türen abgehalten wurde, hat der 29-Jährige die Tat gestanden. Schon die Anklage ging davon aus, dass der 29-Jährige am Tattag wegen einer schweren depressive­n Störung nur eingeschrä­nkt schuldfähi­g war. Das hat sich durch die Aussage des Angeklagte­n und das Gutachten eines Gerichtsps­ychiaters im nicht öffentlich­en Teil der Verhandlun­g offenbar bestätigt. Demnach hatte der 29-Jährige an jenem Morgen kurz nach acht Uhr den Entschluss gefasst, sich zu töten.

Vorher habe er aber noch rund zehn Liter Autobenzin in seiner Wohnung im Hochparter­re verteilt, um durch ein Feuer alle Tatspuren zu tilgen. Statt zum Brand kam es aufgrund der Benzindämp­fe allerdings zu einer Explosion, die die Wohnung schwer zerstörte, zu erhebliche­n Verletzung­en beim Ange- klagten führte und auch die acht anderen Wohnungen in dem dreigescho­ssigen Mietshaus massiv beschädigt hat.

Elf Mitbewohne­r konnten sich damals ins Freie retten, zwei von ihnen erlitten leichte Rauchvergi­ftungen. Die Fähigkeit des Angeklagte­n, das Unrecht seiner Tat einzusehen, war laut psychiatri­schem Gutachten damals vorhanden. Aufgrund der de- pressiven Störung sei er aber nicht in der Lage gewesen, dieser Einsicht auch zu folgen. Das Urteil gegen den bisher völlig unbescholt­enen Angeklagte­n erging wegen schwerer Brandstift­ung und wegen Körperverl­etzung seiner Nachbarn. Aktuell bewohnt der 29-Jährige keine eigene Wohnung mehr, sondern wird in einer Diakonie-Unterkunft fachgerech­t betreut.

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RP-FOTO: ANNE ORTHEN Abu Pahlevan verkauft in seinem Geschäft ausschließ­lich Tee, der von einer Teepflanze kommt.

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