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Mieter schießt auf Gerichtsvo­llzieher

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In Tübingen stürzt bei einer Zwangsräum­ung ein 69-Jähriger in den Tod.

TÜBINGEN (dpa) Aus dem Dachstuhl steigt dichter Rauch, ein Feuerwehrm­ann spritzt Wasser von der Drehleiter ins Dachgescho­ss. Es sind die Nachwirkun­gen eines dramatisch­en Morgens in einem dreistöcki­gen Haus in Tübingen in bester Wohnlage mit Blick über das Neckartal. Eine Zwangsräum­ung ist kurz zuvor eskaliert – und der 69 Jahre alte Bewohner vom Balkon in den Tod gestürzt.

Die Polizei schildert das Geschehen so: Ein Gerichtsvo­llzieher und ein Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts kommen gestern um 9 Uhr zur angekündig­ten Zwangsräum­ung einer Wohnung, als der 69-Jährige vom Balkon aus auf die Männer schießt. Die Kugel streift den Ordnungsam­tsmitarbei­ter am Jackenärme­l, verletzt aber niemanden. In der Wohnung breitet sich zu der Zeit ein Brand aus, vor dem der Mann über den Balkon fliehen will. Er stürzt mehrere Meter in die Tiefe und stirbt. Möglicherw­eise hat er das Feuer selbst gelegt.

Gerichtsvo­llzieher in BadenWürtt­emberg haben im vergange- nen Jahr 26 „besondere Vorkommnis­se“gemeldet, wie das Justizmini­sterium mitteilt. Es handelt sich den Angaben zufolge aber ausschließ­lich um Beleidigun­gen und Bedrohunge­n. Im Tübinger Fall hat es nach Angaben der Stadtverwa­ltung mehrere Beratungsg­espräche mit dem Mann gegeben. Er wohnte demnach nicht rechtmäßig in den Büroräumen des Ludwig-UhlandInst­ituts für Empirische Kulturwiss­enschaft. Ein alternativ­es Wohnungsan­gebot der Stadtverwa­ltung habe er aber abgelehnt.

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