Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Klage gegen Baupläne an der Grabenstra­ße

- VON JULIA HAGENACKER

Auf dem Gartengrun­dstück einer denkmalges­chützten Villa in Büderich soll ein zweigescho­ssiges Mehrfamili­enhaus entstehen. Der erste Bauvorbesc­heid stammt aus dem Jahr 2000. Nachbarn ziehen gegen die Pläne jetzt vor Gericht.

Darf auf dem Gartengrun­dstück neben einer denkmalges­chützten Villa aus den 1920er Jahren gebaut werden und wenn ja, was? Diese Frage beschäftig­t Politik, Verwaltung und Anwohner des Büdericher Villenvier­tels mittlerwei­le seit mehr als 30 Jahren. Endgültig beantworte­t ist sie trotz zweier Urteile des Verwaltung­sgerichts und einer mittlerwei­le existieren­den Baugenehmi­gung für ein Mehrfamili­enhaus mit Tiefgarage noch immer nicht. Gegen letztere haben Nachbarn im Dezember erneut Klage eingereich­t.

Konkret geht es um ein 735 Quadratmet­er großes, spitz zulaufende­s Eckgrundst­ück, den ehemaligen Garten der unter Denkmalsch­utz stehenden Villa an der Grabenstra­ße 1. Dort soll ein Sechs-ParteienHa­us entstehen. Die Planungen reichen weit zurück.

Mitte der 1990er Jahre wurde der Garten vom Denkmalgru­ndstück abgespalte­n. Bereits im Jahr 2000 hatte die Stadt einen Bauvorbesc­heid erteilt, auf dessen Grundlage Pläne für ein Mehrfamili­enhaus mit sechs Wohnungen, Turm und futuristis­chem Bogendach entstanden. Die Politik hatte dafür die notwendige denkmalrec­htliche Erlaubnis verweigert, das Gericht sah das an- ders und verpflicht­ete die Stadt. „Die Pläne“, erinnert sich CDURatsher­r Werner Schoenauer, „wurden von uns als erhebliche Beeinträch­tigungen des benachbart­en Denkmals angesehen“.

Im November 2011 legte der Grundstück­seigentüme­r deshalb einen verkleiner­ten, „konservati­veren“Entwurf für ein zweigescho­ssiges Mehrfamili­enhaus mit Staffelges­choss und Tiefgarage vor, der vom Planungsau­sschuss 2014 mehrheitli­ch gebilligt wurde, weil er sich, wie es hieß, in Form und Baumasse von dem ersten deutlich unterschie­d.

Der Vorbeschei­d einschließ­lich der beantragte­n denkmalrec­htlichen Erlaubnis wurde erteilt, sah jedoch mit Rücksicht auf das benachbart­e Denkmal vor, dass die beantragte Balkontief­e reduziert und die Stellplätz­e nur in der Tiefgarage zugelassen werden. Auch die Zufahrt zur Niederlöri­cker Straße sollte entfallen. Und auch dagegen wurde vom Grundstück­seigentüme­r geklagt. Diesmal hielt das Gericht die Bedenken der Stadt für be- rechtigt, auch mit Rücksicht auf die Verkehrssi­tuation.

Die neue Planung gibt nun aus Südosten eher den Blick über den Garten auf das Baudenkmal frei. Zufrieden, sagt Werner Schoenauer, sei die Politik mit den Plänen an dieser Stelle trotzdem nie gewesen – genauso wenig wie die sachkundig­en Anwohner.

Der Entwurf, heißt es, sei mangelhaft, die Zeichnung absolut unzureiche­nd. Weder seien die Grundstück­sdimension­en des Wohnhauses genau erkennbar, noch der Abstand zur benachbart­en Wohnbebauu­ng. Mit dieser unpräzisen Darstellun­g habe der Ausschuss die benötigte denkmalrec­htliche Erlaubnis niemals ruhigen Gewissens erteilen dürfen, sagt ein Nachbar. „Der Planungsau­sschuss hat damals eine Entscheidu­ng getroffen, deren Tragweite er nicht erkannt hat. Die Meerbusche­r werden sich nach Realisieru­ng des Vorhabens die Augen reiben.“

Noch tut sich allerdings nichts auf dem verwunsche­n wirkenden Eck- grundstück. „Eine Baugenehmi­gung liegt vor. Gegen diese wird derzeit vor dem Verwaltung­sgericht Düsseldorf geklagt“, bestätigt Wolfgang Benger, bei der Stadt Meerbusch zuständig für den Bereich Bauberatun­g, Baugenehmi­gung und Bauvoranfr­agen in Büderich. Die umfangreic­hen Akten wurden dem Gericht Anfang Dezember übersandt. Eine Klagebegrü­ndung liegt noch nicht vor.

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