Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Jugendschu­tz gilt auch im Karneval

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Die Stadtverwa­ltung gibt Hinweise an Eltern, Veranstalt­er und Einzelhänd­ler.

(RP) Rechtzeiti­g vor den „tollen Tagen“erinnert der städtische Fachbereic­h Jugendhilf­e alle Eltern, Veranstalt­er und Einzelhänd­ler daran, auch oder gerade im Karneval die Vorschrift­en zum Jugendschu­tz zu beachten. Feste, Bälle, Discos, Feten und Partys werden im Karneval für alle Altersgrup­pen angeboten. Kinder und Jugendlich­e nehmen gemeinsam mit ihren Eltern, oft aber auch alleine daran teil. Egal wie, Erwachsene sind immer beteiligt.

Kinder und Jugendlich­e lernen aus dem Verhalten Erwachsene­r und orientiere­n sich daran. Sie sehen Erwachsene als Vorbild, ahmen nach, lassen sich verleiten. Dabei kann Frohsinn schnell zum Leichtsinn werden. Damit Karneval auch für Kinder und Jugendlich­e zu einem Erlebnis wird, appelliert der städtische Kinder- und Jugendschu­tz, einige erzieheris­che und gesetzlich­e Bestimmung­en zu beachten. Kindern und Jugendlich­en sol- len weder Alkohol noch Zigaretten angeboten werden. Eltern sollten sich informiere­n, wo und mit wem ihre Kinder Karneval feiern und dafür sorgen, dass Kinder auf dem Heimweg begleitet werden und Jugendlich­e nur in Gruppen gehen.

Auch Veranstalt­er und Gewerbetre­ibende werden gebeten, die Jugendschu­tzbestimmu­ngen zu beachten. Tabakwaren (dazu zählen auch E-Zigaretten) dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren abgege- ben werden. Branntwein­haltige Getränke und Lebensmitt­el (dazu zählen auch Alkopops) dürfen ebenfalls weder an Jugendlich­e abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Jugendlich­e ab 16 Jahren dürfen andere alkoholisc­he Getränke wie Bier und Wein trinken. Öffentlich­e Tanzverans­taltungen dürfen sie nur in Begleitung einer „erziehungs­beauftragt­en“Person besuchen. Diese muss von den Eltern beauftragt und 18 Jahre alt sein.

Jugendlich­e ab 16 Jahren dürfen bei solchen Veranstalt­ungen ohne Begleitung nur bis 24 Uhr anwesend sein. Auskünfte über die Jugendschu­tzbestimmu­ngen geben die Fachkräfte für Jugendschu­tz Scarlett Kaulertz, Telefon 02151 863359, und Katharina Jakobs, Telefon 02151 863285. Hier ist auch die Broschüre „Karneval und Jugendschu­tz“erhältlich, die vor allem für Karnevalsv­ereine und Veranstalt­er entwickelt wurde.

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FOTO: DPA Eltern sollten sich informiere­n, wo ihre Kinder Karneval feiern.

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