Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Tod des Freundes verursacht – Bewährungsstrafe
(BL) Das Amtsgericht hat einen Mann aus Krefeld wegen fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Motorradfahrer hatte vor knapp zwei Jahren durch riskantes Fahren den Tod eines Freundes verschuldet.
Er fuhr auf der Plückertzstraße in Forstwald zu schnell und riss das Lenkrad hoch, um auf dem Hinterrad zu fahren. Dabei fiel der Sozius hinunter und prallte mit dem Kopf gegen einen Baumstamm. Er starb noch am Unfallort. Der 25-Jährige beteuerte gestern glaubhaft, dass er nicht gewollt habe, dass jemand verletzt wird. Unter Tränen entschuldigte er sich bei den Eltern des Getöteten, die als Nebenkläger auftraten. Sein Verteidiger erklärte zu den Hintergründen, dass beide Freunde begeisterte Motorradfahrer waren. Sogenannte Wheelys habe man öfter gemacht und damit im Internet geprahlt. Auch der Getötete habe im Internet Bilder veröffentlicht, auf denen er bei Wheelys zu sehen war.
Die Richterin sprach von offensichtlichem Spaß am Fahren, auch wenn man sich dabei nicht immer ordnungsgemäß verhalten habe. Laut Gesetz sei es aber unzulässig gewesen, sich so im Straßenverkehr zu verhalten. Am Tag des Unfalls vor knapp zwei Jahren waren die Freunde gerade auf dem Weg zur Polizei- wache. Der Sozius habe dort nämlich wegen eines Fahrverstoßes seinen Führerschein abgeben sollen. „Die beiden Jungs wollten es noch mal richtig krachen lassen und Gas geben“, so der Anwalt. Wie schnell genau er war, wisse er nicht. Ein Gutachter hatte eine Geschwindigkeit von 70 bis 84 statt der erlaubte 50 km/h errechnet. Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung, den Entzug der Fahrerlaubnis und die Zahlung von 5000 Euro an die Staatskasse.
„Sie haben ein Kind verloren, schlimmer geht es eigentlich gar nicht“, richtete der Verteidiger des 25-Jährigen das Wort an die Eltern des Opfers. Der Vater des Getöteten regte an, dass man dem Angeklagten für immer verbieten solle, Motorrad zu fahren.
Neben der Bewährungsstrafe wurde eine Geldbuße von 5000 Euro verhängt. Der Führerschein, der sich bereits seit dem Unfall bei Gericht befindet, wurde eingezogen und eine weitere Sperre von drei Monaten verhängt.
Die Richterin sprach den Eltern 16.700 Euro zu. Sie sprach von einem tragischen Unfall, der auch den Angeklagten sehr belaste. Das Opfer sei sich allerdings der Gefährlichkeit bewusst gewesen und habe sie in Kauf genommen.