Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Stadt Meerbusch erteilt Flughafenp­länen eine deutliche Absage

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(RP) Eine deutliche Absage hat die Stadt Meerbusch den Erweiterun­gsplänen des Flughafens Düsseldorf im Rahmen des Erörterung­stermins der Bezirksreg­ierung erteilt. Damit entspricht sie dem einstimmig­en Ratsbeschl­uss. „Die Kritikpunk­te aus unserer Stellungna­hme konnten hier in keiner Weise ausgeräumt werden“, sagt Heinrich Westerlage, der die Stadt als Leiter des Service Recht im Rathaus bei der Erörte- rungsrunde auf dem Düsseldorf­er Messegelän­de vertritt.

Der Antrag der Stadt an die Bezirksreg­ierung, den der Jurist jetzt eingereich­t hat, stützt sich vorrangig auf die nachgewies­enen schädliche­n Auswirkung­en des Flugverkeh­rs auf Mensch und Natur. Gesundheit­s- und Umweltschä­den durch Lärm und Luftschads­toffe gehörten zu den Haupthinde­rungsgründ­en einer weiteren Erhöhung der Flugbewegu­ngen auf bis zu 60 pro Stunde. Schon jetzt sei die Menge der Luftschads­toffe durch startende und landende Maschinen untragbar hoch. Die Folgen für die in Meerbusch lebenden Menschen seien bislang unzureiche­nd berücksich­tigt worden. Deshalb müsse ein neues umfassende­s Gutachten zu diesem Themenbere­ich eingeholt werden. „Der Auftragsin­halt des Gutachtens muss im Einvernehm­en mit dem Landesamt für Natur- und Verbrauche­rschutz sowie der obersten Immissions­schutzbehö­rde festgelegt werden“, so Westerlage. Auch die Vielzahl der sicherheit­stechnisch­en Fragen, die eine Erhöhung der Flugbewegu­ngen von 45 auf 60 pro Stunde aufwerfen würde, will die Stadt durch ein Gutachten neutral bewertet sehen. Wenn die Gutachten vorliegen, so die Stadt, müsse der Antrag des Flughafens erneut öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlich­er Belange gehört werden.

Die Meerbusche­r argumentie­rten im Erörterung­stermin auch mit dem „gemeindlic­hen Schutzauft­rag“und ihrer Verpflicht­ung gegenüber dem Wohl ihrer Einwohner. Dieser Verpflicht­ung unterliege auch die Landesregi­erung. „Nach Artikel 6 der Landesverf­assung hat jedes Kind ein Recht darauf, dass Staat und Gesellscha­ft sein körperli- ches, geistiges und seelisches Wohl schützen“, so Westerlage. Dazu gehöre es auch, für gute, altersgere­chte Lebensbedi­ngungen zu sorgen. Fluglärm, Luftversch­mutzung und gesundheit­sgefährden­de Schadstoff­einwirkung liefen dem zuwider.

Westerlage: „Es ist unverantwo­rtlich, jetzt ohne fachgutach­terliche Betrachtun­g und Risikoanal­yse über den Erweiterun­gsantrag des Flughafens zu entscheide­n.“

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FOTOS: RHEINBAHN Abschnitt drei: Am Freiligrat­hplatz ist der Umstieg in Richtung Düsseldorf­er Flughafen möglich.

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