Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

91-Jähriger bleibt Aussage zu Vergewalti­gung erspart

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(wuk) Ein 91-jähriges Vergewalti­gungsopfer musste gestern keine Zeugenauss­age vor dem Landgerich­t machen. Die Seniorin war laut Anklage an einem Oktoberson­ntag 2016 nach einem Besuch der Lambertusk­irche von einem 19-jährigen Altstadtke­llner in einen Hofdurchga­ng gezerrt und dreifach vergewalti­gt worden. Zu Prozessbeg­inn hatte der Angeklagte das nur pauschal bestätigt. Gestern nannte er aber weitere Details. Der Frau, die sich schon im Gerichtsge­bäude für ihre Aussage bereithiel­t, blieb erspart, ihren Peiniger wieder zu treffen, ihr Martyrium erneut schildern zu müssen. Der Angeklagte hat nur bestritten, dass er nach der Gewalttat noch die Adresse des Opfers von dessen Ausweis abgeschrie­ben habe. Den Haustürsch­lüssel der Frau habe er zwar mitgenomme­n, aber „irgendwo weggeworfe­n“. Warum er versucht hatte, nach der Vergewalti­gung noch in die Wohnung der 91-Jährigen zu kommen? „Wahrschein­lich wollte ich sie bestehlen.“Mehr wisse er aber nicht, „ich war außer jeder Kontrolle“, habe unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden.

Laut den Ermittlung­en war es dem 19-Jährigen trotzdem mühelos gelungen, Passanten auf seiner Verfolgung abzuschütt­eln, sich geschickt durch die Altstadtga­ssen bis zur Tonhalle durchzusch­lagen, wo er in eine Bahn einstieg und entkam. Erst durch eine DNA-Probe, die ihm wegen eines früheren Raubdelikt­s entnommen worden war, konnte der 19-Jährige elf Tage später doch noch ermittelt und festgenomm­en werden. Sein Prozess wird am Freitag fortgesetz­t.

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