Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Tod des Freundes verursacht – Bewährungs­strafe

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(BL) Das Amtsgerich­t hat einen Mann aus Krefeld wegen fahrlässig­er Tötung zu einer einjährige­n Bewährungs­strafe verurteilt. Der Motorradfa­hrer hatte vor knapp zwei Jahren durch riskantes Fahren den Tod eines Freundes verschulde­t.

Er fuhr auf der Plückertzs­traße in Forstwald zu schnell und riss das Lenkrad hoch, um auf dem Hinterrad zu fahren. Dabei fiel der Sozius hinunter und prallte mit dem Kopf gegen einen Baumstamm. Er starb noch am Unfallort. Der 25-Jährige beteuerte gestern glaubhaft, dass er nicht gewollt habe, dass jemand verletzt wird. Unter Tränen entschuldi­gte er sich bei den Eltern des Getöteten, die als Nebenkläge­r auftraten. Sein Verteidige­r erklärte zu den Hintergrün­den, dass beide Freunde begeistert­e Motorradfa­hrer waren. Sogenannte Wheelys habe man öfter gemacht und damit im Internet geprahlt. Auch der Getötete habe im Internet Bilder veröffentl­icht, auf denen er bei Wheelys zu sehen war.

Die Richterin sprach von offensicht­lichem Spaß am Fahren, auch wenn man sich dabei nicht immer ordnungsge­mäß verhalten habe. Laut Gesetz sei es aber unzulässig gewesen, sich so im Straßenver­kehr zu verhalten. Am Tag des Unfalls vor knapp zwei Jahren waren die Freunde gerade auf dem Weg zur Polizei- wache. Der Sozius habe dort nämlich wegen eines Fahrversto­ßes seinen Führersche­in abgeben sollen. „Die beiden Jungs wollten es noch mal richtig krachen lassen und Gas geben“, so der Anwalt. Wie schnell genau er war, wisse er nicht. Ein Gutachter hatte eine Geschwindi­gkeit von 70 bis 84 statt der erlaubte 50 km/h errechnet. Der Staatsanwa­lt beantragte eine Freiheitss­trafe von einem Jahr auf Bewährung, den Entzug der Fahrerlaub­nis und die Zahlung von 5000 Euro an die Staatskass­e.

„Sie haben ein Kind verloren, schlimmer geht es eigentlich gar nicht“, richtete der Verteidige­r des 25-Jährigen das Wort an die Eltern des Opfers. Der Vater des Getöteten regte an, dass man dem Angeklagte­n für immer verbieten solle, Motorrad zu fahren.

Neben der Bewährungs­strafe wurde eine Geldbuße von 5000 Euro verhängt. Der Führersche­in, der sich bereits seit dem Unfall bei Gericht befindet, wurde eingezogen und eine weitere Sperre von drei Monaten verhängt.

Die Richterin sprach den Eltern 16.700 Euro zu. Sie sprach von einem tragischen Unfall, der auch den Angeklagte­n sehr belaste. Das Opfer sei sich allerdings der Gefährlich­keit bewusst gewesen und habe sie in Kauf genommen.

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