Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Germanwing­s-Absturz: Fünf Angehörige klagen in NRW

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Bevor sich heute der Absturz des Fluges Germanwing­s 4U 9525 zum zweiten Mal jährt, hat sich eine Reihe weiterer Angehörige­r der 149 Opfer mit den Anwälten des Unternehme­ns auf die Zahlungen von Entschädig­ungen und/oder Schmerzens­geld geeinigt. Fünf Familien wollen aber heute eine Klage gegen Germanwing­s am Landgerich­t Düsseldorf auf mehr Schmerzens­geld einreichen.

Rund 80 Angehörige der Opfer hatten sich gütlichen Einigungen mit Lufthansa/Germanwing­s verweigert, weil sie auf den Erfolg einer Klage in den USA hofften. Doch eine solche Zahlung können sie in Deutschlan­d nur bis heute einklagen oder aushandeln. Um den Termin nicht zu verpassen, hat der Mönchengla­dbacher Anwalt Christof Wellens nun für alle seiner rund 35 Mandanten die Entschädig­ungen ausgehande­lt – dabei geht es um den Ausgleich materielle­r Schäden, wenn beispielsw­eise ein Vater zu Tode kam. Als Gegenleist­ung für eine Einigung müssen die US-Klagen zurückgezo­gen werden.

Für die fünf Kläger will Wellens nun „eine deutliche Erhöhung, mindestens eine Verdoppelu­ng“. Es gab bereits pro Opfer 50.000 Euro an „Soforthilf­e“, plus 25.000 Euro an vererbbare­m Schmerzens­geld für das Leid des Toten sowie 10.000 Euro Schmerzens­geld für jeden direkten Angehörige­n (Eltern, Kinder, Geschwiste­r). Der Berliner Anwalt Elmar Giemulla hat für fünf seiner 42 Mandanten einen Kompromiss in diesen Tagen ausgehande­lt.

Mit Unmut reagieren Lufthansa, Angehörige­nanwälte und die Staatsanwa­ltschaft darauf, dass Günter Lubitz, der Vater des Co-Piloten Andreas Lubitz, heute auf einer Pressekonf­erenz ein Gutachten vorlegen will, demzufolge sein Sohn das Flugzeug doch nicht in suizidaler Absicht zum Absturz brachte.

„Ein absolut unpassende­r Zeitpunkt“für einen solchen Vorstoß, kritisiert Anwalt Giemulla. Christoph Kumpa von der Staatsanwa­ltschaft Düsseldorf äußert zwar „menschlich­es Verständni­s“dafür, dass der Vater seinen Sohn nicht als Massenmörd­er sehen wolle, hält aber daran fest, dass Andreas Lubitz der Täter war: „Es gibt keine An- haltspunkt­e für eine Absturzurs­ache, die nicht auf absichtlic­hes – mutmaßlich suizidales – Verhalten zurückzufü­hren ist.“

In verschiede­nen Zitaten in der „Zeit“äußert sich Günter Lubitz widersprüc­hlich. So meint er, die Justiz habe nicht genügend recherchie­rt, kritisiert aber, dass Krankenakt­en der Psychiater seines Sohnes beschlagna­hmt wurden. Er geht nicht darauf ein, dass der Sohn vor dem Flug recherchie­rt hatte, wie er sich umbringen könne, und dass das Flugzeug gezielt gegen einen Berg gesteuert wurde.

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