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Ungarn hält Asylbewerb­er ab sofort in Lagern fest

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BUDAPEST (dpa) In Ungarn werden Asylbewerb­er künftig in zwei Container-Lagern unmittelba­r an der Grenze zu Serbien festgehalt­en. Dies betrifft auch unbegleite­te Minderjähr­ige, die älter als 14 Jahre sind. Das sieht eine gestern in Kraft getretene Verschärfu­ng der Asylgesetz­e vor. Asylbewerb­er, die bisher in Heimen im ganzen Land untergebra­cht sind, sollen in die sogenannte­n „Transitzon­en“– die beiden Container-Lager bei Röszke und Tompa – gebracht werden. Der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) in Straßburg stoppte noch am späten Montagaben­d mit einer einstweili­gen Verfügung die Verlegung von acht Jugendlich­en und einer schwangere­n Frau aus dem Kinderheim in Fot bei Budapest in die Lager.

Die Verfügung enthält auch einen Fragenkata­log an die ungarische Regierung, teilte das Ungarische Helsinki-Komitee (MHB) mit, das sich in der Sache der Jugendlich­en und der schwangere­n Frau an den EGMR gewendet hatte. Unter anderen wollen die Straßburge­r Richter wissen, ob in den „Transitzon­en“den besonderen Bedürfniss­en Asylsuchen­der Rechnung getragen werde und ob das dafür nötige Fachperson­al vorhanden sei.

Das neue Asylgesetz war Anfang des Monats vom Parlament in Budapest beschlosse­n worden. Es stößt auf starke internatio­nale Kritik. Das pauschale Festhalten von Asylbewerb­ern verstößt nach Ansicht von Juristen gegen internatio­nales und europäisch­es Recht. Ungarn begründet die Maßnahme damit, dass die Asylbewerb­er in der Regel nicht im Land bleiben wollen und in Richtung Westeuropa weiterzieh­en.

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