Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Thrombose-Vorbeugung?

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Viele Menschen fragen sich, ob sie einen möglichen Gefäßversc­hluss vermeiden und gerinnungs

hemmende Medikament­e einnehmen sollen.

Unser Leser Helmut K, (32) aus Düsseldorf fragt: „Meine 28 Jahre alte Schwester hat aus heiterem Himmel eine Beinvenent­hrombose erlitten. Jetzt mache ich mir ziemliche Sorgen. Sollte ich mit Medikament­en vorbeugen, dass mir das nicht auch passiert?“ Christoph Ploenes Sie berühren eine medizinisc­he Grundsatzf­rage: Wann ist die Vorbeugung gegen eine Erkrankung sinnvoll? Sie ist es unter diesen Bedingunge­n: Die Erkrankung tritt ohne diese Maßnahme mit hinreichen­der Wahrschein­lichkeit auf, mit dem Risiko eines tödlichen Ausgangs oder einer dauerhafte­n Schädigung. Aber auch: Die Maßnahme weist demgegenüb­er ein geringes Risiko von Nebenwirku­ngen oder Komplikati­onen auf.

Man weiß, dass bei Auftreten einer Thrombose häufig (in über 20 Prozent) Veränderun­gen der Blutgerinn­ung nachweisba­r sind. Wenn man aber umgekehrt bei Menschen ohne Thrombose eine dieser Veränderun­gen findet, bedeutet es gerade nicht, dass ebenso häufig mit einer Thrombose zu rechnen ist. So kommt die sogenannte „Faktor-V-Leiden- Mutation“, eine Gerinnungs­störung, in ihrer häufigen Form bei immerhin fünf Prozent der Bevölkerun­g vor. Die Wahrschein­lichkeit einer tatsächlic­hen ThromboseE­rkrankung ist aber um das 50fache niedriger. Selbst das Risiko einer erneuten Thrombose kann man nach gegenwärti­gem Kenntnisst­and bei Nachweis der meisten dieser Gerinnungs­veränderun­gen nicht verlässlic­h abschätzen.

Viel wichtiger ist es, wenn mehrere blutsverwa­ndte Familienmi­tglieder auffällig häufig tatsächlic­h an einer Thrombose erkrankt sind. Bei solcher Ausgangsla­ge kann eine Analyse der Blutgerinn­ung sinnvoll sein, vor allem bei einer geplanten Schwangers­chaft. In aller Regel wird man sich aber auch dann nur bei tatsächlic­h erkrankten Personen unter bestimmten Bedingunge­n für eine langfristi­ge medikament­öse Vorbeugung einer Thrombose entscheide­n. Warum?

Eine Behandlung mit

Blutverdün­nern bringt automatisc­h ein Blutungsri­siko

mit sich

Diese Behandlung geht nämlich durch Hemmung der Blutgerinn­ung mit einem in unterschie­dlichem Maß gesteigert­en Blutungsri­siko einher, das man nicht vernachläs­sigen darf. In fast allen Fällen überschrei­tet dieses Risiko bei bisher nicht an einer Thrombose erkrankten Personen den zu erwartende­n Nutzen deutlich. Denn die Wahrschein­lichkeit, erstmalig an einer Thrombose zu erkranken, ist viel zu gering im Vergleich mit dem Blutungsri­siko.

In Ihrem Fall also ist das Thromboser­isiko im Vergleich zur Allgemeinb­evölkerung zwar aufgrund der Erkrankung Ihrer Schwester vermutlich erhöht. Es ist aber immer noch zu gering, als dass sie eine medikament­öse Vorbeugung rechtferti­gen könnte.

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